Erstattungszinsen: Wenn der Staat einem Geld schuldet
Auch das Finanzamt muss uns Zinsen zahlen.
Jeder sollte eine Steuererklärung abgeben. Klar, ungefähr die Hälfte aller Steuerzahler ist dazu verpflichtet, die andere Hälfte kann sie jedoch freiwillig abgeben. Darauf verzichten aber immer noch sehr viele, obwohl es durchschnittlich knapp 1.000 Euro vom Staat zurückgibt.
Schließlich handelt es sich dabei um Geld, das wir quasi “zu viel” gezahlt haben. Wer dann auf die Abgabe der Steuererklärung verzichtet, schenkt dem Fiskus im Prinzip Geld. Und wer hat heutzutage schon etwas zu verschenken, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass die Steuergelder hierzulande regelrecht sprudeln?
Was viele nicht wissen, ist, dass die Finanzämter sogar Zinsen auf einbehaltene Steuergelder entrichten müssen, wenn ein bestimmter Zeitraum überschritten wurde. In Zeiten von Niedrigzinsphasen fallen die sogeannten Erstattungszinsen sogar recht großzügig aus.
Steuerbescheid lässt auf sich warten
Bei Rückzahlungen vom Finanzamt handelt es sich um steuerliche Erstattungen. Wenn die Erstattung länger als 15 Monate auf sich warten lässt, werden sogar Zinsen fällig. In der Regel benötigen die deutschen Finanzämter bis zu drei Monate, ehe sie die Steuererklärung bearbeitet haben. Mitunter kann es aber auch vorkommen, dass die Finanzbehörden noch länger brauchen.
Die Gründe dafür könnten unterschiedlicher nicht sein:
- zu wenig Beamte
- Überbelastung
- Einspruch wurde eingelegt
- Prozess beim Finanzgericht
- Abgabe kurz vor Frist
Wann werden Erstattungszinsen fällig?
Grundsätzlich müssen zwei Bedingungen erfüllt werden, um überhaupt Erstattungszinsen erhalten zu können:
- das für den gültigen Steuerbescheid entsprechende Steuerjahr liegt 15 Monate zurück (Beispiel Steuerbescheid vom 1. April 2018 für Steuerjahr 2016)
- Steuerzahler erhält Rückerstattung
Übrigens: Die Zinsen werden automatisch verrechnet. Der Steuerzahler muss nicht tätig werden, um die Zinsen in Anspruch nehmen zu können.
Erstattungszinsen in der Steuererklärung angeben
Wer Erstattungszinsen erhalten hat, muss diese in der nächsten Steuererklärung als Kapitalerträge kennzeichnen. Das bedeutet, dass diese gegebenenfalls versteuert werden müssen.
Wie hoch fallen die Erstattungszinsen aus?
15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, beginnen die Finanzbehörden, Zinsen auf den Erstattungsbetrag zu berechnen. Das sind derzeit 0,5 Prozent für jeden vollen Monat, also 6 Prozent im Jahr.