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Bitcoin & Steuer: Kryptowährungen in der Steuererklärung

Immer mehr Menschen investieren in Kryptowährungen. Aber was passiert eigentlich mit den Gewinnen aus dem Verkauf von Kryptowährungen? Müssen diese versteuert werden? Und wenn ja: Wie und wo trage ich die Gewinne in der Einkommensteuererklärung ein? Antworten auf diese Fragen findest Du im folgenden Text.

Was sind Kryptowährungen?

Kryptowährungen sind digitale Vermögenswerte, die auch als Zahlungs- bzw. Tauschmittel fungieren. Sie sind dezentral aufgebaut und werden nicht vom Staat ausgegeben, sondern von der weltweiten Gemeinschaft. Sie sind also keine Währung im herkömmlichen Sinne und gelten auch nicht als gesetzliche Zahlungsmittel. Einzig El Salvador hat im September 2021 als erstes Land weltweit Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt. Etwa 70 % der Bevölkerung El Salvadors haben derzeit keinen Zugang zu Bankdienstleistungen und können nun stattdessen mit Bitcoin zahlen. Möglicherweise folgen weitere Länder diesem Beispiel.

Der Preis von Kryptowährungen richtet sich nach Angebot und Nachfrage und ist demnach starken Schwankungen unterworfen. Da die Kurse innerhalb der letzten Jahre jedoch stetig steigen, sind einige frühe Anleger nun bereits Millionäre.

Bitcoin gehört seit Januar 2009 zu den ersten virtuellen Währungen. Mittlerweile gibt es schon an die 5000 verschiedene Kryptowährungen, wovon ca. 1000 relevant sind und einen täglichen Handelsumsatz von 10.000 US-Dollar erzielen. Die bekanntesten Kryptowährungen neben Bitcoin sind Ethereum, Ripple, Dodgecoin, Litecoin, aber auch Cardano, Polkadot und Theta. Auch Facebook versucht sich mit seiner eigenen Kryptowährung Diem auf dem Markt zu etablieren.

Die steigenden Kurse und die damit verbundenen Renditeerwartungen machen Bitcoin und andere digitale Währungen für Anleger attraktiv.

Mittlerweile haben sich Kryptowährungen auch als sicheres Zahlungsmittel etabliert und Handelsgeschäfte können online ohne das Zwischenschalten von Banken abgewickelt werden.

Handel mit Kryptowährungen: Steuerliche Unterschiede zu Kapitaleinkünften

Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen lassen sich nicht mit anderen Geldanlagen wie Aktien oder Fonds vergleichen. Sie gelten nämlich nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern als private Veräußerungsgeschäfte. Während Kapitalerträge durch Finanzinstitute überwacht werden, Gewinne und Verluste automatisch verrechnet werden und die fällige Abgeltungssteuer vom Finanzinstitut automatisch an das Finanzamt abgeführt wird, sind Krypto-Assets (Krypto-Vermögenswerte) unabhängig von Banken und werden weitgehend anonym gehandelt.

Muss ich Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen versteuern?

Was passiert nun mit Deinem erzielten Gewinn aus dem Verkauf Deiner Kryptowährung? Entscheidend ist die Haltedauer: Wenn Du Deine Kryptowährung länger als ein Jahr besitzt und dann verkaufst, ist Dein Gewinn steuerfrei – Du musst ihn auch nicht in Deiner Steuererklärung angeben.

Wenn Du Deine Krypto-Assets allerdings innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder verkaufst und dabei 600 Euro Gewinn oder mehr erzielst, musst Du den Gewinn versteuern. Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind dann steuerrechtlich als private Veräußerungsgeschäfte einzustufen und müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Gewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (ggf. auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) besteuert. Da Krypto-Assets im Einkommensteuerrecht als sogenannte Wirtschaftsgüter gelten, gibt es keine gesonderte Besteuerung.

Erleidest Du durch den Verkauf Deiner Kryptos Verluste, können diese mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Du kannst Deine Verluste als Verlustvortrag bzw. Verlustrücktrag beim Finanzamt speichern lassen und diese mit Gewinnen aus dem Vorjahr oder kommenden Gewinnen verrechnen.

Transaktionsgebühren, die beim Kaufen und Verkaufen Deiner Kryptowährungen entstanden sind, können steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden. Dies gilt auch für Stromkosten (Betriebsausgaben), die beim gewerblichen Mining anfallen.

Wie errechnet sich der zu versteuernde Betrag?

Um den zu versteuernden Betrag zu ermitteln, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • FIFO Methode („First in-First out“): Nach der sogenannten „First in- First out“-Methode wird angenommen, dass Du die Krypto-Assets, welche Du zuerst erstanden hast, auch zuerst wieder verkaufst. Bei steigenden Kursen empfiehlt es sich, diese Methode anzuwenden.
  • LAFI-Methode („Last in-First out”): Diese Methode geht davon aus, dass zuletzt gekaufte Krypto-Assets zuerst verkauft werden.
  • Als dritte Möglichkeit können auch Durchschnittspreise als Grundlage für die Berechnung von Gewinnen und Verlusten herangezogen werden.

