Steuerbescheid: Das große Warten beginnt
Wer die Steuererklärung abgeschickt hat, muss sich oft geduldig zeigen.
Früher abgeben lohnt sich (nicht)
Wer morgens als Erster zum Bäcker kommt, kann sich auch über frische Brötchen direkt aus dem Ofen freuen. Wer beim Schlussverkauf zuerst vor dem Schuhregal steht, kann sich über die besten Angebote freuen. Wer schnell seine Steuererklärung einreicht, bekommt früher den Steuerbescheid zugeschickt. Die Logik ist zwar richtig, doch gibt es diesbezüglich eine Ausnahme.
Wird die Steuererklärung nämlich online per ELSTER eingereicht, wird diese bevorzugt behandelt.
Abgabe vor März lohnt sich nicht
Jedes Jahr gibt es Gesetzänderungen. Und eben diese können rein theoretisch bis zum 31. Dezember des Vorjahres überarbeitet werden. Es dauert also eine gewisse Zeit, ehe die Neuerungen angewandt werden können. Änderungen müssen zum Beispiel erst in die Software der Finanzbeamten eingepflegt werden. Zudem kommt, dass Arbeitgeber und Versicherungen immer bis zum 28.02. eines jeden Jahres Zeit haben, um Steuerdaten einzureichen. Das hat zur Folge, das viele Unterlagen bis dahin noch unvollständig sind.
Nicht zuletzt deswegen beginnen viele Finanzämter erst Ende März mit der Bearbeitung.
Kann ich den Vorgang beschleunigen?
Es gibt ein paar Dinge, die beachtet werden können, um eine Verzögerung zu vermeiden. Allerdings kann die Bearbeitungszeit nur bedingt beschleunigt werden.
Was du unternehmen kannst
- schicke sämtliche Belege direkt mit der Steuererklärung ans Finanzamt
- elektronisch eingereichte Einkommensteuererklärungen werden bevorzugt bearbeitet
- um vom möglichen Zeitvorsprung profitieren zu können, Erklärung am besten Ende März abgeben (keine Garantie, weniger warten zu müssen)
Wann kommt der Steuerbescheid?
Leider gibt es auf die Frage keine einheitliche Antwort, da die Bearbeitungszeit bei jedem Finanzamt unterschieldich ausfällt. Sind jedoch bereits 3 Monate ins Land gegangen, sollte mal nachgefragt werden, ob alles seine Richtigkeit hat. Sind allerdings bereits 6 Monate vergangen, ohne einen Steuerbescheid erhalten zu haben, kann die Bearbeitung angemahnt werden.
Die frühesten Steuerbescheide werden erfahrungsgemäß Anfang April versandt. In der Regel beträgt die Wartezeit durchschnittlich 5 bis 9 Wochen.