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Zwischenmiete: Was muss ich bei der Steuererklärung beachten?

Wer vom Mieter zum Vermieter wird, muss einiges beachten.

Manchmal gibt es Situationen im Leben, in denen man für längere Zeit nicht in den eigenen vier Wänden sein kann. Dann wäre es doch schade, die Wohnung einfach so sich selbst zu überlassen. Schließlich wird die Nichtbenutzung weiterhin teuer bezahlt.

Ob Erasmus-Austauschprogramm, mehrwöchige Dienstreise oder einfach nur ein ausgiebiger Urlaub - es gibt genug Gründe, die Bleibe für einen gewissen Zeitraum anderen zur Verfügung zu stellen und zu vermieten. Dann wird man automatisch vom Mieter zum Vermieter. Damit gehen auch einige Pflichten einher. Welche das sind und was es aus steuerrechtlicher Sicht zu beachten gibt, erfährst du in diesem Artikel.

Wohnung temporär vermieten

Vom Mieter zum Vermieter - das geht unter Umständen relativ schnell. Wer Einnahmen aus einer Vermietung bzw. Verpachtung erzielt, der muss fortan einigen Pflichten nachkommen. Werden die Einkünfte nicht richtig versteuert, drohen Konsequenzen.

Immer mehr Menschen quartieren sich nicht mehr in Hotels ein, sondern greifen lieber auf privat angebotene Zimmer zurück. Das ist oftmals günstiger für beide Parteien. Aber ab wann beteiligt sich auch das Finanzamt?

Wann werden Steuern fällig?

Einnahmen aus einer Vermietung müssen in der Einkommensteuererklärung festgehalten werden. Um die Abgabe der Steuererklärung kommt man also in der Regel nicht mehr herum. Es gibt allerdings auch Freigrenzen. Werden diese nicht überschritten, werden folglich auch keine Steuern auf die Zusatzeinnahmen fällig.

Betragen die Gesamteinkünfte zum Beispiel nicht mehr als 9.000 Euro, fallen überhaupt keine Steuern an. Dieser Wert bezieht sich dabei auf ein ganzes Kalenderjahr. Auch Mieteinnahmen unter 520 Euro bleiben generell steuerfrei.

Wie hoch fällt die Steuer aus?

Das kann natürlich nicht pauschal beantwortet werden, da mehrere Kriterien eine Rolle spielen. Grundsätzlich ist jedoch nur der Gewinn aus einer Vermietung steuerpflichtig. Das bedeutet, dass entstandene Ausgaben, die im Zusammenhang mit einer Vermietung entstanden sind, auch steuerlich berücksichtigt werden. So wird beispielsweise der Gewinn allein schon durch die eigene Mietleistung gemindert.

Sofern die Einnahmen und Ausgaben deckungsgleich sind, entfällt sowieso die Steuerpflicht. Sollte es sogar zu Verlusten kommen, wird die Steuerlast dementsprechend gesenkt.

Zwischenmiete versteuern

Was es sonst noch bei der Vermietung zu beachten gibt

Vermietungen sind umsatzsteuerpflichtig. Davon befreit sind Kleinunternehmer, die unter 17.500 Euro Einnahmen im Vorjahr verzeichneten.

Besonders wichtig ist es, dem Eigentümer der Wohnung/des Hauses mitzuteilen, dass für einen bestimmten Zeitraum das Mietobjekt an Dritte vermietet wird. Ohne das Eiverständnis droht im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung. Zudem muss man rund um die Uhr erreichbar sein. Auf etwaige Gewinne hat der Eigentümer allerdings keinen Anspruch.

Was zählt alles zu den Mieteinnahmen?

Grundsätzlich spielt es überhaupt keine Rolle, woher die Mieteinnahmen stammen.

Solche Einkünfte werden aus folgenden Beispielen erzielt:

  • Vermietung eines Hauses
  • Vermietung einer Eigentumswohnung
  • Vermietung einer Wohnung im Haus
  • Vermietung einer Ferienwohnung
  • Verpachtung von Grundstücken
  • Untervermietung eines Zimmers in der eigenen Wohnung

Mieteinnahmen bestehen nicht nur aus der Kaltmiete oder Pacht, sondern auch aus diversen Nebenkosten, die der Mieter entrichtet.

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