Was es mit der Spekulationsfrist auf sich hat
Wer bestimmte Fristen nicht einhält, muss unter Umständen Steuern zahlen.
So ziemlich alles, was wir im Leben nach und nach anschaffen, verliert mit der Zeit an Wert. Sei es die Waschmaschine, die vor zwei Jahren noch ein Vermögen gekostet hat und heute nur noch 150 Euro wert ist oder der Neuwagen, der, kurz nachdem er das Autohaus verlassen hat, bereits Tausende Euro an Wert verliert.
Nur wenige Dinge werden mit den Jahren wertvoller. Ob ein guter Rotwein, die Cartier-Uhr oder ein Designer-Möbelstück - wer wahre Schätze sein Eigen nennen kann, kann zu einem bestimmten Zeitpunkt bei einer Veräußerung auch eine Stange Geld einheimsen.
Doch dabei ist Vorsicht geboten. Ob auch der Staat seine Hände aufhält und vom Gewinn etwas abhaben möchte, ist nicht immer ganz so einfach zu beantworten. Vor allem die Höhe des Ertrags und sogenannte Spekulationsfristen spielen dabei eine wesentliche Rolle. Wir klären dich auf.
Grenzen und Fristen
Es gibt, je nach Verkaufsgegenstand, verschiedene Spekulationsfristen. Bei einem Häuserverkauf beträgt diese beispielsweise zehn Jahre. Innerhalb dieses Zeitfensters muss der Gewinn nach Veräußerung versteuert werden. Vorausgesetzt, der Ertrag ist nach Abzug aller Kosten höher als 600 Euro.
Wurde die Bleibe jedoch während des Verkaufs sowie zwei Jahre zuvor selbst bewohnt, fallen keine Steuern an. Das Beispiel zeigt also, dass es viele Ausnahmen gibt.
Beim Verkauf einer wertvollen Uhr beträgt die Spekulationsfrist nicht zehn, sondern nur ein Jahr. Nach Ablauf der zwölf Monate kann das gute Stück also mit reinem Gewissen veräußert werden, ohne dass darauf Steuern gezahlt werden müssen.
Für welche Gegenstände gelten Spekulationsfristen?
Generell unterscheidet der Fiskus zwischen Gegenständen des alltäglichen Gebrauchs (Möbel etc.) und Wirtschaftsgütern (Luxusgegenstände). Gebrauchsgegenstände können veräußert werden, ohne dass dafür Steuern anfallen.
Beim Verkauf von Wirtschaftsgütern spricht man hingegen von privaten Veräußerungsgeschäften, wobei nicht eindeutig festgelegt ist, was in diese Kategorie fällt.
Folgende Spekulationsfristen finden Anwendung:
- 10-jährige Spekulationsfrist: vermietete Häuser, vermietete Wohnungen, unbebaute Grundstücke, geschlossene Immobilienfonds, Miteigentumsanteile an vermieteten Immobilien, Erbbaurecht
- 1-jährige Spekulationsfrist: Gold, Antiquitäten, Oldtimer, Edelmetalle, Edelsteine, Münzsammlungen, Briefmarkensammlungen, Schmuck, Gemälde, Kunstgegenstände
Wie hoch fällt die Steuer aus?
Leider gibt es auf diese Frage keine pauschale Antwort. Die Höhe der Steuer richtet sich nämlich nach dem persönlichen Steuersatz, der gut und gerne bis zu 45 % betragen kann. Beim persönlichen Steuersatz handelt es sich um einen Durchschnittssteuersatz für das gesamte Einkommen. Der Steuersatz legt also fest, wie viel Nettogehalt vom Bruttogehalt am Ende des Monats übrig bleibt.
Wie wird der Gewinn ermittelt?
Mit dem Veräußerungserlös als einzige Kennzahl ist es nicht getan. Davon werden nämlich noch Anschaffungs- und Herstellungskosten, Anschaffungsnebenkosten, Abschreibungen und etwaige Werbungskosten abgezogen. Anschließend erhält man den Veräußerungsgewinn bzw. den Veräußerungsverlust.
Hinweis: Eine Steuerpflicht besteht erst dann, wenn der Gewinn höher ist als 600 Euro.