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Was machen eigentlich Finanzgerichte?

Welches ist für mich zuständig und wann brauche ich es?

Du freust dich schon seit Langem auf den Steuerbescheid und kannst es kaum erwarten, zu erfahren, wie hoch dieses Jahr die Erstattung ausfällt? So geht es vielen, nachdem sie ihre Einkommensteuererklärung abgegeben haben. Und dann kommt die böse Überraschung. Dieses Mal wurden sämtliche Ausgaben einfach nicht anerkannt. Du bist verständlicherweise enttäuscht.

Wenn sogar ein Einspruch nicht mehr hilft und der Finanzbeamte stur auf seine Ansichten beharrt, dann bleibt einem nur noch der Gang zum Finanzgericht. In diesem Zusammenhang muss geklärt werden, welches Finanzgericht überhaupt für einen zuständig ist, welche Aufgaben es hat und wie es mit Klagen umgeht.

Im Folgenden befassen wir uns mit den Finanzgerichten, die in Deutschland für die Steuerzahler zuständig sind. Worauf muss geachtet werden, welche Besonderheiten gibt es und vor allem: Stürze ich mich nicht in den finanziellen Ruin, wenn ich vors Gericht ziehe? Fragen über Fragen, wir haben die Antworten.

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Aufgaben eines Finanzgerichts

Es ist wenig sinnvoll, nach Erhalt des Steuerbescheids direkt Klage beim Finanzgericht einzureichen, ohne vorab Alternativen in Betracht gezogen zu haben. Wer in seinem Bescheid Unstimmigkeiten sieht, kann Einspruch einlegen.

Nach Erhalt des Steuerbescheids hast du einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen. Zunächst einmal genügt ein formloses Schreiben, das dem Finanzamt auch ohne Nennung von Gründen anzeigt, dass von einem Einspruch Gebrauch gemacht wird. Später kann dieses Schreiben auch noch zurückgezogen werden, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Sollte das Finanzamt nicht in deinem Sinne entscheiden, kannst du dich an dein zuständiges Finanzgericht wenden. Dessen Hauptaufgabe ist es, in erster Instanz über sämtliche Klagen gegen Finanzbehörden in Steuer- und Zollangelegenheiten zu entscheiden. Zudem fällt das Finanzgericht auch Urteile über Streitfälle, wenn es ums Kindergeld geht.

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Welches Finanzgericht ist das richtige für mich?

Die Frage ist einfach zu beantworten. Schließlich gibt es in den meisten Bundesländern immer nur eins. Aber auch auf der Einspruchsentscheidung in der Rechtsbehelfsbelehrung findest du das für dich zuständige Finanzgericht.

In folgenden Städten gibt es Finanzgerichte

  • Gotha
  • Leipzig
  • Saarbrücken
  • Nürnberg
  • Münster
  • Greifswald
  • Kassel
  • Düsseldorf
  • Cottbus
  • Stuttgart
  • Bremen
  • Hamburg
  • Köln
  • München
  • Hannover
  • Neustadt an der Weinstraße
  • Dessau
  • Kiel
  • in Freiburg und Augsburg gibt es Außensenate

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Wie reiche ich Klage ein?

Ohne juristischen Beistand ist es gar nicht so einfach, Klage beim Finanzgericht einzureichen. Das Schreiben muss spätestens nach vier Wochen eingegangen sein und muss unbedingt folgende Punkte enthalten:

  • Wer nimmt am Prozess teil? (meistens der Steuerzahler und der Angeklagte, also das Finanzamt)
  • Worüber soll entschieden werden?
  • exakte Bezeichnung des Steuerbescheids und der Entscheidung des Einspruchs
  • Klageantrag (Klage ohne Begründung, Klage mit Begründung möglich)

Die Klage muss spätestens einen Monat nach der Einspruchsentscheidung im Behördenbriefkasten gelandet sein. Du kannst übrigens Klage per Post, mündlich oder per Fax einreichen.

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Wie geht es dann weiter?

Eines sollte man vor allem sein: geduldig. Im Durchschnitt dauert es stolze 15 Monate, ehe ein Urteil gefällt wird. Wenn lediglich ein einzelner Richter über den Sachverhalt entscheiden soll, kann der Prozess schneller vonstatten gehen.

Bevor es überhaupt zu einem Prozess kommt, muss noch eine Gebühr entrichtet werden, denn seit 2004 sind Klagen nicht mehr kostenlos. Zu beachten ist dabei, dass der Mindeststreitwert derzeit bei 1.500€ liegt. Je höher der Streitwert ausfällt, desto teurer wird auch die zu entrichtende Gebühr.

Entscheidet das Gericht zu Gunsten des Klägers, wird die Gebühr wieder erstattet. Im Falle einer Niederlage ist das Geld weg.

Wer sich mit dem gefällten Urteil nicht einverstanden erklären möchte, hat die Möglichkeit, vor den Bundesfinanzhof zu ziehen und in Revision zu gehen. Dieser entscheidet dann endgültig in höchster Instanz über die eingereichte Klage.