Was können Selbstständige und Freiberufler von der Steuer absetzen?
Wir zeigen dir, wie du deine Steuerlast mindern kannst.
Nicht jeder muss eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Allerdings haben Selbstständige und Freiberufler keine Wahl. Auch mit geringen Einkünften oder gar nur mit Einnahmen von wenigen Euro im Nebengewerbe ist die Abgabe der Steuererklärung für sie verpflichtend.
Dabei wissen viele Selbstständige gar nicht, was sie überhaupt von der Steuer absetzen können. Von Laptop bis Arbeitszimmer - das Spektrum ist breit gefächert. Im Folgenden klären wir dich anhand eines Beispiels darüber auf, welche Kosten du in der Steuererklärung ansetzen kannst.
Selbstständige und Freiberufler können die zu entrichtende Steuerlast senken
Selbstständige und Freiberufler müssen nicht die Einkünfte, die sie erzielen, versteuern, sondern nur den Gewinn. Im Rahmen einer Steuererklärung können sämtliche Kosten, die innerhalb eines Kalenderjahres angefallen sind, von der Steuer abgesetzt werden. Diese Ausgaben mindern den Gewinn und demzufolge auch die Steuerlast.
Wir haben an dieser Stelle die gängigsten absetzbaren Posten als Beispiele aufgelistet, die Selbstständige und Freiberufler steuerlich geltend machen können:
- Dienstwagen
- Arbeitsmittel
- Fachliteratur
- Webseite
- Leasing-Kosten
- Fahrtkosten
- Telefon- und Internetkosten
- Arbeitszimmer
- Spenden
- Steuersoftware
- Arbeitskleidung
- etc.
Absetzbare Kosten einer Selbstständigen - Beispiel
Victoria Bacon ist freischaffende Künstlerin und geht als Performerin und DJane gleich mehreren Tätigkeiten nach, womit sie ihr Einkommen erzielt. Sie kann grundsätzlich alles von der Steuer absetzen, was sie für ihren Job benötigt. Zu beachten ist allerdings, dass die Anschaffungen im privaten Leben nicht genutzt werden. Andernfalls würde das Finanzamt die Kosten nur zum Teil oder gar nicht anerkennen.
Anschaffungen, die Victoria in der Steuererklärung angeben kann:
- Bühnengarderobe: Muss explizit für die Bühne oder die dargestellte Figur gekauft sein. Straßenkleidung kann auch im Alltag getragen werden und ist somit nicht von der Steuer absetzbar.
- Make-up: Ein Frau kann kein Make-up aus der Drogerie absetzen, da sie dieses auch im Alltag tragen kann. Anders ist das bei speziellem Bühnen-Make-up. Eine Travestie-Künstlerin hat es einfacher, da das Finanzamt eher davon ausgeht, dass das Make-up nicht privat verwendet wird.
- Fahrtkosten zur Show: Taxikosten zu einem Auftritt können steuerlich geltend gemacht werden.
- Equipment: Alles, was für die Show von Nöten ist, kann steuerlich geltend gemacht werden. Als DJ sind das zum Beispiel auch die Platten und der Spotify-Account.
Anschaffungen, die sowohl in der Show als auch privat genutzt werden, können zu dem Anteil abgesetzt werden, zu dem er beruflich genutzt wird. Zum Beispiel nutzt ein DJ seinen Spotify-Account zu 70 Prozent für die Recherche neuer Musik und hört 30 Prozent privat, somit können die Kosten des Accounts zu 70 Prozent angesetzt werden.