Erklärung, wie Du Sonderausgaben steuerlich absetzt
Viele Sonderausgaben sparen Steuern, wenn man diese absetzt. Zum Beispiel: ★ Versicherungen ★ Kirchensteuer ★ Kinderbetreuung.
Wenn es einen omnipräsenten Begriff im Steuerrecht gibt, dann sind es die “Sonderausgaben”. Dabei handelt es sich um verschiedene Kosten der privaten Lebensführung. Diese Ausgaben können sich steuermindernd auswirken, auch wenn es keine Betriebskosten oder Werbungskosten sind.
Sonderausgaben können nur im Jahr der Zahlung beim Finanzamt eingereicht werden. Eine Gruppe der Sonderausgaben sind die “Vorsorgeaufwendungen”.
Sonderausgaben: Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge)
Im Allgemeinen gehören zu den Vorsorgeaufwendungen Kosten für die Altersvorsorge und zusätzliche private Vorsorge. Diese Beiträge können von der Steuer abgesetzt werden.
Das sind in erster Linie
- gesetzliche Rentenversicherung
- Rürup-Rentenversicherung
- Riester-Rentenversicherung
- gesetzliche Krankenversicherung
- private Krankenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- berufsständische Versorgungseinrichtungen
- Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Risikolebensversicherung
- Landwirtschaftliche Altersklasse – die Sozialversicherung für Landwirte
Weitere Sonderausgaben
Darüber hinaus gibt es noch viele andere Sonderausgaben.
Dazu gehören
- Unterhaltsleistungen für Ex-Ehepartner
- Kirchensteuer
- Kinderbetreuungskosten
- Kosten für die eigene Berufsausbildung oder die des Ehepartners, wenn diese nicht noch besser als Werbungskosten abgesetzt werden können
- Schulgeld
- Spenden
- Kfz-Haftpflichtversicherung
Pauschalen für Sonderausgaben
Für Sonderausgaben gibt es einen allgemein gültigen Pauschbetrag. Dieser ist allerdings sehr niedrig. Er beträgt für Singles nur 36 Euro und für Ehepaare nur 72 Euro pro Kalenderjahr. Die Pauschale wird automatisch berücksichtigt, wenn eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird. In der Regel sind die Ausgaben aber höher als dieser niedrige Pauschbetrag – allein schon durch die hohen Zahlungen für Renten- und Krankenversicherung. Es lohnt sich, die einzelnen Ausgaben für Sonderausgaben in der Steuererklärung anzugeben.
Kirchensteuer
Zu den Sonderausgaben zählen selbst gezahlte Kirchensteuern, vom Arbeitgeber abgeführte Kirchenlohnsteuer und das Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe.
Erstausbildung
Auch Kosten für eine Erstausbildung können bis zu 6.000 Euro pro Kalenderjahr geltend gemacht werden.
Dazu gehören
- Studiengebühren
- Schulgebühren
- Auslandssemester
- Fachliteratur
- Arbeitsmaterialien
- Fahrtkosten
- Druckkosten
Weitere Infos über das Absetzen einer Erstausbildung gibt es hier.
Spenden
Spenden sind freiwillige Leistungen, die an wohltätige Einrichtungen, Hilfsorganisationen, aber auch an Parteien oder unabhängige Wählervereinigungen überwiesen werden. Bei der Einkommensteuer können Spenden steuerlich abgesetzt werden.
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