Bei der Wahl der Berechnungsmethode bist Du frei - der Gesetzgeber ordnet derzeit keine bestimmte Berechnungsmethode zwingend an. Die Finanzverwaltung Hamburg allerdings verwendet mittlerweile die FIFO-Methode und behandelt somit Kryptowährungen wie staatliche Fremdwährungen, für die die FIFO-Methode gesetzlich angeordnet ist.

Wichtig: Schreibe Dir bitte sorgfältig auf, für welche Methode Du Dich entschieden hast, falls das Finanzamt nachfragt. Dabei ist es auch wichtig, dass Du den Vorgang und alle Anschaffungskosten genaustens dokumentierst, um den Gewinn zu ermitteln und damit den zu versteuernden Betrag.

Zur Berechnung lässt sich folgende Formel verwenden:

Verkaufspreis

  • Anschaffungskosten
  • Werbungskosten (z. B. Händlerprovision) = zu versteuernder Betrag

Verluste mindern Deine zu zahlende Steuer. Das heißt auch Verluste aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften im jeweiligen Kalenderjahr können mit in die Gewinnberechnung einfließen und somit den Steuersatz senken.

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Gibt es eine Steuerfreigrenze?

Es gibt eine Freigrenze von 600 Euro für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Dazu zählt neben Bitcoin und Co. auch z.B. der Verkauf von Kunstwerken, Antiquitäten oder Immobilien. Die Gewinne aus dem Verkauf Deiner Kryptowährung werden also mit Deinen anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet. Liegen Deine Gewinne in Summe unter 600 Euro, ist der Verkauf komplett steuerfrei. Wird die Freigrenze jedoch erreicht oder überschritten, wird der komplette Gewinn versteuert, nicht nur der Betrag über der Freigrenze.

Ausnahme: Beim gewerblichen Handel mit Kryptowährungen und gewerblichem „Mining“ gibt es keine Steuerfreiheit nach 12 Monaten Haltezeit.

Besteuerung für Unternehmen

Generierst Du Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen über Dein Unternehmen, sind dies Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG. Für diese Gewinne gibt es keine Mindesthaltezeit, nach der die Steuerfreiheit eintritt. Diese Gewinne unterliegen neben der Gewerbesteuer zusätzlich, je nach Rechtsform des Unternehmens, der Einkommensteuer (Einzelunternehmer, Personengesellschaften) oder der Körperschaftssteuer (GmbH, AGs etc.).

Was ist Bitcoin Mining?

Der Begriff „Mining“ stammt aus der Goldgräberzeit und beschreibt das sogenannte „Schürfen“ nach Krypto-Assets. Dabei werden komplexe mathematische Gleichungen vom Computer der Anwender gelöst. Dadurch entsteht Krypto-Geld.

Mining im privaten ist steuerfrei, jedoch rutscht man hierbei sehr schnell in einen gewerblichen Bereich und muss Steuern zahlen. Gewerblich wird Mining dann, wenn Du selbstständig, nachhaltig und mit Gewinnabsicht am allgemeinen Wirtschaftsgeschehen teilnimmst und beim Überschreiten der Freigrenze von 265 Euro im Kalenderjahr. Versteuert wird mit dem persönlichen Steuersatz. Zusätzlich kann der Fiskus auch noch Gewerbesteuer fordern.

Lending: Muss ich Zinsen versteuern?

Wenn Du Deine Krypto-Assets länger als 12 Monate hältst, sind nur die daraus resultierenden Gewinne steuerfrei, nicht jedoch die Zinsen. Zinsen erhältst Du durch Lending. Beim Krypto-Lending werden Krypto-Assets von Kreditgebern auf Krypto-Börsen oder Kreditplattformen zu einem fixen Zinssatz zur Verfügung gestellt. Verleihst Du als Privatperson also Deine Kryptos, erhältst Du Zinsen. Erhältst Du nun Gewinne in Form von Zinsen aus Deinen Kryptowährungen, musst Du für diese Abgeltungssteuer bezahlen. Des Weiteren erhöht sich zukünftig möglicherweise (laut Entwurf des BMF vom 17.06.2021) anders als beim An- und Verkauf von Kryptowährungen die Steuerfreiheit innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr auf zehn Jahre. Die Spekulationsfrist ist der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung der Kryptowährung.

Wo gebe ich Einnahmen aus Kryptowährung in der Steuererklärung an?

Gewinne, die aus dem Verkauf von Bitcoin und Co. resultieren, werden unter den sonstigen Einkünften zusammengefasst. Diese sind bei Privatanlegern in der Anlage für sonstige Einkünfte (SO) einzutragen.

Tipp: Einfacher ist es jedoch mit unserem wundertax Tool, welches Dir mit Hilfe eines Fragenkataloges alle wichtigen Informationen entlockt. Du gibst unter „Einkünfte“ dann an, wie lange die Währung in Deinem Besitz war, zu welchem Preis und an welchem Tag Du sie gekauft und wieder verkauft hast. Du hast in der App für alle diese Fragen explizite Felder, so kannst du gar nichts mehr falsch machen.

Jetzt Kryptowährungen in der Steuererklärung eintragen!