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Abgeltungsteuer: Wenn Kapitalerträge versteuert werden müssen

Wer Erträge aus Zinsen, Dividenden und Co. erzielt, muss diese versteuern.

Sparen an sich ist ja eine feine Sache. Die Deutschen sind darin angeblich sogar Weltmeister. Zumindest eilt uns dieser Ruf voraus. Und tatsächlich legen immer noch sehr viele Menschen ihr Hartgeld auf irgendein Konto an oder werfen es regelmäßig ins prallgefüllte Sparschwein.

In Zeiten von Niedrigzinsen lohnt sich das Ganze eigentlich nicht mehr so recht. Sinnvoller wäre es vielleicht, in Immobilien oder Fonds zu investieren. Aber nicht jedem liegt es, sich mit diesen Themen zu befassen. Da ist es doch deutlich einfacher, fleißig weiter zu sparen.

Wer auf sein Kapital allerdings Erträge aus beispielsweise Zinsen oder Dividenden erhält, muss dieses eventuell versteuern. Davon hast du noch nie etwas gehört? Dann solltest du dich auf jeden Fall mit der vielbesprochenen Abgeltungsteuer befasst haben. Was es diesbezüglich zu wissen gibt, erfährst du jetzt.

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Eins nach dem anderen

Grundsätzlich müssen Sparer auf ihre Kapitalerträge Steuern zahlen. Nicht irgendeine, sondern 25 Prozent Abgeltungsteuer. Hinzu kommen gegebenenfalls Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Doch was genau sind eigentlich alles Kapitalerträge?

Zu den häufigsten Kapitalerträgen gehören:

  • Zinsen, Tagesgeldzinsen etc.
  • Dividenden
  • Erträge aus Rohstoffen, Zertifikaten, Währungen und Co.
  • Wertzuwächse bei Aktien-Veräußerungen

Seit 2009 wird auf solche Erträge Abgeltungsteuer gezahlt. Diese beträgt derzeit 25 Prozent.

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Abgeltungsteuer als Quellensteuer

Bei der Abgeltungsteuer handelt es sich um eine Quellensteuer. Quellensteuern sind in Deutschland unter anderem Lohnsteuer, Abzugsteuer, Kirchensteuer und Aufsichtsratsteuer.

Die Abgeltungsteuer wird von den Banken direkt ans zuständige Finanzamt überwiesen. Das heißt, dass der Sparer nicht aktiv werden muss. Anders war es noch bis 2009, als es noch die Kapialertragsteuer gab. Wer also zum Beispiel ein Sparbuch bei einer Bank eingerichtet hat, erhält jährlich eine Übersicht über die Geldeingänge und die verbuchten Zinsen. Fällt auf die Zinsen Abgeltungsteuer an, dann transferiert die Bank 25 Prozent der Erträge direkt ans Finanzamt.

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Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag on top

Viele haben noch nie etwas von der Abgeltungsteuer gehört. In diesem Zusammenhang ist ihnen auch vollkommen unbekannt, dass auf Kapitalerträge sogar noch Soli und Kirchensteuer fällig werden. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent, die auf die 25 Prozent Abgeltungsteuer hinzugerechnet werden. Insgesamt ergibt sich demnach ein garantierter Steuersatz von 26,375 Prozent.

Ist der Sparer zudem noch Mitglied einer Kirche, dann kommt noch Kirchensteuer hinzu. Mit der Berechnung ist es dann etwas komplizierter.

Beispiel:

  • Gewinn aus Aktienverkauf 1.000 Euro
  • Abgeltungsteuer 250 Euro + 22,50 Euro Kirchensteuer (je nach Bundesland 9 Prozent oder 8 Prozent) = 272,50 Euro

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Gibt es Freibeträge?

Mit dem Sparerpauschbetrag gibt es einen Freibetrag, bis zu dem Anleger steuerfrei Erträge erzielen können. Für Alleinstehende beträgt dieser 801 Euro pro Kalenderjahr. Verheiratete profitieren von 1.602 Euro. Übersteigt der Ertag diesen Wert, wird auf jeden darüber hinaus erwirtschafteten Euro Abgeltungsteuer fällig.

Hinweis: Der Sparerpauschbetrag muss beantragt werden. Das funktioniert am besten mit einem Freistellungsauftrag bei der eigenen Bank. Andernfalls wird Abgeltungsteuer ab dem ersten Cent erhoben.