3 Min.

Privatschule: Schulgeld richtig von der Steuer absetzen

Gebühren für die Ausbildung können steuerlich abgesetzt werden.

Es gibt nur wenige Themen, bei denen erwachsene Menschen mit Leib und Seele diskutieren, streiten und nicht zuletzt versuchen, immer im Recht zu sein. Wenn es um die Kindererziehung geht, scheint jeder die Weisheit mit Löffeln gegessen zu haben.

Kinder wachsen heutzutage möglichst dreisprachig auf, können mit fünf Jahren schon Klavier und Cello spielen und rezitieren beim Abendbrot sämtliche Knigge-Regeln auswendig. Kurz: Die Kinder werden schon früh mit der Leistungsgesellschaft konfrontiert.

Und dann muss noch die Frage beantwortet werden, auf welche Schule der Sprössling gehen soll. Aufs Internat, eine staatliche Schule oder doch lieber Montessori? Wer die Qual der Wahl hat, hat unter Umständen auch jede Menge Ausgaben für die Schul-Ausbildung. Das Gute daran ist, dass Schulgeld von der Steuer abgesetzt werden kann.

picture

Was ist Schulgeld?

Beim Schulgeld handelt es sich um eine Gebühr, für die Eltern aufkommen müssen, wenn sie ihr Kind an einer privaten Bildungseinrichtung unterrichten lassen möchten. Im Gegensatz dazu fallen solche Gebühren nicht für staatliche Bildungseinrichtungen an. Auch Berufsschulen verlangen keine zusätzlichen Kosten von den Eltern.

Ob Montessori- oder Waldorfschule, christliche Einrichtung oder Internat - die Ausbildung an einer Privatschule kostet unterschiedlich viel. Eltern können 30 Prozent der Schulkosten bis zu einem Maximalbetrag von 5.000 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Bedingung ist, dass für das Kind Kindergeld bezogen oder ein Kinderfreibetrag gewährt wird.

picture

Welche Bildungseinrichtungen werden berücksichtigt?

In welcher Trägerschaft sich eine Bildungseinrichtung befindet, ist für das Finanzamt irrelevant. Ob es sich bei der Schule also um eine christlich-orientierte Schule oder Waldorfschule handelt, spielt aus Steuersicht keine Rolle.

Auch Gebühren für Schulen im Ausland können von der Steuer abgesetzt werden, sofern der Besuch zu einem allgemeinen oder berufsbildenden Abschluss führt. Hintergrund ist, dass sämtliche Abschlüsse, egal welcher Bildungseinrichtung, miteinander vergleichbar sein müssen.

Übrigens: Ausgaben für Bücher, Hefte und andere Materialien werden unabhängig von der Schule vom Finanzamt nicht berücksichtigt.

picture

Welche Kosten werden vom Finanzamt anerkannt?

Nicht alle Kosten, die für eine Privatausbildung anfallen, sind auch steuerlich absetzbar. Berücksichtigt werden nur Ausgaben, die unterrichtsbezogen sind. Das sind in erster Linie Sach- und Personalkosten, also die Gehälter des gesamten Lehrbetriebs sowie die Gehälter der Personen, die sich um die Instandhaltung des Gebäudes kümmern.

Darüber hinaus werden keine weiteren Kosten anerkannt. Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung sind demzufolge nicht als Schulgeld von der Steuer absetzbar.

Hinweis: Spenden, die einer privaten Bildungseinrichtug zugute kommen, können in der Steuererklärung angegeben werden.

picture

Schulgeld als außergewöhnliche Belastung

Unter bestimmten Voraussetzungen akzeptiert das Finanzamt Ausgaben für eine Privatschule auch im Rahmen einer außergewöhnlichen Belastung. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn medizinische Aspekte für den Besuch einer Privatschule sprechen oder diesen unausweislich machen.

Im Gegensatz zu Sonderausgaben, die bei 5.000 Euro gedeckelt sind, sind nach Überschreitung der persönlichen zumutbaren Belastungsgrenze Schulkosten in voller Höhe abzugsfähig.