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Dauerfristverlängerung: Was das ist und wie sie beantragt wird

Eine Dauerfristverlängerung ist bei einer Umsatzsteuervoranmeldung von Bedeutung.

Das ganze Leben ist voll mit Deadlines, unverschiebbaren Terminen und Zeitdruck. Der Chef möchte den Business-Plan noch bis zum Abend haben, der Arzttermin muss unbedingt wahrgenommen werden und nach einer 70-Stunden-Woche klingelt der Wecker am Montagmorgen wieder gnadenlos.

Dabei sind einige Fristen nur halb so wild. Vor allem die Abgabefrist der Steuererklärung nötigt einem nicht das Allerletzte ab. Seit 2019 müssen Steuererklärungen für Abgabepflichtige sogar erst am 31.07. des Jahres eingereicht werden. Das sind im Vergleich zum Vorjahr immerhin zwei Monate mehr.

Für wen Abgabefristen trotzdem immer noch wie aus heiterem Himmel kommen, gibt es Lösungen. Vor allem für Unternehmer gibt es ein Zauberwort - die Dauerfristverlängerung. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten. Was genau und wie eine Dauerfristverlängerung beantragt wird, erfährst du hier.

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Was ist eine Dauerfristverlängerung?

Eine Dauerfristverlängerung kommt bei der Umsatzsteuervoranmeldung ins Spiel. Wer eine Genehmigung vom Finanzamt erhält, der kann die Umsatzsteuervoranmeldung einen ganzen Monat später einreichen. Die ursprüngliche Abgabefrist entfällt also.

Eine einheitliche Abgabefrist gibt es nicht für Unternehmer. Diese richtet sich grundsätzlich nach der Höhe der Umsätze aus dem Vorjahr oder eben nach den geschätzten Umsätzen, sollte die Firma vor Kurzem erst gegründet worden sein. In Frage kommt eine monatliche, vierteljährliche oder jährliche Zahlung.

Hinweis: Wird die Dauerfristverlängerung gewährt, müssen Unternehmer, die bisher monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben haben, eine sogenannte Sonderzahlung leisten. Dabei richtet sich die Höhe der Vorauszahlung nach der Summe der Umsatzsteuervorauszahlung des Vorjahres und beträgt 1/11 davon.

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Dauerfristverlängerung nur im Zusammenhang mit einer Umsatzsteuervoranmeldung

Selbstständige und Unternehmer sind dazu angehalten, regelmäßig Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen. Unternehmen sind laut Umsatzsteuergesetz sogar dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuervoranmeldung vorzunehmen.

Generell ist es so, dass Unternehmer bereits ab dem ersten Tag der Existenzgründung umsatzsteuerpflichtig sind. Eine Ausnahme gibt es allerdings für Kleinunternehmer. Diese erzielen pro Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz und müssen keine Umsatzsteuer entrichten.

Zahlungsrhythmus der Umsatzsteuer

  • vierteljährlich, wenn die Zahllast im vergangenen Jahr zwischen 1.001 Euro und 7.500 Euro lag
  • bei Existenzgründung und im darauffolgenden Jahr wird eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben

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Beantragung einer Dauerfristverlängerung

Eine Dauerfristverlängerung kann nur online über die staatliche Steuersoftware ELSTER beantragt werden. Zunächst einmal benötigst du dafür ein sogenanntes Elster-Zertifikat, das dir nach Registrierung innerhalb weniger Tage zugeschickt wird.

Nachdem du dich eingeloggt hast, findest du im Bereich Umsatzsteuer den Antrag für die Dauerfristverlängerung. Klicke dazu einfach auf “Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung”. Anschließend wird das Jahr ausgewählt und der jeweilige Zeitraum.

Hinweis: Eine Dauerfristverlängerung ist immer nur für ein Jahr gültig. Hinzu kommt, dass eine Sondervorauszahlung fällig wird. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Vorauszahlung auf deine Umsatzsteuer, die du machen musst, wenn du die Vorteile einer Dauerfristverlängerung nutzen möchtest. Sie beträgt 1/11 der zusammengerechneten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen vom Vorjahr.