Midijob: Anhebung der Gleitzone auf 1.300 Euro ab 2019
Neuregelung bei Midijobs: Das gilt ab 2019.
Wer heutzutage nur in Teilzeit arbeitet oder einen Minijob bzw. Midijob ausführt, muss davon ausgehen, dass die Renten-Einkünfte im Alter eher gering ausfallen. Von dieser Gefahr sind besonders Menschen betroffen, die über einen langen Zeitraum nicht in Vollzeit beschäftigt sind.
Um Armut im Alter zu vermeiden, hat die Bundesregierung bereits 2019 beschlossen, die Gleitzonen für sogenannte Midijobs anzupassen. Verdient jemand in Deutschland folglich mehr als 450 Euro, also mehr als ein Minijobber, fällt die Person automatisch in die Kategorie der Midijobber. Die Gleitzonen-Anpassung soll unter anderem der “Verbesserung und Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung” dienen. Doch was bedeutet das jetzt alles für Midijobber?
Was ist überhaupt ein Midijob?
Wer regelmäßig mehr als 450 Euro verdient, rutscht in die Kategorie der Midijobber. Diese gehört zum Gleitzeit-Arbeitsmodell. Bis zum 01. Juli 2019 liegt die Gleitzone noch bei 450,01 Euro bis 850 Euro pro Monat. Hinzu kommt, dass Midijobs versicherungspflichtig sind.
Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt von der Höhe des Einkommens ab. So werden zum Beispiel Beiträge für die Rentenversicherung fällig, die bei 11 bis 21 Prozent liegen. Beiträge zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung müssen nicht entrichtet werden, dafür muss Lohn- und Einkommensteuer gezahlt werden.
Midijob ab Juli 2019
Damit es für Midijobber zu weiteren Entlastungen kommt, hat die deutsche Regierung die Gleitzone bis zu einem Verdienst von 1.300 Euro ausgeweitet. Die Folge ist, dass auf Beschäftigte bis zu dieser Grenze eine reduzierte Abgabenlast zukommt. Bisher war es so, dass volle Arbeitnehmeranteile gezahlt werden mussten, wenn das Einkommen die derzeit noch gültige Grenze von 850 Euro überschritten hat. Obwohl die Rentenversicherungsbeiträge fortan geringer ausfallen, bleiben die Rentenleistungen stabil.
Übrigens: Seit Juli ist aus der Gleitzone ein Übergangsbereich geworden, der im Sinne des Gesetzbuches Arbeitsentgelte aus mehr als geringfügigen Beschäftigungen, die regelmäßig 1.300 Euro im Monat nicht übersteigen, umfasst.
Angestellte in Teilzeit profitieren von Neuregelung
Vor allem Teilzeitbeschäftigte proitieren vom neuen Übergangsbereich. Das betrifft in erster Linie Frauen, da in Deutschland ca. 80 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten Frauen sind. Midijobber, die heute in etwa 850 Euro verdienen, werden noch mit der herkömmlichen Abgabenlast für versicherungspflichtige Arbeitnehmer von ca. 20 Prozent belastet. Ab Juli wird der Anteil bei gleich bleibender Vergütung bei unter 18 Prozent liegen. Erst ab 1.300,01 Euro trifft Angestellte die volle Abgabenbelastung.
Midijobber sind abhängig vom durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgelt. Für die Feststellung sind bei Beschäftigungsbeginn alle künftigen Gehälter der zwölf Monate miteinander zu addieren und durch zwölf zu teilen. Der Betrag muss dann bei mindestens 450,01 Euro liegen.