3 Min.

Änderungen im Überblick: Damit müssen Steuerzahler 2018 rechnen

Die wichtigsten Steueränderungen kurz und bündig zusammengefasst.

Der Horrormonat Dezember ist endlich Geschichte. Na ja, zumindest für ein Jahr. Denn auch dann wird wieder Weihnachten zelebriert, als gäbe es keinen Morgen mehr und kurze Zeit später läuten wir auch schon das neue Jahr mit einem Gläschen Schaumwein ein.

Noch mag dem ein oder anderen das letzte Jahr und vor allem die Silvestersause schwer im Magen liegen, da kommen wir um die Ecke und sorgen für gute Laune. Es gibt nämlich nicht nur zahlreiche Vorsätze, die dieses Jahr nicht eingehalten werden, sondern auch einige Steueränderungen, die 2018 auf uns zukommen.

Stellt sich natürlich die Frage, ob wir am Ende dieses noch jungen Jahres mehr Geld im Portemonnaie haben werden. Das kommt zwar immer auf den Einzelfall an, aber die Chancen stehen gut. Nicht nur finanziell geht es ans Eingemachte, auch der Bürokratie wird ein Stück weit der Garaus gemacht.

picture

Grundfreibetrag wird angehoben

Lag der Grundfreibetrag 2017 noch bei 8.820 Euro für Ledige, beträgt dieser ab 2018 9.000 Euro. 180 Euro mehr darf ein Alleinstehender demzufolge verdienen, ohne dass darauf Steuern fällig werden. Für Verheiratete liegt der Grundfreibetrag ab diesem Jahr bei 18.000 Euro pro Kalenderjahr.

Nachweispflicht wird gelockert

Eine Nachweispflicht gibt es so, wie wir sie kennen, nicht mehr. Bisher mussten entsprechende Belege für Ausgaben dem Finanzamt zugeschickt werden. Steuerzahler waren dazu verplichtet. 2018 wandelt sich die Nachweispflicht in einen Vorbehalt um. Das bedeutet, dass nur noch auf Nachfrage seitens des Sachbearbeiters notwendige Belege nachgereicht werden müssen. Es bleibt also weiterhin wichtig, Rechnungen und Co. aufzubewahren.

picture

Sozialversicherungsbeiträge ändern sich

Eine wunderbare Nachricht überrascht uns 2018 und spült Unmengen an Geld in unser Portemonnaie. Der Rentenversicherungsbeitrag sinkt dieses Jahr um stolze 0,1 Prozent. Aber nicht alle können sich über diesen unverhofften Geldsegen freuen. Gutverdiener, die mehr als 52.200 Euro pro Jahr erwirtschaften, können von dieser Senkung leider nicht direkt profitieren, da sich die Beitragsbemessungsgrenzen verändert haben. Folglich steigen für Besserverdiener die Sozialabgaben.

Kindergeld rückwirkend beziehen

Eltern sollten jetzt hellhörig werden. Bisher war es möglich, Kindergeld noch bis zu 4 Jahre rückwirkend zu beantragen. Das ändert sich 2018. Seit diesem Jahr kann die staatliche Unterstützung maximal nur noch für das letzte halbe Jahr rückwirkend in Anspruch genommen werden. Des Weiteren beträgt der Kinderfreibetrag von nun an 4.788 Euro und das Kindergeld steigt und beträgt künftig:

  • für das 1. und 2. Kind jeweils 194 Euro
  • für das 3. Kind 200 Euro
  • für 4. und jedes weitere Kind jeweils 225 Euro

picture

Ergänzende Angaben im Mantelbogen

Es kommt immer mal wieder vor, dass man vor seiner Steuererklärung sitzt und nicht so recht weiß, wo bestimmte Einnahmen bzw. Ausgaben festgehalten werden sollen. Für solche Fälle gibt es künftig im Mantelbogen die Zeile “Ergänzende Angaben zur Steuererklärung”.

In der Zeile 98 im Mantelbogen muss fortan eine 1 eingetragen werden, wenn ergänzende Angaben getätigt werden sollen. Hier können auch Sachverhalte angegeben werden, bei denen es verschiedene Rechtsauffassungen gibt.

Vorgehensweise:

  • die Zahl 1 wird in das Feld 175 in Zeile 98 auf dem Mantelbogen eingetragen
  • separates Blatt mit Erläuterungen wird der Steuererklärung beigefügt, welches mit der Überschrift “Ergänzende Angaben zur Steuererklärung” versehen ist