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Wenn das Finanzamt eine Steuernachzahlung verlangt

Wenn sich die Befürchtung bewahrheitet, kann es teuer werden.

Millionen Steuerzahler sind jedes Jahr aufs Neue dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung zu erstellen und fristgerecht beim Finanzamt einzureichen. Viele versprechen sich eine hohe Rückzahlung, wenn sie ihre Ausgaben steuerlich geltend machen wollen. Das Problem dabei ist aber nicht selten, dass viele Angaben vom Finanzamt überhaupt nicht berücksichtigt werden.

Wenn eine Nachzahlung ins Haus flattert

Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen können schnell ins Wanken kommen, wenn eine saftige Steuernachzahlung vom Finanzamt verlangt wird. Unternehmer müssen zudem noch damit rechnen, dass ihre Einkommensteuervorauszahlungen nach oben korrigiert werden. Wer Pech hat, muss dann noch Umsatzsteuer nachzahlen und die Quartalsvorauszahlung fürs laufende Kalenderjahr begleichen. Wenn es ganz ungünstig kommt, ist die Existens unter Umständen bedroht.

Doch welche Ursachen kann es geben, dass die Steuernachzahlung so hoch ausfällt? Dafür gibt es gleich mehrere Gründe. Pauschalen wurden nicht berücksichtigt, Sonderausgaben nicht anerkannt oder es wurden nicht alle Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben. Das sind nur einige Ursachen, die die hohe Zahlungsaufforderung rechtfertigen können.

Warum eine Steuernachzahlung droht

Ist ein Einspruch sinnvoll?

Grundsätzlich kann jeder Steuerzahler gegen den Steuerbscheid Einspruch einlegen. Doch eines muss vorab gesagt werden: Selbst ein Einspruch schützt nicht vor einer Nachzahlung. Das angegebene Zahlungsdatum muss trotzdem eingehalten werden. Ein Einspruch hat demzufolge keine aufschiebende Wirkung.

Sinnvoll ist ein Einspruch vor allem dann, wenn, wie bereits erwähnt, Sonderausgaben, Werbungskosten oder Pauschalen vom Sachbearbeiter nicht anerkannt wurden.

Nach Erhalt des Steuerbescheids haben Steuerzahler einen Monat Zeit, ihren Widerspruch einzulegen. Zunächst einmal genügt ein formloses Schreiben, das dem Finanzamt auch ohne Nennung von Gründen anzeigt, dass von einem Einspruch Gebrauch gemacht wird. Später kann dieses Schreiben auch noch zurückgezogen werden, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Wie geht es nach dem Einspruch weiter?

Nachdem das Finanzamt den Einspruch erhalten hat, wird die gesamte Steuererklärung erneut geprüft. Grundsätzlich muss der Einspruch zunächst natürlich zulässig sein. Denn auch Einsprüche, die in der Sache unbegründet sind, können abgelehnt werden.

Folgende Entscheidungen kann der Sachbearbeiter treffen:

  • Abhilfe: Begründung des Antragstellers wird akzeptiert
  • Teilabhilfe: Begründung wird nur in Teilen akzeptiert
  • Einspruchsentscheidung: Einspruch wurde abgelehnt

Was, wenn die Zahlungsaufforderung rechtens ist?

  • Finanzamt darüber in Kenntnis setzen, dass finanzielle Lage bedrohlich ist (erleichtert Antrag auf Steuererleichterung)
  • dem Finanzamt Lösungen anbieten, wie offene Beträge in Raten zurück gezahlt werden können
  • Unternehmer sollten Geschäftszahlen monatlich festhalten
  • Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung beantragen

Diese Mittel sind leider keine Garantie für eine gnädige Entscheidung seitens des Sachbearbeiters. Führt das dann dazu, dass die eigene Existenz bedroht ist, hilft nur noch ein persönliches Erscheinen im Finanzamt.

Wenn der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen werden kann

Wer sich absolut nicht in der Lage sieht, seine Steuerschuld begleichen zu können, sollte beim Sachbearbeiter vorstellig werden. Dieser hat nämlich die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung, Erlass oder Vollstreckungsaufschub zu genehmigen.

Stundung

Mit einem Antrag auf Stundung zeigen Steuerzahler an, dass sie auf bestimmte Zeit nicht zahlungsfähig sind. Bedingung ist, dass der aktuelle Vermögensstand offen gelegt wird. Zudem dürfen leichtsinnige finanzielle Entscheidungen aus der Vergangenheit nicht vorliegen (beispielsweise zu hohe Rabatte, Geldentnahme zum Selbstzweck). Eine Antrag auf Stundung hat zur Folge, dass pro Monat 0,5 Prozent Zinsen fällig werden.

Aufschub

Bei einem Aufschub wird der Zahlungstermin im Prinzip gedehnt. Steuerzahler können den Nachzahlungsbetrag in Raten abzahlen, sofern das Finanzamt die Sicherheit hat, dass diese Raten auch gewährleistet sind.

Erlass

In seltenen Fällen ist auch ein Steuererlass möglich. Erlasswürdig ist ein Schuldner etwa, wenn er seinen Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren kann, dieser seine wirtschaftliche Schieflage aber nicht selbst herbeigeführt hat.

Lohnt sich eine Steuererklärung für Dich?