Beiträge zu Berufsverbänden: So setzt du sie richtig ab!
Die Anzahl der in Deutschland agierenden Berufsverbände ist nahezu grenzenlos.
Berufsverband: Aufgabe und Funktionsweise
Innerhalb eines Berufsverbandes schließen sich natürliche oder juristische Personen zusammen, die sich für die Förderung der Mitglieder einer bestimmten Branche oder Berufsgruppe einsetzen. Dabei wird das Hauptziel verfolgt, die beruflichen Interessen der Mitglieder zu vertreten und im Idealfall durchzusetzen.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Tätigkeit eines Berufsverbandes um nichts anderes als Lobbyarbeit. Dabei wird der Fokus auf die Verwirklichung der gebündelten Interessen gelegt. Somit sollen unter anderem Arbeitsbedingungen verbessert und Tarifverträge ausgehandelt werden.
Innerhalb eines Verbandes wird über bestimmte Sachverhalte diskutiert und gemeinsame Grundsätze werden formuliert. Des Weiteren profitieren Mitglieder nicht selten von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie speziellen Vergünstigungen.
Wie sich ein Berufsverband zusammensetzt
Es können jeweils nur Angehörige eines bestimmten Berufes Mitglied eines Verbandes werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Interessent noch in der Ausbildung befindet oder bereits mehrere Jahre Berufserfahrung gesammelt hat. Selten zwar, aber nicht komplett ausgeschlossen, ist, dass auch branchenfremde Personen als Mitglied aufgenommen werden. Üblich ist zudem, dass Arbeitgeber keinen Platz innerhalb eines Berufsverbandes für Arbeitnehmer finden.
Beispiele für Berufsverbände
Folgende Interessensvertretungen agieren als Berufsverbände:
- Gewerkschaften
- Arbeitgebervereinigungen
- Steuerberaterverband
- Ärztekammern
- Rechtsanwaltskammer
- Beamtenbund
- Verein Deutscher Ingenieure
- Richterbund
- Beamtenbund
- Industrieklubs
- Hochschulverband
- Steuerberaterkammer
- Architektenkammer
- Handwerkskammer
- Marburger Bund
- Berufsgenossenschaften
- …
Was nicht zu den Berufsverbänden zählt
Politische Parteien gehören natürlich nicht in die Kategorie der Berufsverbände. Allerdings können Spenden und Mitgliedsbeiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden. Auch andere Vereine, wie zum Beispiel Sportvereine, fungieren nicht als Berufsverbände.
Weitere Organisationen, die nicht zu den Berufsverbänden zählen, sind:
- Bund der Steuerzahler
- Automobilklubs
- Mietervereine
- Rotary Club
- Sportvereine
- …
Berufsverband: Ausgaben von der Steuer absetzen
Mitglieder eines Berufsverbandes können ihre Beiträge in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Sämtliche Ausgaben, die in diesem Zusammenhang anfallen, sind von der Steuer als Werbungskosten absetzbar.
Posten, die das Finanzamt anerkennt
- Gewerkschaftsbeiträge
- Pflichtbeiträge zu Berufsverbänden
- Aufwendungen für Rechtsberatung
- Aufwendungen für Prozessvertretung
- Freiwillige Beiträge
Hinweis: Alle Ausgaben müssen im Zusammenhang mit der eigenen Tätigkeit stehen.