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Familienkasse: Warum sie für Kindergeld und Co. wichtig ist

Wissenswertes zur Beantragung von Geldern über die Familienkasse.

In Deutschland gibt es nichts umsonst - sollte man meinen. Jedoch schaut der Staat bei vielen Lebenssituationen nicht weg. Schließlich macht das einen Sozialstaat aus. Aber nicht nur in schwierigen finanziellen Lebenssituationen lässt die Bundesregierung einen nicht allein, vielmehr hilft er auch in anderen Bereichen.

Es gibt für Existenzgründer sogenannte Gründungszuschüsse, bei langer Arbeitslosigkeit besteht Anspruch auf Sozialleistungen und auch Familien können Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag beantragen. Dabei muss zuvor keine Eigenleistung erbracht worden sein - Anspruch darauf hat fast jeder.

Doch von alleine landet die Unterstützung auch nicht auf dem eigenen Konto. In der Regel müssen Sozialleistungen trotzdem beantragt werden. Gleiches gilt für werdende Eltern, die ihren Anspruch auf Kindergeld bzw. einen Kinderzuschlag wahrnehmen möchten. Wie genau das funktioniert, erfährst du in diesem Beitrag.

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Exkurs: Kindergeld und Kinderfreibetrag

Kindergeld

Kindergeld muss per Antrag eingefordert werden. Es steht Eltern zu, die ihren Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Von der Geburt des Kindes bis zum 18. Geburtstag ist die Lage klar. Wenn das Kind älter als 18 Jahre ist, wird der Kindergeldanspruch komplizierter. Es wird nur noch jenen gewährt, die eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen und sich weiterbilden. Über das 25. Lebensjahr hinaus gibt es in Normalfall kein Kindergeld mehr, selbst wenn das Kind noch studiert oder noch keinen Arbeitsplatz gefunden hat. Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, sind davon ausgenommen.

Kinderfreibetrag

Neben dem Kindergeld können Elteren per Steuererklärung Kinderfreibeträge geltend machen. Sinn und Zweck des Kinderfreibetrags ist die Sicherstellung des Existenzminimums eines jeden Kindes. Diese Sicherstellung soll gewährleistet werden, indem für Eltern ein Verdienst bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich frei bleibt.

Der gesamte Kinderfreibetrag besteht aus zwei Komponenten: dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA).

Hinweis: Eltern haben entweder Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Kinderfreibetrag. Es ist nicht möglich, Kindergeld zu erhalten und die Kinderfreibeträge in voller Höhe von der Steuer abzusetzen.

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Antrag bei der Familienkasse stellen

Viele kennen die Familienkasse vermutlich eher unter dem Begriff “Kindergeldkasse”. Eine Familienkasse ist in den einzelnen Bundesländern dafür zuständig, Kindergeld bzw. den Kinderzuschlag an die Familien auszuzahlen. Angegliedert ist die Familienkasse an die Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet, dass die Agentur diese auch verwaltet. Hinzu kommen noch dezentrale Familienkassen, die von öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern betrieben werden.

Generell wenden sich Familien mit ihrem Antrag an die Bundesagentur für Arbeit. Nur mit einem Beihilfeantrag wird folglich auch das Kindergeld ausgezahlt. Nachdem der Anspruch geprüft wurde, wird das Geld monatlich überwiesen.

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Anspruch auf Beihilfe der Familienkasse

Grundsätzlich können Eltern oder Elternteile Kindergeld beantragen, wenn das Kind auch dauerhaft im eigenen Haushalt lebt. Der Hauptwohnsitz muss sich allerdings in Deutschland befinden. Sollte der Hauptwohnsitz nicht hierzulande sein, muss der Antragsteller zumindest unbeschränkt steuerpflichtig sein.

Einen Kinderzuschlag erhalten nur Familien, deren Einkommen so niedrig ist, dass das Existenzminimum des Kindes nicht gewährleistet werden kann. Die verfügbaren Einnahmen dürfen dann die Höhe des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) nicht übersteigen.

Hinweis: Kindergeld ist unabhängig von der Höhe des Einkommens.

Familienkasse - Zusammenfassung

  • Familienkasse ist zuständig für Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes
  • Kindergeld kann nur nach schriftlichem Antrag bei der Familienkasse gewährt werden
  • es gibt keine einheitliche Familienkasse
  • Ansprechpartner ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit