Steuern sparen mit der Werbungskostenpauschale
Beruflich bedingte Kosten kannst Du als Werbungskosten steuerlich absetzen. Dafür steht Dir eine jährliche Pauschale für Werbungskosten zu, für die Du keine Nachweise benötigst. Sie mindert automatisch das zu versteuernde Einkommen. Die Werbungskostenpauschale steigt 2023 auf 1.230 Euro. Höhere Werbungskosten kannst Du absetzen, indem Du sie einzeln ansetzt und Nachweise bereithältst.
Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind Aufwendungen aus beruflicher Veranlassung und gehören zu den wichtigsten Abzugspositionen in Deiner Steuererklärung. Du absolvierst ein Masterstudium oder eine andere Zweitausbildung, Du bewirbst Dich auf Stellenanzeigen, kaufst Fachliteratur und fährst zu Vorstellungsgesprächen. Vielleicht ziehst Du für einen neuen Job sogar um. Du pendelst zur Arbeit und schaffst Dir Arbeitskleidung an. Oder Du richtest Dir zu Hause ein häusliches Arbeitszimmer ein, mit neuem Computer und Schreibtisch. Du machst Fortbildungen, Dienstreisen und schließt berufliche Versicherungen ab.
Laut § 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Werbungskosten „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind“. Das bedeutet für Dich als Arbeitnehmer, dass Werbungskosten bei der Festsetzung Deiner Steuern von Deinem Arbeitslohn abgezogen werden und somit Deine Steuerlast senken.
Werbungskostenpauschale nutzen oder Werbungskosten einzeln ansetzen?
Um den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten, berücksichtigt das Finanzamt bei jedem Arbeitnehmer eine jährliche Pauschale für Werbungskosten - den sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Dafür musst Du nichts tun. Dieser Pauschbetrag wird automatisch von Deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen und mindert Deine Steuerlast.
Wenn Deine Werbungskosten die Pauschale überschreiten, trägst Du sie in Deiner Steuererklärung in Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) ein. So kannst Du sie einzeln und in voller Höhe absetzen. Auf Nachfrage des Finanzamts musst Du die Aufwendungen nachweisen (z.B. durch Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge).
Wie hoch ist die Werbungskostenpauschale?
Seit dem 1. Januar 2023 liegt die Werbungskostenpauschale bei 1.230 Euro pro Jahr. Im Jahr 2022 war die Pauschale durch das Steuerentlastungsgesetz das erste Mal seit 2011 erhöht worden, nämlich von 1.000 Euro auf 1.200 pro Jahr. Im Jahressteuergesetz 2022 wurde der Pauschbetrag dann ab 2023 um weitere 30 Euro erhöht.
Rechtsanspruch auf vollen Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Der Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag, auf dessen ungekürzte Summe Du einen Rechtsanspruch hast. Das bedeutet: Selbst, wenn Du nicht das ganze Jahr über gearbeitet hast oder nur geringe Kosten angefallen sind, zieht das Finanzamt den vollen Betrag von 1.200 Euro (1.230 Euro ab 2023) von Deinen Einnahmen ab. Die Werbungskostenpauschale wird bereits anteilig beim monatlichen Abzug der Lohnsteuer durch Deinen Arbeitgeber berücksichtigt. Deshalb ist es umso wichtiger eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn Du nicht das ganze Jahr über gearbeitet hast – nur so kannst Du die gesamte Pauschale steuerlich geltend machen.
Was gilt bei mehreren Arbeitsverhältnissen?
Die Werbungskostenpauschale steht jedem Steuerpflichtigen pro Kalenderjahr ein einziges Mal zu. Wenn Du mehrere Arbeitsverhältnisse hast, kannst Du die Pauschale also nicht zweimal geltend machen. Bei zwei Tätigkeiten mit derselben Einkunftsart (zum Beispiel Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit) kannst Du entweder insgesamt 1.200 Euro Werbungskostenpauschale ansetzen oder (wenn Du für beide Jobs zusammengerechnet höhere Werbungskosten hast) Du kannst sie einzeln angeben und vom Finanzamt in tatsächlicher Höhe steuermindernd berücksichtigen lassen. Dafür benötigst Du dann Nachweise.
Wenn Du sowohl Arbeitnehmer bist als auch selbstständig tätig, werden Deine Aufwendungen aufgeteilt in Werbungskosten (Tätigkeit als Arbeitnehmer) und Betriebsausgaben (selbstständige Tätigkeit).
