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Zusammenveranlagung: Auswirkungen der Steuerklassen auf die Steuer

Es gibt bei der Steuerklassenwahl einiges zu beachten.

Was bedeutet es überhaupt, zum Beispiel in der Steuerklasse III zu sein? Oder warum zahle ich in der Steuerklasse V so hohe Steuern? Warum sollten Verheiratete immer eine gemeinsame Steuererklärung abgeben? Wir haben uns auf Antwortensuche begeben.

Welche Steuerklassen gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es 6 Steuerklassen. Dir wird vom zuständigen Finanzamt eine Lohnsteuerklasse zugeordnet. Anhand der Steuerklasse kann der Arbeitgeber beispielsweise die Lohnsteuer des Arbeitnehmers berechnen. Welche du schließlich erhältst, richtet sich vor allem nach deinem Familienstand. Alleinstehende werden der Klasse I zugeordnet, Alleinerziehende der Klasse II usw. Bei Eheleuten gibt es Besonderheiten.

Eheleute: Steuerklassenkombination III und V

Für Verheiratete gilt: In der Kombination der Steuerklassen III und V erhöht sich der Grundfreibetrag und steigt auf 18.000 Euro an. Dieser gilt in Bezug auf beide Gehälter zusammen. Alle anderen Freibeträge bleiben gleich, mit der Ausnahme, dass der Kinderfreibetrag von 7.428 Euro lediglich für denjenigen Partner gilt, der in der Steuerklasse III veranlagt ist.

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Zusammenveranlagung: Warum Verheiratete ihre Steuererklärung gemeinsam abgeben sollten

Bei einer Zusammenveranlagung geben Ehepaare eine gemeinsame Einkommensteuererklärung ab. Der Gesetzgeber behandelt beide dann wie eine einzelne Person. Das hat zur Folge, dass die Eheleute nur einen Steuerbescheid erhalten. Eine mögliche Rückerstattung wird demnach auch nur auf ein Konto überwiesen und kann nicht aufgeteilt werden.

Sinnvoll ist die Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung auf alle Fälle, wenn die Ehepartner den Steuerklassen III und V zugeordnet sind. Die Zuordnung in die Steuerklassen III und V erfolgt auf Antrag. Bedingung ist, dass die Eheleute ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sie nicht getrennt voneinander leben und der Ehepartner einen geringeren Arbeitslohn als der andere erhält.

Eheleute werden fortan so besteuert, dass bei der Berechnung der Lohnsteuer in Steuerklasse III kein Grundfreibetrag anerkannt wird, in der Steuerklasse V hingegen der doppelte. Die Person in Steuerklasse V wird zu 100 Prozent besteuert, der Person in der Steuerklasse III bleibt wegen der Freibeträge mehr Nettolohn übrig.

Die Kombination III und V ist ratsam, wenn die Höhe der Einkommen etwa in einem Verhältnis von 60:40 liegt und sich der Besserverdiener für Steuerklasse III entscheidet. Der Ehepartner mit den geringeren Einkünften wird dann automatisch der Steuerklasse V zugeordnet.

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Steuerklassenkombination 3 und 5: Warum von einer Einzelveranlagung abzuraten ist

Wenn Eheleute die Steuerklassenkombination III und V gewählt haben, ist von einer Einzelveranlagung (Ehepartner erstellen jeweils eine eigene Steuererklärung) abzuraten. Das bedeutet, sie sollten in der Regel gemeinsam eine Steuererklärung abgeben.

Vor allem derjenige, der sich in der Steuerklasse V befindet, muss bei einer Einzelveranlagung wahrscheinlich mit einer Nachzahlung rechnen, da ihm zum Beispiel keine Freibeträge anerkannt werden. Auch dann, wenn der Partner aus der Steuerklasse V keinen Job hat oder generell keine Einnahmen erzielt, sollte auf eine Zusammenveranlagung zurückgegriffen werden.

Hinweis: In unserem Tool muss der Ehepartner auf alle Fälle angegeben werden. Es spielt keine Rolle, wenn der Partner keine Einkünfte erzielt hat. Nur so kann die Steuererstattungssumme richtig berechnet werden.