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Wenn Hilfe dringend benötigt wird: Spenden im Katastrophenfall

In diesem Fall können Spenden einfacher steuerlich abgesetzt werden.

Das Klima spielt verrückt. Das mag zwar ein Donald Trump nicht so empfinden, aber immerhin 99 Prozent aller Wissenschaftler. Einen akademischen Abschluss benötigt man eigentlich gar nicht, um den Klimawandel am eigenen Leib hautnah mitzuerleben. Jeder, der vor die Tür tritt, wird mit immer heftigerem Wetter konfrontiert.

In einigen Regionen Deutschlands, vor allem aber weltweit, kommt es vermehrt zu extremen Wetter-Phänomenen, die äußerst bedrohlich sein können. Allein schon 2017 gab es gleich mehrere Naturkatastrophen, denken wir insbesondere an die Länder der Karibik oder einigen Regionen der USA.

In solch schweren Zeiten ist eines dann besonders gefragt - Hilfe. Die kann in Form von Sachspenden oder körperlicher Arbeit geleistet werden. In Notsituationen wird in Anbetracht der Verwüstungen aber auch eine Menge Geld benötigt, um bedürftigen Personen unter die Arme greifen zu können. Wer im Katastrophenfall spendet, tut nicht nur Gutes, auch der Staat honoriert die Großzügigkeit. Wie genau das aussieht, erfährst du hier.

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Spenden im Allgemeinen

Grundsätzlich können Geldspenden oder Sachspenden in der Steuererklärung angegeben werden. Spenden bis zu einer Höhe von 200 € können ohne Spendenbescheinigung beim Finanzamt eingereicht werden.

Spenden können steuerlich abgesetzt werden, wenn:

  • gemeinnützige Organisationen profitieren
  • steuerbegünstigte Zwecke unterstützt werden
  • sie freiwillig sind und keine Gegenleistung erbracht wird
  • Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden kann

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Spendenbereitschaft soll gefördert werden

Spendet jemand im Falle einer Katastrophe Geld, wird diese aus steuerlicher Sicht besonders berücksichtigt. Hintergrund ist der, dass die Spendenbereitschaft gefördert werden soll. Diese Absicht hegt zumindest das Bundesfinanzministerium. Wer also einen gewissen Betrag an Organisationen überweist, benötigt anschließend keinen entsprechenden Nachweis dafür.

Die Spende kann wie gewohnt als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden. Für geleistete Geldzahlungen über 200 Euro verlangt das Finanzamt in der Regel Belege. Im Katastrophenfall reicht ein einfacher Nachweis allerdings aus.

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Absetzen der Spende

Normalerweise müssen bei Spenden über 200 Euro amtliche Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigung) an den Sachbearbeiter übermittelt werden. Bei der vereinfachten Nachweisführung genügt jedoch der jewilige Kontoauszug. Dabei spielt es ebenfalls keine Rolle, wie viel Geld transferiert wurde.

Übrigens: Generell reicht bei Spenden bis zu 200 Euro der einfache Nachweis aus.

Voraussetzungen

Um überhaupt von der vereinfachten Nachweisführung profitieren zu können, muss das aktuelle Geschehen auch von offizieller Seite als Katastrophe eingestuft worden sein. In solchen Fäll wird in der Regel ein extra Konto für Spendenzahlungen eingerichtet.

Meistens legt das Finanzamt zudem noch einen zeitlichen Rahmen fest, in dem der Geldtransfer vonstatten gegangen sein muss.

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