Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen?
Viele Versicherungsbeiträge kannst du als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Versicherungen in der Steuererklärung
Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass sie ihre Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung angeben und auf diese Weise Geld sparen können. Für viele Versicherungsbeiträge gibt es Geld vom Staat zurück. Das gilt allerdings nicht für alle Versicherungen, sondern nur für diejenigen, die zur persönlichen Vorsorge (Gesundheitsvorsorge oder Einkommensabsicherung) oder aufgrund beruflicher bzw. ausbildungsbedingter Erfordernisse abgeschlossen werden. Nicht von der Steuer absetzen kannst du dagegen reine Sachversicherungen, denn diese dienen weder der Vorsorge noch sind sie zur Ausübung einer Ausbildung oder eines Berufes erforderlich.
Diese Versicherungen kannst Du von der Steuer absetzen
- Versicherungen zur Gesundheitsvorsorge & Einkommensabsicherung: z.B. Krankenversicherung, Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Rentenversicherung.
- Versicherungen für Beruf & Ausbildung: z.B. Arbeitsrechtsschutz, Berufshaftpflicht, Dienst-Haftpflichtversicherung
Diese Versicherungen kannst Du nicht von der Steuer absetzen
- Sachversicherungen: z.B. Hausratversicherung, Kfz-Kaskoschutz, Gebäude-, Fahrrad-, Reisegepäck- oder Reiserücktrittsversicherung.
Sind die Versicherungsbeiträge Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Um Versicherungsbeiträge steuerlich geltend zu machen, musst du einige grundlegende Dinge wissen: Es gibt Versicherungen, die berufliche Risiken abdecken und Versicherungen, die private Risiken abdecken. Diese zwei Kategorien sind ausschlaggebend dafür, ob du Beiträge absetzen kannst. Je nach Kategorie können die Versicherungsbeiträge entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Im Folgenden nochmal etwas detaillierter.
Versicherungen für ein berufliches Risiko → Werbungskosten
- Berufshaftpflichtversicherung
- Unfallversicherung (für beruflich veranlasste Unfälle)
- Rechtsschutzversicherung (nur Arbeitsrecht)
Versicherungen für ein privates Risiko → Sonderausgaben
- gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung
- private Kranken- und Pflegeversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Haftpflichtversicherungen (auch Tierhalter-Haftpflichtversicherungen)
- Risikolebensversicherung
- Kapital-Lebensversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Reisekrankenversicherung
- Riester-Rente
Hinweis: Es kann durchaus sein, dass Versicherungen nicht nur ein privates, sondern auch ein berufliches Risiko gleichzeitig abdecken und sich damit nicht klar einer der zwei Kategorien zuordnen lassen. Dies ist oftmals der Fall bei einer Rechtsschutzversicherung, in der der Arbeitsrechtsschutz lediglich ein kleiner Bestandteil ist. Die Beiträge werden dann in der Steuererklärung entsprechend auf Werbungskosten und Sonderausgaben aufgeteilt. Du musst dir hierzu von deiner Versicherung bescheinigen lassen, welcher Anteil vom Versicherungsbeitrag auf berufliche Risiken fällt und welcher auf private.