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Kurkosten: So werden die Ausgaben in der Steuererklärung angesetzt

Gesundheitskosten können sehr hoch ausfallen.

Nicht immer verläuft im Leben alles glatt. Wer gesund ist, denkt darüber meistens gar nicht nach und nimmt das als selbstverständlich hin. Dass das aber alles andere als selbstverständlich ist, merkt man erst, wenn es oft schon zu spät ist. Ob eine Erkältung oder doch etwas Schlimmeres - niemand ist gerne krank.

Ein kleiner Schnupfen und Fieber verschwinden nach ein paar Tagen wieder und der Arbeitsalltag beginnt von Neuem. Wenn es einen aber ernsthaft erwischt hat, ist an Arbeit und Alltag nicht zu denken. Im Anschluss an eine schwere Erkrankung bzw. Verletzung wird oft ein Kuraufenthalt empfohlen.

Die schlechte Nachricht lautet: Zwar übernehmen die Krankenkassen in der Regel einen Großteil der Kosten, manchmal bleiben Patienten aber auf einem Haufen Geld sitzen. Die gute Nachricht lautet hingegen: Die Ausgaben können in der Steuererklärung angesetzt werden.

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Steuererklärung: Voraussetzungen für einen Kuraufenthalt

Grundvoraussetzung, um überhaupt zur Kur fahren und demzufolge auch die Kosten absetzen zu können, ist eine medizinische Notwendigkeit. Das bedeutet, dass ein Arzt ein entsprechendes Attest ausgestellt haben muss. Ein Attest vom Hausarzt reicht dafür nicht aus, vielmehr muss dafür ein Amtsarzt aufgesucht werden. Wird die Unterkunft und die Verpflegung von der Krankenkasse bezuschusst, dann genügt auch ein Attest vom Hausarzt.

Hinweis: In der Regel findet eine Kur stationär statt. Mitunter kommt aber auch eine ambulante Kur in Frage. Bei einer selbst gewählten Unterkunft muss darauf geachtet werden, dass ein schriftlicher Kurplan vorliegt und eine laufende Kontrolle durch einen Kurarzt gewährleistet ist, da die Kosten sonst gegebenenfalls nicht anerkannt werden.

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Zumutbare Belastungsgrenze muss überschritten werden

Eines vorweg: Erstattungen durch die Kranken- bzw. Rentenversicherungen können selbstverständlich nicht in der Steuererklärung angesetzt werden. Die entstandenen Kosten müssen um die Erstattungsbeträge entsprechend gekürzt werden. Nur die Restsumme kann anschließend steuerlich geltend gemacht werden.

Dazu muss aber zunächst die eigene zumutbare Belastungsgrenze überschritten worden sein. Weil die Kurkosten zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen, muss die individuelle zumutbare Belastungsgrenze ermittelt werden. Nur der Betrag, der darüber hinausgeht, kann letztlich in der Steuererklärung angegeben werden.

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Was zählt zu den Kurkosten?

Zu den Ausgaben, die für eine Kur anfallen, gehören verschiedene Posten:

  • Arztkosten
  • Medikamente
  • Kur- und Heilmittel (z.B. Massage)
  • Kurtaxe
  • Bescheinigungen und Atteste
  • Aufenthalt in der Kurklinik oder im Sanatorium
  • private Unterbringungskosten
  • Verpflegungskosten
  • An- und Abreisekosten
  • Fahrtkosten am Kurort