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Steuerschulden – Was muss beachtet werden?

Was kann ich machen, wenn es eigentlich schon zu spät ist?

Sie treffen Rentner, Familien, Singles und Selbstständige: Steuerschulden. Wer nun glaubt, diese Form der Schulden sei stets selbst verursacht, der hat nicht immer recht. Denn gerade frisch verheiratete Paare trifft dieses Problem immer wieder. Ihnen wird geraten, die Steuerklassen anzugleichen, sodass monatlich mehr Geld zur Verfügung steht. Das Problem ist nur, dass nun monatlich geringere Vorauszahlungen geleistet werden und mit der Steuererklärung nun „abgerechnet“ wird. Mit Pech kommt eine vierstellige Nachzahlung heraus, die junge Familien in Schwierigkeiten bringt.

Auch Rentenerhöhungen können dazu führen oder die Nichtanerkennung von Werbungskosten. Noch gravierender ist dies natürlich bei Selbstständigen. Anfangs gibt es noch keine Vorausleistungen, sodass eine Nachzahlung mitsamt hoher künftiger Vorauszahlung hereinkommt. Aber was passiert, wenn die Nachzahlung nicht so einfach gezahlt werden kann? Gibt es Möglichkeiten, die Steuerschulden zu mindern?

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Gespräche mit dem Finanzamt

Die erste Devise bei sämtlichen Steuerforderungen ist: Abwarten hilft nicht. Kommt der Steuerbescheid herein, sollte jeder für sich aktiv werden und reagieren. Das gilt übrigens auch für schlichte Zahlungsaufforderungen wie bei der Kfz- oder Hundesteuer. Das wichtigste Gebot ist immer, sich mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Wer sehr freundlich ist und nicht gleich davon ausgeht, mit dem „Feind“ zu reden, könnte durchaus überrascht werden. Grundsätzlich gibt es nämlich Möglichkeiten:

  • Zahlung aufteilen - dieser Weg funktioniert nicht immer, doch gerade Selbstständige, Rentner oder Personen, die aufgrund des Steuerklassenwechsels eher unverhofft in die Schuld gerieten, können Glück haben. Liegt das Zahlungsziel in der zweiten Monatshälfte oder zu Beginn des nächsten Monats, lassen sich die Ämter manchmal unbürokratisch auf Teilzahlungen ein. Das heißt, pünktlich zum Fristablauf wird ein Teil des Betrags überwiesen, der nächste kommt kurz darauf. Diese Option passt immer dann, wenn die zweite Zahlung knapp nach einem Geld- oder Gehalteingang liegt.
  • Stundung - das ist die offizielle Möglichkeit, die an und für sich eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Finanzamt ist. Die Stundung muss offiziell beantragt werden. Steuerbeamte entscheiden über den Antrag und legen den Stundungsplan fest. Wichtig: Wird die Stundung nicht absolut perfekt eingehalten, wird sie direkt widerrufen und das Finanzamt kann und wird vollstrecken.
  • Erlass - das ist die dritte Möglichkeit. Sie lässt sich oftmals über die nächste Steuererklärung erreichen und trifft besonders auf Selbstständige zu. Ist die Nachforderung nämlich aus einem sehr einnahmekräftigen Jahr und wurde die Steuererklärung für das Folgejahr noch nicht oder gerade erst abgegeben, dann kann die Steuerschuld mit einer Gutschrift verrechnet werden. Das funktioniert freilich nur, wenn die Einnahmen im Folgejahr deutlich geringer waren und gleichzeitig hohe Vorauszahlungen geleistet wurden.

Natürlich sollte der Steuerbescheid auch geprüft werden. Erscheint die Forderung sehr hoch, empfiehlt sich das Aufsuchen eines Steuerberaters, der auch im Auftrag mit dem Finanzamt über Stundungen oder Erlasse reden kann.

