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Sonderausgaben von der Steuer absetzen

Bestimmte Kosten der privaten Lebensführung sind steuerlich begünstigt. Sie heißen Sonderausgaben und werden im Rahmen der Steuererklärung von Deinen Einkünften abgezogen. Hier erfährst Du alles über Höchstbeträge und Pauschalen - und wie Du eine Menge Steuern sparen kannst.

Was sind Sonderausgaben?

Kosten der privaten Lebensführung sind grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. Von dieser Regel gibt es aber Ausnahmen, die das Einkommensteuergesetz explizit auflistet. Wenn bestimmte Aufwendungen nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, sind sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Das gilt zum Beispiel für Versicherungen, Rentenbeiträge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Spenden oder Kirchensteuer.

Welche Kosten gehören zu den Sonderausgaben?

Sonderausgaben werden in vier Kategorien eingeteilt:

  • allgemeine Sonderausgaben
  • sonstige Vorsorgeaufwendungen
  • Aufwendungen zur Altersvorsorge
  • sonstige Sonderausgaben

Allgemeine Sonderausgaben

Für allgemeine Sonderausgaben gibt es eine Pauschale von 36 Euro im Jahr, die das Finanzamt immer gewährt. Dafür brauchst Du keine Nachweise. Bei Ehepartnern mit gemeinsamer Steuererklärung beträgt dieser Sonderausgaben-Pauschbetrag 72 Euro. Im Rahmen der Steuererklärung wird dieser Betrag automatisch von Deinen bzw. Euren Einkünften abgezogen. Allerdings können die meisten Steuerpflichtigen viel höhere Aufwendungen geltend machen!

Zu den allgemeinen Sonderausgaben gehören:

Art der Aufwendung von der Steuer absetzbar (pro Jahr)
Unterhalt für den Ex-Ehepartner bis zu 13.805 Euro plus Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung
Kinderbetreuung 2/3 der Kosten, bis zu 4.000 Euro pro Kind
Kirchensteuer in voller Höhe absetzbar
Schulgeld 30 % der Kosten, bis zu 5.000 Euro
Erste Berufsausbildung / Erststudium bis zu 6.000 Euro
Spenden bis zu 20 % des Jahreseinkommens

Bei Spenden wird unterschieden zwischen Spenden für gemeinnützige Zwecke und Spenden oder Mitgliedsbeiträgen für politische Parteien. Spenden für gemeinnützige Zwecke kannst Du in Höhe von bis zu 20 Prozent Deines Jahreseinkommens von der Steuer absetzen. Für Spenden bis zu 300 Euro benötigst Du keine Spendenbescheinigung.

Bei Spenden oder Mitgliedsbeiträgen für politische Parteien gilt: Beträge bis zu 1.650 Euro werden zu 50 Prozent direkt von Deiner Steuerschuld abgezogen. Spendest Du mehr, können weitere 1.650 Euro als Sonderausgaben von Deinen Einkünften abgezogen werden.

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Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Wer sich absichert, zum Beispiel gegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter, kann diese Versicherungsbeiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Haftpflichtversicherung (auch der Haftpflichtanteil der Kfz-Versicherung)
  • Risikolebensversicherung
  • Lebensversicherung (abgeschlossen bis 31. Dezember 2004)

Arbeitnehmer können sonstige Vorsorgeaufwendungen in Höhe von bis zu 1.900 Euro im Jahr steuerlich absetzen. Für Selbstständige gilt ein Höchstbetrag von 2.800 Euro. Die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung kannst Du in voller Höhe absetzen, selbst, wenn sie über diesem Höchstbetrag liegen. Dann kannst Du jedoch keine weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen absetzen.

Versicherungen

Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherung zählen ebenso zu den Sonderausgaben wie Beiträge zur Rentenversicherung oder zur Risikolebensversicherung.

Kinderbetreuung

Bis zu 5.000 Euro Kinderbetreuungskosten kannst Du pro Kind und Jahr absetzen.

Kirchensteuer

Deine gezahlte

Kirchensteuer kannst Du in voller Höhe von der Steuer absetzen. Wie viel Kirchensteuer Du gezahlt hast, siehst Du auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung.

Spenden

Spenden für gemeinnützige Zwecke können von der Steuer abgesetzt werden. Auch Mitgliedsbeiträge für politische Parteien sind absetzbare Sonderausgaben.

Aufwendungen zur Altersvorsorge

Jedes Jahr steigt die Summe der absetzbaren Beiträge zur Altersvorsorge um 2 Prozent. 2022 kannst Du 94 Prozent Deiner Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend machen. Dabei gilt allerdings ein Höchstbetrag: Bis zu 25.639 Euro kannst Du im Jahr 2022 steuerlich geltend machen. Davon werden wiederum 94 Prozent berücksichtigt, also 24.101 Euro. Bei Ehegatten mit gemeinsamer Steuererklärung wird der abziehbare Höchstbetrag auf 51.278 Euro verdoppelt. Davon sind ebenfalls 94 Prozent steuerlich absetzbar, also 48.202 Euro.

Achtung: Ab 2023 sind Altersvorsorgeaufwendungen in voller Höhe absetzbar, also bereits zwei Jahre früher als ursprünglich geplant.

Zu den Aufwendungen für die Altersvorsorge gehören die Beiträge für:

Sonstige Sonderausgaben

Als Sonderausgaben kannst Du auch die Kosten für die Wiederherstellung oder Sanierung von Baudenkmälern oder schutzwürdigen Kulturgütern absetzen, die Du zu eigenen Wohnzwecken beziehst. Über einen Zeitraum von 10 Jahren kannst Du jährlich 9 Prozent der Aufwendungen absetzen.

Wie werden Sonderausgaben abgezogen?

Sonderausgaben werden vom Gesamtbetrag Deiner Einkünfte abgezogen. Damit senken sie also Deine fällige Einkommensteuer. Sonderausgaben können immer nur im Jahr ihres Entstehens geltend gemacht werden. Das unterscheidet sie von Werbungskosten. Denn wenn Du Werbungskosten nicht mit Einkünften aus demselben Jahr verrechnen kannst - Du also Verluste machst - kannst Du sie in die folgenden Steuerjahre vortragen, bis der Verlust ausgeglichen ist. Dafür stellst Du im Rahmen Deiner Steuererklärung einen Verlustvortrag.

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