Spenden steuerlich absetzen
Spenden können im Rahmen von Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Jeder Steuerzahler kann Spenden für steuerbegünstigte Zwecke im Rahmen seiner Steuererklärung als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Alle wichtigen Informationen zum Thema Spenden und Steuern erhältst Du hier.
Welche Spenden kann ich steuerlich geltend machen?
Du kannst Zuwendungen (Geld- oder Sachspenden) steuerlich absetzen, wenn:
- gemeinnützige Organisationen profitieren,
- steuerbegünstigte Zwecke unterstützt werden,
- sie freiwillig sind und keine Gegenleistung erbracht wird und
- eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden kann.
Steuerbegünstigte Organisationen sind nach § 10b Abs. 1 EStG:
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Kirchengemeinden, Universitäten)
- öffentliche Dienststellen (z.B. staatliche Museen, Staatstheater)
- gemeinnützige Vereine, karitative Organisationen und Stiftungen (gemeinnützige Zwecke)
Ab Januar 2021 bekommt der Katalog für gemeinnützige Spendenzwecke Zuwachs: Spenden für Klimaschutz, Ortsverschönerung, Freifunk, Friedhofspflege und für den Schutz von Personen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität diskriminiert werden, sind nun auch steuerlich absetzbar.
Wie gebe ich Spenden in meiner Steuererklärung an?
Wenn Du Geld für gemeinnützige – z. B. kirchliche – Zwecke gespendet hast, trägst Du das im Rahmen Deiner Steuererklärung in der Anlage Sonderausgaben ein. Du kannst Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Organisationen in einer Höhe von bis zu 20 % Deiner gesamten Jahreseinkünfte steuerlich geltend machen. Das Finanzamt zieht sie als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag Deiner Einkünfte ab. Das mindert Dein zu versteuerndes Einkommen und somit Deine Einkommensteuer.
Nachweis der Zahlung
Das Finanzamt verlangt für Spenden an inländische Empfänger eine Spendenbescheinigung. Im Fachjargon wird diese auch als Zuwendungsbestätigung bezeichnet. Wichtig ist dabei, dass der Nachweis einem festgelegten Muster entspricht. Die Zuwendungsbestätigung ist sowohl Nachweis für geleistete Zahlungen als auch Voraussetzung, um sie steuerlich geltend zu machen. Ohne entsprechenden Beleg nach vorgeschriebenem Muster können Spenden nur in Höhe von bis zu 300 Euro von der Steuer abgesetzt werden. In der Regel versenden die Spendenorganisationen unaufgefordert entsprechende Nachweise an die Spender.
Von der Nachweispflicht ausgenommen
Seit dem 1. Januar 2021 brauchst Du für Beträge bis zu 300 Euro (zuvor: 200 Euro) keine Spendenbescheinigung mehr. Ein vereinfachter Spendennachweis (z. B. ein Kontoauszug oder ein PC-Ausdruck bei Online-Banking) genügt.
Die Vereinfachungsregelung gilt in Katastrophenfällen und für Beträge bis 300 Euro für gemeinnützige Organisationen, staatliche Behörden und politische Parteien. Der Zahlungsbeleg reicht dem Finanzamt als Nachweis aus. Darauf müssen Name und Kontonummer des Empfängers und des Spenders, der Betrag sowie der Tag der Buchung stehen. Bei Online-Spenden genügt eine Buchungsbestätigung des Drittanbieters (z. B. ein Kontoauszug Deines PayPal-Kontos und der Transaktionsdetails).
Besonderheit: Parteispenden
Mit Zuwendungen an politische Parteien kannst Du Deine Steuerschuld direkt um 50 Prozent des Spendenbetrags mindern. Dies gilt bis zu einem Höchstbetrag von 1.650 Euro bei Ledigen bzw. 3.300 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten. Diese Regel gilt übrigens auch für Mitgliedsbeiträge für politische Parteien. Wenn Du also 1.650 Euro spendest, zahlst Du automatisch 825 Euro weniger Steuern. Auch Spenden an unabhängige Wählervereinigungen werden zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Tipp: Nur für Zahlungen bis 300 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis aus. Alles darüber hinaus benötigt eine Spendenbestätigung nach amtlichem Muster. Mehr über Parteispenden erfährst Du in diesem Artikel.
Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen
Eine Aufnahmegebühr oder ein Mitgliedsbeitrag gelten ebenfalls als absetzbare Sonderausgaben. Doch es gibt Ausnahmen - dazu zählen Körperschaften, die:
- dem Sport,
- kulturellen Betätigungen (Schwerpunkt Freizeitgestaltung) oder
- der Heimatpflege oder Freizeitbetätigung dienen.
So bleibt der Mitgliedsbeitrag für den Fußball- oder Volleyballclub vom Abzug ausgeschlossen. Auch ein Mitgliedsbeitrag für einen Musikverein ist nicht abzugsfähig, Spenden dagegen schon.
Wissenswertes zu Sachspenden
Was viele nicht wissen, ist, dass Sachspenden ebenfalls steuerlich absetzbar sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Spende ausschließlich für steuerbegünstigte Satzungszwecke gedacht ist.
Das ist dann gegeben, wenn die Sachspende für
- ideelle steuerbegünstigte Zwecke des Vereins oder
- für den Zweckbetrieb genutzt wird (Lotterie, Tombola usw.).
Ausgenommen sind Spenden für den wirtschaftlichen Betrieb eines Vereins (Vereinsfeste etc.).
Der Wert einer Sachspende wird dabei vom Markt- bzw. Verkehrswert abhängig gemacht. Ist der Gegenstand noch neu, ist der Neupreis anzusetzen. Bei Gebrauchtgegenständen wird der Preis genommen, der bei einem Verkauf erzielt werden könnte. Auch Aspekte wie Beschaffenheit des Gegenstands und Nachfrage spielen eine wesentliche Rolle und müssen in der Preisermittlung berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zu Spenden und Steuern:
- In welcher Höhe Unternehmen Spenden an steuerbegünstigte Organisationen von der Steuer absetzen können, hängt vom Jahresumsatz ab. Ein Unternehmen kann pro Jahr höchstens 20 Prozent vom Umsatz steuerlich geltend machen.
- Für die steuerliche Anerkennung eines Mitgliedsbeitrags oder von Spenden verlangt das Finanzamt von Dir eine Spendenbescheinigung. Diese muss nach amtlichem Muster vom Spendenempfänger ausgestellt werden. Dazu hat das Finanzamt je nach Spendenempfänger und Art der Zuwendung 18 unterschiedliche Muster erstellt.
- Zahlst Du Geld in das Vermögen einer steuerbegünstigten Stiftung ein, kannst Du bis zu einer Million Euro absetzen. Diesen Abzug kannst Du alle zehn Jahre nutzen. Zudem kannst Du ihn beliebig über die 10 darauf folgenden Jahren verteilen und ihn damit in Jahren hoher Steuerlast gezielt einsetzen.
- Wenn Du Menschen in Not dauerhaft finanziell unterstützt, hast Du die Möglichkeit, den Unterhalt in Deiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung anzugeben.
- Spenden kannst Du in dem Jahr absetzen, in dem sie geleistet werden. Spendest Du jedoch so viel, dass die Zuwendung in einem Steuerjahr nicht komplett abgesetzt werden kann, kann der übrig gebliebene Betrag ins nächste Jahr vorgetragen und abgesetzt werden. Das nennt sich Spendenvortrag.
Hast auch Du Geld gespendet? Mach es jetzt in Deiner Steuererklärung 2020 geltend!