Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer
Viele Arbeitnehmer erhalten in Zeiten von Corona Kurzarbeitergeld. Hier erfährst Du alles zu Antragsvoraussetzungen, Arten, Höhe, Hinzuverdienst und Folgen.
Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer – das musst Du wissen!
Kurzarbeit ist ein Instrument des Gesetzgebers. Es erlaubt Unternehmen in Krisenzeiten, die Arbeitszeit der Mitarbeiter zu reduzieren. Kurzarbeit soll verhindern, dass Unternehmen in Krisenzeiten ihren Mitarbeitern kündigen müssen. Die Mitarbeiter erhalten während der Kurzarbeit eine reduzierte Vergütung in Form von Kurzarbeitergeld. Dabei übernimmt die Agentur für Arbeit einen Teil des ausfallenden Nettolohns.
Was ist Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung der Arbeitslosenversicherung für die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer. Es ist eine Versicherungsleistung, die sich aus Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert.
Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich?
- Arbeitnehmer erhalten ein Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts.
- Für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind werden 67 % angesetzt.
- Während der COVID-19-Pandemie ist das Kurzarbeitergeld aufgrund der aktuellen Situation vorübergehend stufenweise erhöht worden (siehe unten).
Schon gewusst? Jeder Arbeitnehmer, der in Kurzarbeit war, muss eine Steuererklärung abgeben
Wer ist berechtigt, Kurzarbeitergeld zu beantragen?
Jedes Unternehmen, dass mindestens einen Mitarbeiter hat, kann Kurzarbeit beantragen. Damit ein Unternehmen Kurzarbeit anmelden kann, müssen mindestens 10 % der Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen sein.
Welche unterschiedlichen Arten von Kurzarbeitergeld gibt es?
Neben dem klassischen Kurzarbeitergeld gibt es zwei weitere Formen von Kurzarbeitergeld:
- Das saisonale Kurzarbeitergeld: Das Saison-Kurzarbeitergeld wird in der Bauwirtschaft gezahlt, wenn wegen schlechter Witterung oder Auftragsmangel nicht mehr gearbeitet werden kann.
- Transfer-Kurzarbeitergeld: Das Transfer-Kurzarbeitergeld wird gezahlt, um in Zeiten von Um- oder Restrukturierungen von Unternehmen die Vermittlungsaussichten von Arbeitnehmern zu verbessern. Von Arbeitsabbau betroffene Arbeitnehmer soll der Transfer von Arbeit zu Arbeit ohne einen Bezug von Arbeitslosengeld ermöglicht werden.
Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet?
Zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes wird Dein Nettogehalt (= Bruttogehalt minus Lohnsteuer und Sozialabgaben) zugrunde gelegt. Der gewährte Prozentsatz hängt von der Dauer der Kurzarbeit ab und ob Du mindestens ein Kind hast (siehe oben).
Wer führt während der Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge ab?
Für das während der Kurzarbeit verdiente Gehalt teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge. Für die Zeit, in der aufgrund von Kurzarbeit nicht gearbeitet wird, reduzieren sich die Sozialversicherungsbeiträge auf 80 % der Bruttoentgeltdifferenz (also dem Differenzbetrag zwischen Soll- und Ist-Entgelt). Diesen Teil der Sozialversicherungsbeiträge trägt der Arbeitgeber alleine.
Auf Basis der Neuregelung des Kurzarbeitergeldes während der Corona-Pandemie kann sich der Arbeitgeber die in der Kurzarbeit anfallenden Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit vollständig erstatten lassen.
Kurzarbeitergeld Corona – was hat sich geändert?
Arbeitnehmer bekommen ab dem vierten Monat, in dem sie in Kurzarbeitergeld sind, mehr Geld:
- Ab dem 4. Bezugsmonat: beträgt das Kurzarbeitergeld 70 Prozent des ausgefallenen Nettogehaltes. Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 77 Prozent.
- Ab dem 7. Bezugsmonat beträgt das Kurzarbeitergeld 80 Prozent des ausgefallenen Nettogehaltes. Angestellte mit mindestens einem Kind bekommen 87 Prozent ausbezahlt.
Leiharbeiter können seit der Corona-Pandemie auch Kurzarbeitergeld erhalten.
Gut zu wissen: Kurzarbeitergeld gibt es nicht in unbeschränkter Höhe. Bei der Berechnung werden die Beitragsbemessungsgrenzen als obere Grenze zugrunde gelegt.
Kann ich mir zum Kurzarbeitergeld etwas hinzuverdienen?
Du kannst dir zum Kurzarbeitergeld unter diesen Voraussetzungen anrechnungsfrei etwas hinzuverdienen:
- Du hast schon vor Beginn der Kurzarbeit die Nebentätigkeit durchgeführt.
- Du hast einen Minijob (450 Euro pro Monat).
Kurzarbeitergeld: Neue Regelung während der Corona-Pandemie:
Während der Corona-Pandemie darfst Du zum Kurzarbeitergeld mehr hinzuverdienen. Folgende Regeln gelten:
- Wenn Deine Nebentätigkeit in einem systemrelevanten Beruf ist, bleibt diese im April 2020 anrechnungsfrei.
- Für die Zeit vom 01.05.2020 bis 31.12.2020 wird die Möglichkeit, etwas zum Kurzarbeitergeld hinzuzuverdienen, auf alle Berufe ausgedehnt.
- Allerdings bleibt das Nebeneinkommen nur anrechnungsfrei, wenn die Summe aus dem Nebeneinkommen plus verbliebenem Ist-Entgelt, einem eventuellen Aufstockungsbetrag und dem Kurzarbeitergeld das Soll-Entgelt nicht übersteigt.
- Von Januar 2021 bis Juni 2022 gilt, dass Du neben der Kurzarbeit einen Minijob ausüben darfst, der nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird.
Welche Folgen kann Kurzarbeitergeld für mich haben?
Da es sich bei dem Kurzarbeitergeld um eine Lohnersatzleistung durch die Agentur für Arbeit handelt, hat sie grundsätzlich auch das Recht, Dir anstatt des Kurzarbeitergeldes eine andere vergleichbare und zumutbare Beschäftigung anzubieten. In diesem Fall wird der Verdienst aus der Alternativarbeit auf Dein Kurzarbeitergeld angerechnet. Allerdings handelt es sich bei diesem „Recht“ der Bundesagentur für Arbeit um eine sehr theoretische Folge, da ja in der Regel Kurzarbeit nicht nur in einem, sondern in vielen Unternehmen parallel angemeldet wird und daher gar keine alternative Beschäftigung zur Verfügung steht.
Der Bezug von Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro im Jahr verpflichtet Dich zur Abgabe der Steuererklärung im Folgejahr.
Warst Du in Kurzarbeit? Dann mach jetzt Deine Steuererklärung!