Steuererklärung 2019: Das sind die Neuerungen & Änderungen
Neue Steuer-Regelungen für 2019 im Überblick.
Für die Steuererklärung 2019 gibt es interessante Änderungen: Der Steuerfreibetrag wird angehoben und auch die Kinderfreibeträge werden angepasst.
Abgabefrist für die Steuererklärung 2019
Wer seine Steuererklärung für das Steuerjahr 2019 macht und zur Abgabe verpflichtet ist, hatte dafür bis zum 31.07.2020 Zeit. Bis einschließlich 2018 für das Steuerjahr 2017 mussten Steuerzahler, die zur Abgabe verpflichtet waren, die Einkommensteuererklärung immer bis zum 31.05. eines jeden Jahres einreichen. Inzwischen ist die Frist zwei Monate länger.
Grundfreibetrag wird ab 2019 angehoben
Der Steuertarif wird zugunsten der Bürger angepasst. Der Grundfreibetrag steigt 2019 um 168 Euro auf 9.168 Euro. Dabei handelt es sich um das sogenannte Existenzminimum. Bis zu dieser Grenze bleibt das Einkommen steuerfrei. Die Erhöhung des Grundfreibetrags ist also für alle Steuerzahler eine positive Nachricht.
Mehr Kindergeld ab 2019
Für Familien gibt es mehr Kindergeld. Allerdings gilt der neue Betrag erst ab Juli des Jahres.
Übersicht der neuen Kindergeldbeträge
Kind | bis 30. Juni 2019 | seit 1. Juli 2019 | ab 1. Januar 2021 |
---|---|---|---|
1. | 194 € | 204 € | 219 € |
2. | 194 € | 204 € | 219 € |
3. | 200 € | 210 € | 225 € |
jedes weitere | 225 € | 235 € | 250 € |
Kinderfreibeträge werden ab 2019 angehoben
Auch die Kinderfreibeträge werden ab 2019 deutlich angehoben. Davon können Familien profitieren, die anstelle des Kindergeldes den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen.
Im Folgenden sind die Kinderfreibeträge (inklusive Betreuungsfreibetrag) pro Kind aufgelistet.
Jahr | Freibetrag |
---|---|
2018 | 7.428 € |
2019 | 7.620 € |
2020 | 7.812 € |
2021 | 8.388 € |
Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Die Regierung will den Solidaritätszuschlag schrittweise abbauen. Die CDU/CSU und SPD planen, dass im Rahmen einer Gleitzone eine Freigrenze eingeführt werden soll, die das Ziel hat, rund 90 Prozent der Steuerzahler vom Soli zu befreien. Bis heute ist noch nicht eindeutig geklärt, wie genau der schrittweise Abbau aussehen soll. Der Plan ist, dass Anfang 2021 der Solidaritätszuschlag für die meisten Bürger wegfallen soll. Allerdings gehen viele Experten davon aus, dass die geplante Umsetzung verfassungswidrig ist, da einzelne Bevölkerungsgruppen schlechter gestellt werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Regierung letztlich damit umgehen wird.
Weitere Neuheiten ab 2019
- Anhebung des Mindestlohns: ab 01.01.2019 beträgt dieser 9,19 Euro pro Stunde und ab 01.01.2020 sind es 9,35 Euro pro Stunde.
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung: der Beitragssatz wird auf 2,5 Prozent gesenkt.
- Beiträge zur Krankenversicherung: Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent bleibt bestehen, der Zusatzbeitrag soll künftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen getragen werden.
- Beiträge zur Pflegeversicherung: Beitrag soll steigen. Ab dem 01.01.2019 liegt dieser bei 3,05 Prozent.
- Midijobs: Die Gleitzone liegt zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro.