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So werden Beiträge zur Pflegeversicherung von der Steuer abgesetzt

Grundsätzlich können Beiträge steuerlich geltend gemacht werden.

In Deutschland leben derzeit rund 3,4 Millionen pflegebedürftige Menschen. Seitdem der Begriff der Pflegebedürftigkeit Anfang 2017 angepasst wurde, ist die Zahl rasant angestiegen. Kein Wunder, bedenkt man, dass die heutige Gesellschaft dank modernster Medizin immer älter wird.

Ein längeres Leben bedeutet daher auch, dass die Zahl der Pflegebedürftigen weiterhin ansteigen wird. Nicht zuletzt deswegen ist es in Deutschland Pflicht, Beiträge zur Pflegeversicherung zu leisten. Die Pflegeversicherung wurde bereits 1995 als ein Teil der Sozialversicherung eingeführt.

Ob sich jemand gesetzlich oder privat versichert, bleibt einem selbst überlassen. Beiden Versicherungsarten gemeinsam ist, dass die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können. Wie das im Rahmen einer Einkommensteuererklärung genau funktioniert, erfährst du hier.

Pflegeversicherun

Zweck einer Pflegeversicherung

Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine Versicherung zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Jede Person in Deutschland ist versicherungspflichtig, wenn sie Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ist. Es gibt neben der Pflegeversicherung noch vier weitere Pflichterversicherungen:

  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung

Alle privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen müssen eine Pflegeversicherung anbieten. Dabei handelt es sich aber nicht um eine Vollversicherung, da die Kosten nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze übernommen werden. Allerdings übernehmen Pflege-Zusatzversicherungen alle aufkommenden Kosten, die jedoch extra abgeschlossen werden müssen.

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Pflegeversicherung steuerlich absetzbar

Sämtliche Beiträge zur gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung können steuerlich getlend gemacht werden. Der Staat hat bestimmte Höchstgrenzen festgelegt. Um einen möglichst hohen Steuereffekt zu erzielen, sollten diese Kosten in der Steuererklärung angesetzt werden.

Bis zu 1.900 Euro können in der Steuererklärung angegeben werden. Dieser Betrag steht sowohl Angestellten als auch Beamten zur Verfügung. Die Beiträge werden als Sonderausgaben vom Finanzamt berücksichtigt. Selbstständige haben die Möglichkeit, bis zu 2.800 Euro steuerlich geltend zu machen.

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Rechtslage gilt für gesetzliche und private Pflegeversicherungen

Nicht nur gesetzlich Versicherte profitieren von den Höchstbeträgen. Die Maximalbeträge gelten auch für privat Versicherte. Beide Gruppen werden also aus steuerlicher Sicht gleich behandelt.

Hinweis: Auch private Zusatzversicherungeen sind steuerlich absetzbar. So werden nicht nur Beiträge zur Pflichtversicherung berücksichtigt. Allerdings werden die Ausgaben zusammen mit den Pflichtversicherungs-Beiträgen in der Steuererklärung festgehalten, weshalb der Höchstbetrag schnell ausgeschöpft wird. Nur aus steuerlichser Sicht eine Zusatzbersicherung abzuschließen, ist demzufolge nicht empfehlenswert.