Beispiele für Werbungskosten
- Arbeitsmittel, die Du zu mindestens 90 % beruflich nutzt, kannst Du in voller Höhe steuerlich absetzen, z.B. Arbeitskleidung, Büromaterialien, Büroausstattung und Fachliteratur.
- Bewerbungskosten
- Dienstreisen & Auswärtstätigkeit
- Doppelte Haushaltsführung: Für eine beruflich bedingte Zweitwohnung kannst Du monatlich bis zu 1.000 Euro Unterkunftskosten absetzen. Darüber hinaus kannst Du Umzugskosten, Einrichtung und Familienheimfahrten absetzen.
- Fahrtkosten: Die Pendlerpauschale berücksichtigt pro Arbeitstag jeden vollen gefahrenen Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschal mit 30 Cent. Ab dem 1. Januar 2022 steigt die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer der einfachen Wegstrecke auf 38 Cent. Insgesamt kannst Du mit der Entfernungspauschale bis zu 4.500 Euro ansetzen.
- Häusliches Arbeitszimmer: Als Arbeitnehmer kannst Du Ausgaben bis zu 1.260 Euro im Jahr geltend machen. Bei Selbstständigen sind die Ausgaben für das Arbeitszimmer unbeschränkt als Betriebsausgaben von der Steuer abziehbar.
- Homeoffice-Pauschale: Mit der Pauschale kannst Du für das Homeoffice bis zu 1.260 Euro pro Jahr ansetzen.
- Kontoführungsgebühren: Für Kontoführungsgebühren kannst Du eine jährliche Pauschale von 16 Euro ansetzen.
- Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände und Gewerkschaften
- Telefon- und Internetkosten sind bis zu 240 Euro im Jahr absetzbar
- Umzugskosten für beruflich bedingte Umzüge
- Fort- und Weiterbildung, Umschulung, Zweitstudium oder zweite Berufsausbildung
Gilt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auch für Minijobs?
Minijobber können den Werbungskostenpauschbetrag nicht in Anspruch nehmen. Arbeitgeber führen bei Minijobs bis 450 Euro nämlich in der Regel 2 Prozent als pauschale Lohnsteuer ans Finanzamt ab. Das Besondere an der Pauschalbesteuerung ist, dass die Steuer nicht von Dir, sondern von Deinem Arbeitgeber gezahlt wird. Deshalb ist Dein Arbeitslohn aus einer geringfügigen Beschäftigung steuerfrei und spielt in Deiner Steuererklärung keine Rolle. Das bedeutet im Gegenzug auch, dass Du gegenüber dem Finanzamt keine Werbungskosten geltend machen kannst.
Werbungskostenpauschale für Rentner & Pensionäre
Auch Rentner und Pensionäre können Werbungskosten steuerlich geltend machen, die im Zusammenhang mit ihrer Rente oder Pension entstehen. Eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro im Jahr wird automatisch vom steuerpflichtigen Teil der Rente abgezogen. Dies gilt auch für die Versorgungsbezüge von Pensionären oder Betriebsrentnern. Bei den 102 Euro handelt es sich ebenfalls um einen Jahresbetrag. Das bedeutet, Dir steht der volle Betrag zu, auch wenn Du erst im Laufe des Jahres in Rente oder Pension gehst.
Wenn Deine tatsächlichen Aufwendungen 102 Euro übersteigen, kannst Du sie in Anlage R (Renten und andere Leistungen) angeben und in voller Höhe absetzen.
Werbungskosten für Rentner und Pensionäre sind zum Beispiel:
- Rechtsberatung und Prozesskosten in Zusammenhang mit Deiner Rente bzw. Pension
- Renten- und Versicherungsberatung
- Steuerberatung bei der Ermittlung Deiner Renteneinkünfte oder Versorgungsbezüge
- Telefon- und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit obigen Punkten entstehen
- Beiträge für Gewerkschaften und Berufsverbände
Achtung: Die Beträge der Werbungskostenpauschalen für Renten und für Versorgungsbezüge sind zwar gleich hoch, aber nicht identisch. Wenn Du neben Deiner Pension auch eine Rente beziehst, kannst Du jeweils 102 Euro in Deiner Steuererklärung geltend machen!
Erhältst Du sowohl Versorgungsbezüge (z.B. aus einer Betriebsrente) als auch Arbeitslohn aus einer aktiven beruflichen Tätigkeit, gewährt Dir das Finanzamt sowohl den Arbeitnehmer-Pauschbetrag als auch die Werbungskostenpauschale für Versorgungsbezüge.