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Umschuldung

Nicht nur ist die Stundung der Steuerschuld teils schwer zu vereinbaren, sie ist auch teuer. Die Zinsen, die für den Zeitraum anfallen, sind nämlich in Zeiten von Niedrigzinsen deutlich über dem typischen Zinsniveau. Daher kann es sich anbieten, die Steuerschuld umzuschulden, indem ein Kredit aufgenommen wird:

  • Kosten - die Kreditaufnahme kann nach einem Vergleich erfolgen, sodass Steuerschuldner genau prüfen können, wer die besten Konditionen für einen Kredit bietet.
  • Laufzeit - die Laufzeit kann bei vielen Krediten ebenfalls selbst bestimmt werden. Oftmals ist es sogar günstiger, den Kredit über zwei Jahre bei niedrigen Raten laufen zu lassen, als ein halbes Jahr ans Finanzamt zu zahlen.
  • Schufa - die Kreditaufnahme ist ein positiver Eintrag in der Schufa. Würde die Steuerschuld hingegen nicht pünktlich beglichen werden, kann es schnell zu einer Pfändung kommen, die die Bonität deutlich herabsetzt.

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Tipps zur Vermeidung von Steuerschulden

Natürlich ist es gut, erst gar nicht in Bedrängnis zu kommen. Daher sollten Eheleute genau überlegen und prüfen, ob der Wechsel in andere Steuerklassen sinnvoll ist. Im Internet gibt es ausreichend Rechner, die anhand des aktuellen Gehalts ausrechnen, ob ein Wechsel günstig ist - und welche Nachzahlung eventuell aufkommen könnte. Alternativ lässt sich ungefähr sagen, dass die monatliche Mehrauszahlung aufs Jahr gerechnet die spätere Nachzahlung sein könnte. Und für Selbstständige gilt:

  • Einnahmen prüfen - Selbstständige sollten stets einen genauen Blick auf ihre Einnahmen haben und mehrmals im Jahr überschlagen, wie viel bereits hereinkam.
  • Rechner nutzen - für Freiberufler bieten sich unter dem Jahr die Einkommensteuerrechner an. Wer hier grob das Jahreseinkommen schätzt und eingibt, erhält zumindest einen relativen Steuerbetrag. Der Betrag ist zwar nicht in Stein gemeißelt, doch hilft er gerade in der Anfangszeit, einen ungefähren Überblick zu erhalten.
  • Rücklagen bilden - dies ist unbedingt wichtig und dabei hilft wieder der Einkommensteuerrechner. Der Betrag durch 12 geteilt und monatlich fest zur Seite gelegt werden. Beispiel: Ergibt der Rechner einen vermutlichen Nachzahlungsbetrag von 1.200 Euro, werden nun monatlich 100,00 Euro auf die Seite gelegt. Selbst wenn die Nachzahlung höher ist, ist zumindest schon ein Grundbetrag vorhanden.
  • Vorauszahlungen - diese errechnen sich anhand des letzten Einkommensteuerbescheides, sind aber nicht in Stein gemeißelt. Die meisten Finanzämter lassen mit sich reden. Wer also merkt, dass die Einnahmen deutlich steigen, sollte es dem Finanzamt mitteilen. Ansonsten ist es übrigens leichter, auch die vierteljährlichen Vorauszahlungen für sich „monatlich zu zahlen“. Der vierteljährliche Betrag wird einfach gedrittelt und monatlich zur Seite gelegt. Nun fällt auch eine hohe Vorauszahlung gefühlt nicht so hoch aus, sondern ist leichter zu verdauen.

Wer das Internet nutzt, kann relativ gut recherchieren, wie hoch eine eventuelle Nachzahlung sein könnte und ob es sich wirklich lohnt, die Steuerklassen zu verändern.

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Fazit - es gibt Möglichkeiten

Kommt es zu einer Nachzahlung, müssen Bürger unbedingt reagieren und überlegen, wie sie die Schuld begleichen. Es gibt allerdings etliche Wege, die auch bei höheren Steuerschulden helfen. Die Aufnahme eines Kredits zur Begleichung ist grundsätzlich ein sicherer und im Vergleich günstiger Weg, zumal diese Summe nun über Monate zurückgezahlt werden kann. Noch günstiger ist es freilich, gar nicht erst in die Verlegenheit einer hohen Nachzahlung zu kommen.