Beiträge für die Rürup-Rente in der Steuererklärung angeben
Mit der Rürup-Rente können viele Vorteile genutzt werden.
An jeder Straßenecke wird um unsere Aufmerksamkeit geworben. Hier eine kleine Spende für den WWF, dort eine Unterschrift für Mietpreissenkungen und im nächsten Supermarkt wird Brot vom vorigen Tag gekauft. Heutzutage ist es gar nicht mal so einfach, als Kunde bewusst einzukaufen und sein Verhalten umweltschonend auszurichten.
Die Werbung suggeriert uns immer wieder, welche Produkte wir unbedingt benötigen, um den Lebensstandard halten zu können, welche Jeans jetzt absolut en vogue ist und welches Fluid die Falten in unserem Gesicht wie die Haut einer 18-Jährigen aussehen lässt.
Und jetzt kommen noch Poltiker und Versicherungsvertreter hinzu, die einen mit Begriffen wie Riester und Rürup verwirren. Das Versprechen ist verlockend, schließlich wollen wir alle unseren Lebensabend entspannt genießen können. Damit das auch gelingt, befassen wir uns mit dem Thema Rürup-Rente in diesem Artikel etwas genauer.
Was ist eine Rürup-Rente?
Eine Rürup-Rente ist kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert. Sie wird zudem nicht auf einen Schlag ausgeschüttet, sondern monatlich ausbezahlt und während der Anzahlungszeit verzinst. Im Volksmund wird die Rürup-Rente auch als „Basis-Rente" bezeichnet, bei der der Staat den Versicherungsnehmer besonders fördert.
Frühestens mit 60 Jahren wird die Rente lebenslang monatlich ausgezahlt. Bis es so weit ist, zahlen Versicherte Beiträge jeweils pro Monat, jährlich oder einfach als Einmalzahlung. Letztere Variante wird dabei steuerlich besonders begünstigt.
Steuervorteile nutzen
Personen mit einem Rürup-Vertrag profitieren neben einer finanziellen Absicherung im Alter auch von anderen Vorteilen. Geleistete Beiträge können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Besonders interessant ist, dass der Anteil der absetzbaren Kosten von Jahr zu Jahr steigt. Bereits seit 2015 können alle Einzahlungen in voller Höhe angerechnet werden. Somit entsteht ein Steuervorteil, von dem die Kunden profitieren können.
Die Summe der absetzbaren Rürup-Beiträge erhöht sich jährlich um 2 Prozent. Für 2017 sind derzeit 84 Prozent der geileisteten Zahlungen steuerlich absetzbar. Das führt eben dazu, dass es ab 2025 keine Beschränkung mehr gibt. Die Beiträge werden in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben.
Hinweis: Der Maximalbetrag, der von den Finanzämtern berücksichtig wird, liegt für Alleinstehende bei 23.362 Euro und für Eheleute bei 46.724 Euro.
Verwechslung mit Riester-Rente
Beide Varianten der privaten Vorsorge werden vom Staat gefördert. Der größte Unterschied ist jedoch, dass die Riester-Rente über Zulagen gefördert wird, wohingegen Rürup-Vorsorger von Steuervorteilen profitieren. Die Zulagen bei der Riester-Rente werden jährlich einmalig gewährt, sofern ein bestimmter Betrag eingezahlt wurde. Zudem können bei dieser Variante lediglich 2.100 Euro pro Kalenderjahr angerechnet werden. Die Steuerersparnis fällt demnach bei der Rürup-Rente weitaus höher aus.
Besteuerung ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung
Vor allem in der Ansparphase können steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden. Einen Haken hat die Sache allerdings. Genau wie die gesetzliche Rente muss der Versicherte die Einnahmen bei Auszahlung versteuern. Steuern werden somit auf den Auszahlungsbetrag fällig.
Personen, die 2017 in Rente gehen, müssen derzeit 74 Prozent ihrer Brutto-Rente versteuern. Der Prozentsatz steigt jährlich bis 2020 um 2 Prozent, anschließend bis 2040 um jeweils 1 Prozent. Das hat zur Folge, dass ab 2040 die Brutto-Rente zu 100 Prozent versteuert werden muss.
Zusammenfassung
- ab 2025 können alle Beiträge bis zum Höchstatz von der Steuer abgesetzt werden
- Rürup-Rente wird nachgelagert besteuert
- Rürup-Rente wird staatlich gefördert
- Höchstgrenze liegt pro Kalenderjahr für Alleinstehende bei 23.362 Euro
- Beiträge werden in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt