Mit diesen Tipps setzt Du Bewerbungskosten intelligent ab
★ Verpflegungskosten ★ Bewerbungsfotos ★ Fahrten zum Vorstellungsgespräch – viele Ausgaben für die Jobsuche sparen Steuern.
Alle Kosten, die im Rahmen von Bewerbungen anfallen, sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Werbungskosten sind alle Kosten, die aufgebracht werden müssen, um einen Beruf ausüben zu können. Dazu gehören unter anderem die täglichen Fahrten zur Arbeit, Dienstreisen, Fortbildungen, Ausgaben für Arbeitskleidung oder berufliche Versicherungen.
Absetzbare Posten
Diese Ausgaben kannst Du von der Steuer absetzen:
Reisekosten
- Fahrten zum Vorstellungsgespräch, falls der Arbeitgeber oder die Bundesagentur für Arbeit diese nicht übernehmen.
- Übernachtungskosten, die Du selbst übernimmst.
- Verpflegungsmehraufwand für Tage, an denen Du für die Bewerbung von Deinem Wohnort abwesend bist.
- Parkgebühren.
Materialien für Bewerbungen
- Drucker
- Druckerpatronen
- Papier
- Kopien im Copyshop
- Bewerbungsmappen
- Schreibmaterialien
- Klarsichthüllen
- Briefumschläge
- Porto für Bewerbungen
Kosten für das “Eigenmarketing”
- Bewerbungsfotos
- Zeitungsinserate und Online-Anzeigen
- eine eigene Website
- anteilige Telefonkosten
- ebenso anteilige Internetkosten
- Bewerbungsvideo
- Kosten für Karriere-Netzwerke wie Xing oder LinkedIn
Tipp: Den beruflichen Anteil der Telefon- und Internetkosten kannst Du herausfinden, indem Du drei geeignete Monate für eine Stichprobe aussuchst. In diesen drei Monaten protokollierst Du, welchen Anteil die beruflichen und welchen Anteil die privaten Telefonate an den insgesamt telefonierten Minuten haben. In der Regel akzeptieren es die Finanzämter auch, falls Du pauschal 20 Prozent deiner Telefon- und Internetkosten absetzt. Allerdings wird dies meist nur bis zu einer jährlichen Summe von 240 Euro akzeptiert.
Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche
- Bewerbungscoaching und Karriereberatung
- Fachbücher
- Zeitschriften
- Seminare zur Vorbereitung auf den Job
- Sprachkurse
- Übersetzungskosten für Dokumente, Anschreiben oder Lebenslauf
- Beglaubigungen für Zeugnisse – manche Behörden verlangen beglaubigte Zeugnisse
Nachweise sollten aufgehoben werden
Die Belege für die Bewerbungskosten müssen zwar nicht direkt an das Finanzamt gesendet werden, aber aufbewahrt werden. Als Belege für Deine Bewerbungen kannst Du auch die Ablehnungsschreiben der Unternehmen, bei denen Du Dich beworben hast, aufheben.
Zwei Möglichkeiten, Bewerbungskosten von der Steuer abzusetzen
Das Steuerrecht sieht zwei Wege vor, wie Bewerbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können.
- Möglichkeit 1: Die Belege für Ausgaben einzeln abrechnen.
- Möglichkeit 2: Die Bewerbungskosten pauschal absetzen.
Bei der ersten Möglichkeit gibst Du die angefallenen Kosten einzeln an. Die Belege solltest Du aufbewahren.
Bei der zweiten Möglichkeit musst Du die Zahl Deiner Bewerbungen erfassen und mit einem Euro-Betrag multiplizieren. Dabei wird zwischen Bewerbungen per Post und per Internet unterschieden. Für eine Post-Bewerbung werden in der Regel 8,50 Euro Kosten akzeptiert. Manche Finanzämter gestehen auch einen Betrag von zehn oder 15 Euro pro Bewerbung zu. Online-Bewerbungen sind günstiger, weil das Geld für Bewerbungsmappe, Ausdruck der Bewerbung und Porto gespart wird. Deshalb können Bewerber 2,50 Euro pro Online-Bewerbung absetzen.
Praxis-Tipp: Falls Du in einem Jahr Werbungskosten von weniger als 1.000 Euro hast, musst Du Dir keinen großen Aufwand machen, um Deine Bewerbungskosten aufzulisten. Denn dann kannst Du auch einfach den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro nutzen. Erst bei Werbungskosten über 1.000 Euro lohnt sich der Nachweis der Bewerbungskosten. Welche anderen Werbungskosten es gibt, kannst Du hier nachlesen.