Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen
Was das ist und welche Posten abgesetzt werden können.
Handwerkerkosten können von der Steuer abgesetzt werden. Sie zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Was das ist und welche Posten du zusätzlich steuerlich geltend machen kannst, ist Thema dieses Artikels.
Grundsätzliches
Haushaltshilfen, Pflegedienste und Handwerkerleistungen können bei der Steuererklärung angegeben werden. Dabei gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Wie hoch letztlich eine mögliche Steuerermäßigung ausfällt, kann pauschal nicht beantwortet werden.
Wer Ausgaben für beschäftigte Personen im Haushalt, Betreuungs- oder Handwerkerleistungen als Betriebskosten, Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend machen möchte, kann nicht noch von einer Steuerminderung im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen profitieren.
Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen können nur zum Teil berücksichtigt werden. Dabei spielen die zumutbare Belastungsgrenze sowie diejenigen Ausgaben, die die Höchstsätze überschreiten, eine entscheidende Rolle.
Wer profitiert?
Von einer Steuerermäßigung profitieren kann jeder, der als Arbeit- bzw. Auftraggeber eines hauhaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses Leistungen eines Pflegers, Betreuuers oder Handwerkers in Anspruch nimmt.
Auch Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen, sofern sie zum Beispiel ihre Wohnung renovieren lassen.
Rahmenbedingungen
Für sämtliche Arbeiten, die in der EU (Europäische Union) oder dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) stattfinden, können Steuerermäßigungen geltend gemacht werden. Des Weiteren solltest du wissen, dass Pflege- und Betreuungskosten, die im Haushalt der zu pflegenden Person geleistet wurden, ebenfalls berücksichtigt werden. Auch Zweit-, Wochenend- und Ferienwohnungen im Inland/EU/EWR finden beim Finanzamt Berücksichtigung. Einzige Bedingung dafür ist, dass die Gebäude auch selbst genutzt werden. Dabei ist zu beachten, dass für alle Wohnungstypen nur einmalig der Höchstbetrag in Anspruch genommen werden kann.
Sollten alle Voraussetzungen erfüllt worden sein, ist es nur noch wichtig, dass du Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen erhalten hast, die durch Überweisungen, Daueraufträge, Verrechnungsschecks, Einzugsermächtigungen oder via Online-Banking beglichen wurden. Ein entsprechender Nachweis ist dabei nur bei Aufforderung durch das Finanzamt einzureichen.
Absetzbare Kosten im Überblick
- Reinigung der Wohnung
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Gartenpflege
- Betreuungskosten für Kinder/Pflegebedürftige
- Renovierungskosten
- Modernisierungskosten
- Schneeräumdienste
- Hausmeisterdienste
- Fensterputzer
- Tierbetreuung
- …
Höhe der absetzbaren Kosten
Bis zu 20% der Ausgaben können für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer zurückgeholt werden. Dabei gilt die Höchstgrenze von maximal 4.000€ pro Kalenderjahr.
Ausgaben, die zusammen mit einem Minijob entstanden sind, können ebenfalls zu 20% angesetzt werden, allerdings beläuft sich der Höchstsatz dabei auf 510€ innerhalb eines Kalenderjahres.
Wissenswertes zu Handwerkerleistungen
Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten auch handwerkliche Tätigkeiten. Diese werden ebenfalls mit 20% berücksichtigt, höchstens werden aber 1.200€ pro Kalenderjahr anerkannt.
Handwerkerleistungen sind beispielsweise
- Tapezierarbeiten
- Fassadenarbeiten
- Dacharbeiten
- Bodenarbeiten
- Malerarbeiten
- Austausch von Heizungsanlagen
- Zimmermodernisierungen
- …
Steuerlich absetzbar sind nur Dienstleistungen in Form von Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten sowie Ausgaben für Verbrauchsmittel. Material- und Warenkosten können nicht angesetzt werden.
Zusammenfassung
Absetzungsbetrag pro Jahr
- 20% der Aufwendungen, maximal 510€ für geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen
- 20% der gesamten begünstigten Aufwendungen, maximal 4.000€ für sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfen, haushaltsnahe Dienstleistungen, haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen, Unterbringung im Heim oder dauerhafte Pflege
- 20% der Ausgaben (keine Materialkosten), maximal 1.200€ für Handwerkerleistungen
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