2 Min.

Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht

Welche Renten- und Lebensversicherungen kann ich angeben?

Immer wieder hört man in den Medien, dass man sich neben der gesetzlichen Rente ein weiteres finanzielles Standbein fürs Alter aufbauen sollen. Trotz Steuereinnahmen in Milliardenhöhe scheint die Rentenkasse davon nicht genug abzubekommen.

Dabei ist die zusätzliche Altersvorsorge nicht für jedermann finanzierbar. Wer ohnehin schon wenig verdient und kaum die Miete zahlen kann, kann von einer großzügigen Rente nur träumen. Trotzdem stottern viele wenigstens einen gewissen Betrag ab, um zusätzlich vorzusorgen.

Immerhin können die meisten Beiträge zu Renten- und Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht in der Steuererklärung angesetzt werden. Wie das funktioniert und was es sonst noch zu beachten gibt, erfährst du hier.

picture

Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?

Geleistete Beiträge gelten als Vorsorgeaufwendungen. Solche können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es sich um einen Altvertrag handelt (Abschluss vor 2005). Die Zahlungen werden übrigens nur dann berücksichtigt, wenn der abzugsfähige Höchstbetrag von 1.900 Euro (Arbeitnehmer, Rentner) bzw. 2.800 Euro (Selbstständige) noch nicht mit Beiträgen zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.

Was viele nicht wissen, ist, dass der Spielraum beim Höchstbetrag oftmals schon durch die Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen ausgeschöpft wird. Beiträge, die darüber liegen, können deswegen nicht mehr anerkannt werden.

picture

Was sind Renten- und Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht?

Bei einer privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht handelt es sich um eine Versicherung, bei der selbst entschieden werden kann, ob am Ende der Sparphase eine monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung stattfinden soll. Für alle privaten Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gilt seit dem 01.01.2005, dass Auszahlungen steuerpflichtig sind.

Eine Kapitallebensversicherung bietet im Todesfall ähnlichen Schutz wie eine Risiko-Lebensversicherung.

Hinweis: Versicherungen mit Kapitalwahlrecht können nur dann in der Steuererklärung angegeben werden, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und sie vor 2005 abgeschlossen wurden.

picture

Versteuerung der privaten Versicherungen

Seit 2005 müssen sämtliche Erträge versteuert werden. Das bedeutet, dass die ausgezahlten Beträge in voller Höhe steuerpflichtig sind.

Wählt der Versicherungsnehmer eine monatliche Auszahlungsweise, muss einzig der Ertragsanteil versteuert werden. Das umfasst den Teil der Rentenzahlung, der aus Kapitalerträgen stammt. Zu den Lebensversicherungen gehören im Allgemeinen:

  • Ausbildungsversicherungen
  • Aussteuerversicherungen
  • Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Unfall-Zusatzversicherungen zu Lebensversicherungen
  • Unfallversicherungen mit Prämienrückzahlung

Hinweis: Es können ebenfalls Beiträge zu Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde.

picture

Das Wichtigste im Überblick

  • Kapitallebens- und Rentenversicherungen sind steuerbegünstigt, wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde
  • Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar
  • Abzugshöchstbetrag liegt bei 1.900 Euro
  • fondsgebundene Rentenversicherungen können nicht von der Steuer abgesetzt werden (auch nicht als Sonderausgaben)
  • gefördert werden Riesterrente und Rüruprente