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Doppelte Haushaltsführung: Mit der Zweitwohnung Steuern sparen

Aufwendungen für die Zweitwohnung können steuerlich geltend gemacht werden.

Nicht jeder hat Glück bei der Jobsuche und findet direkt nach der Ausbildung oder dem Studium eine Festanstellung. Obwohl die Arbeitslosenquote so niedrig wie noch nie ist, haben viele Angst, keine geeignete Stelle zu finden.

Sowieso wird von Arbeitnehmern heutzutage immer mehr verlangt. Sie müssen top ausgebildet sein, am besten schon 23 Jahre Berufserfahrung mitbringen, kinderlos sein und dann noch die Fähigkeit besitzen, sich selbst zu teilen, um überall und nirgends zu sein.

Das führt dazu, dass Chefs oft von Bewerbern verlangen, dass sie zwischen Heimatort und Berufsstätte pendeln. Flexibel zu sein heißt dann auch nicht selten, zwei Haushalte zu führen. Dabei gibt es in der Steuererklärung einiges zu beachten.

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Voraussetzungen

Der Fiskus sieht nicht tatenlos zu, wenn wir uns finanziell verbiegen, um nicht von Sozialleistungen abhängig zu sein. Wer beruflich bedingt 2 Haushalte führt, wovon sich einer am Beschäftigungsort befindet, kann seine Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Wie du dir aber sicherlich denken kannst, gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt sein müssen.

Prinzipiell müssen 4 Kriterien beachtet werden

  • doppelte Haushaltsführung ist beruflich bedingt
  • Arbeitnehmer behält seinen Hauptwohnsitz außerhalb der Arbeitsstätte
  • Arbeitnehmer nutzt Zweitwohnung dort, wo sich die erste Tätigkeitsstätte befindet
  • Hauptwohnsitz ist gleichzeitig Lebensmittelpunkt

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Wenn die doppelte Haushaltsführung beruflich begründet ist

Es gibt mehrere Gründe, die eine doppelte Haushaltsführung rechtfertigen.

Dazu gehören

  • Wohnortswechsel bei Versetzung
  • neuer Job
  • Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses außerhalb des bisherigen Wohnorts

Im Vordergrund steht immer, dass die Zweitwohnung näher an der Tätigkeitsstätte liegt als die bisherige Wohnung. Genau genommen muss sich die Fahrtzeit mindestens um 30 Minuten nach dem Umzug verkürzen.

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Fortbestehen eines eigenen Haushalts

Eine doppelte Haushaltsführung wird nur dann berücksichtigt, wenn sich der Beschäftigungsort in der Nähe der Zweitwohnung befindet und ein eigener Haushalt geführt wird, der gleichzeitig den Lebensmittelpunkt darstellt.

Die Wohnung, die den Lebensmittelpunkt darstellt, muss von dir gemietet werden oder dir gehören. Seit 2014 musst du dich ebenfalls an anfallenden Kosten beteiligen. Dabei liegt die Grenze derzeit bei mindestens 10 Prozent der monatlich aufkommenden Ausgaben.

Folgende Posten zählen zu den 10 Prozent:

  • Miete
  • Nebenkosten
  • Aufwendungen für Lebensmittel

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Lebensmittelpunkt

Grundsätzlich muss der Erstwohnsitz auch der Lebensmittelpunkt sein. Verheiratete müssen mindestens 6 Mal im Jahr die Wohnung aufsuchen, Singles müssen eine persönliche Bindung zum Erstwohnsitz vorweisen können. Das hört sich natürlich ziemlich vage an, bedeutet aber letztlich nichts Anderes, als dass du auf persönliche Beziehungen (Eltern, Partner, Freunde etc.) verweisen können solltest.

Hinweis: Auch eine Mitgliedschaft in einem Verein reicht als Argument aus, um eine doppelte Haushaltsführung begründen zu können.

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Absetzbare Posten für Zweitwohnung

Wer einen doppelten Haushalt managen muss, kann sämtliche Kosten in der Steuererklärung ansetzen. Es werden im Monat maximal 1.000€ anerkannt, also pro Kalenderjahr 12.000€. Diese Ausgaben müssen auch nachweisbar sein. Sofern die Höchstgrenze innerhalb eines Monats nicht erreicht wird, kann der Restbetrag in den nächsten Monat übernommen werden.

Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gilt als Hausstand eine Miet- oder Eigentumswohnung, ein möbliertes Zimmer, ein Hotelzimmer oder eine Gemeinschaftsunterkunft.

Hinweis: Auch Maklerkosten für die Wohnungssuche können von der Steuer abgesetzt werden.

Folgende Aufwendungen werden vom Finanzamt anerkannt:

  • Miete
  • Nebenkosten
  • Reinigungsausgaben
  • Rundfunkbeitrag
  • Zweitwohnungsteuer
  • Kosten für Stellplatz
  • Fahrtkosten für Heimfahrten; bei Wohnungswechsel zu Beginn und am Ende können tatsächliche Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt angegeben werden (Entfernungspauschale 30 Cent pro gefahrenem Kilometer)
  • Umzugskosten
  • etc.

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