Mit Wohnkapital Steuern sparen
Nicht immer nutzen Immobilienbesitzer ihr Wohnkapital für den eigenen Bedarf.
Nicht immer nutzen Immobilienbesitzer ihr Wohnkapital für den eigenen Bedarf. Wohneinheiten werden häufig vermietet. Um mit dem Wohnkapital Steuern sparen zu können, sollten sich die Wohnungseigentümer mit der dazu passenden Steuerklärung vertraut machen. Die für das Wohnkapital gedachte Steuerklärung umfasst Einkünfte aus Verpachtung, Vermietung sowie die anfallenden Werbekosten.
Wie können Steuern gespart werden?
Wird die Immobilie als Kapitalanlage genutzt, also nicht selbst zum Wohnen verwendet, dann werden einige Ausgaben bei der Vermietung der Immobilie fällig. Dazu zählen allen voran der Kaufpreis bzw. die Kosten des Bauens, die Werbekosten und die anfallenden Renovierungskosten. In die Kategorie der Kosten für Werbung fallen auch die bei der Immobilienfinanzierung entstandenen Schuldzinsen. Diese gesamten Ausgaben können Immobilienbesitzer von der Steuer einfach, sicher und bequem absetzen.
Wird eine Wohnung vermietet, dann ist sie unweigerlich einer Abnutzung ausgesetzt. Steuerlich gesehen kann diese Absetzung für Abnutzung leicht berücksichtigt werden. Verfügt ein Eigentümer im Ausland oder in der Heimat über Wohnkapital, dann ist ein Steuerberater in Bezug auf das Steuernsparen stets der richtige Ansprechpartner.
Die Grunderwerbsteuer
Beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie muss die Grunderwerbsteuer vom neuen Eigentümer bezahlt werden. Mithilfe eines Standortvergleiches können Menschen vor dem Immobilienerwerb die jeweiligen Prozentsätze vergleichen. Dadurch sind die Immobilienbesitzer in der Position, zusätzlich Steuern zu sparen. Dasselbe gilt auch für die Grundsteuer, die jedes Jahr aufs Neue entrichtet werden muss.
Wohnobjekt als Kapitalanlage
Handelt es sich um ein Kapitalanlage-Objekt, so können sehr gut Immobiliensteuern gespart werden. Dem Immobilieneigentümer stehen hierfür zahlreiche Möglichkeiten offen, um seine Ansprüche geltend zu machen. Die steuerlichen Ersparnisse sind hierbei unabhängig davon, ob ein Haus gekauft oder gebaut wurde. Von den Steuern absetzen kann der Hauseigentümer sowohl die Summe aller Baukosten oder den totalen Kaufpreis sowie auch die kompletten Sanierungs- und Renovierungskosten als auch die Gartenpflege und Abstandszahlungen.
Verluste steuerlich geltend machen
Wenn die Werbekosten die regelmäßigen Mieteinnahmen übersteigen, dann entstehen für den Immobilienbesitzer Verluste aus der Verpachtung und Vermietung. Diese können problemlos steuerlich berücksichtigt werden. So hat der Hauseigentümer wiederum die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Zu den Werbekosten gehören der Erhaltungsaufwand, sonstige Werbekosten, die Abschreibungen und die Finanzierungskosten. Zu den Finanzierungskosten zählen die Geldbeschaffungskosten, die Nebenkosten und auch die Kreditzinsen.
Der Rat vom Fachmann lohnt sich
Möchte der Immobilienbesitzer mit seinem Wohnkapital steuerliche Vorteile nutzen, dann gilt es, sich an einen Fachmann zu wenden. Nur auf diese Weise bewegt sich der Hauseigentümer stets auf der rechtlich sicheren Seite. Der Rat vom Fachmann ist Gold wert, häufig winkt dem Immobilienbesitzer beim Alleingang nämlich am Ende eine teure Nachzahlung anstatt der erhofften Steuerersparnis.
Kleinunternehmer und Steuern sparen
Hat ein Vermieter einen Jahresnettoumsatz von rund 30.000 Euro, so gilt er als Kleinunternehmer. Der Immobilienbesitzer kann somit in seiner Steuererklärung keine Werbungskosten geltend machen und zudem ist er von der Umsatzsteuer völlig befreit. Der Vermieter hat jedoch die Option, sich für die Umsatzsteuer zu entscheiden. Auf diese Weise kann er all die Steuervorteile gänzlich nutzen. Lohnenswert ist dieser Entschluss immer dann, wenn höhere Investitionen anstehen, zum Beispiel umfangreiche Sanierungsarbeiten oder auch der Kauf einer neuen Immobilie.
Fasst der Vermieter diesen Entschluss, so ist er für fünf Jahre verpflichtet, die Steuerbeträge zu leisten. Denn die Gesetzeslage erlaubt es dem Immobilienbesitzer nicht, zwischen der Steuerfreiheit und der Steuerpflicht ganz nach seinem Gutdünken hin- und herzuspringen.
Denkmalschutz
Wer eine denkmalgeschützte Immobilie besitzt, kann steuerlich gefördert werden. So können Sanierungskosten als Abschreibung abgesetzt werden und auf diese Weise können Immobilienbesitzer Steuern sparen. Kapitalanleger können auch Modernisierungskosten über mehrere Jahre mit einem niedrigen Prozentsatz steuerlich geltend machen.