Mutterschaftsgeld in der Steuererklärung
Welche Auswirkungen hat Mutterschaftsgeld auf meine Steuererklärung?
Früher oder später haben die meisten Menschen den Traum, eine eigene Familie zu gründen. Allerdings muss das in der heutigen Welt durchdacht sein. Denn wer seinen Job nicht verlieren oder finanziell schlecht dastehen möchte, muss sich spätestens während der Schwangerschaft mit den finanziellen Konsequenzen auseinandersetzen.
Erziehungssache ist Muttersache - noch immer wird diese Ansicht von den meisten vertreten. Und die meisten Mütter kommen dieser Aufgabe auch weiterhin nach, damit der Mann zur Arbeit gehen und Geld nach Hause bringen kann. Dank Elterngeld können sich inzwischen aber auch Väter einfacher um das Kind kümmern.
Steht die Geburt kurz bevor, greift der Mutterschutz. Das bedeutet, werdende Mütter dürfen nicht mehr arbeiten. Das wiederum heißt aber nicht, dass sie fortan kein Einkommen mehr erzielen können. Vielmehr erhalten sie während dieser Zeit Mutterschaftsgeld. Was das ist und welche Auswirkungen das auf die eigenen Finanzen hat, erfährst du hier.
Was ist Mutterschaftsgeld?
Werdende Mütter, die berufstätig sind, profitieren in Deutschland vom sogenannten Mutterschutz. Dieser Schutz greift bereits vor der Geburt als auch für eine bestimmte Zeit danach. Der Mutterschutz dient der Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz sowie der Vermeidung von finanziellen Nachteilen oder gar einer Kündigung.
Mutterschaftsgeld wird bereits sechs Wochen vor der Geburt und weitere acht Wochen nach Geburt ausgezahlt. Ob jemand Anspruch hat, ist abhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses zu Beginn der Schutzfrist und der Form der Krankenversicherung.
Voraussetzungen Mutterschaftsgeld
Grundvoraussetzung ist natürlich, dass ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu Beginn der Schutzfrist vorliegt. Das Mutterschaftsgeld an sich wird von der Krankenkasse gezahlt und nicht vom Arbeitgeber. Daraus resultieren weitere Voraussetzungen.
Gesetzlich und freiwillig versicherte Mütter haben einen garantierten Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Wer jedoch privat versichert ist, kann von der Krankenkasse kein Geld erhalten. In diesem Fall übernimmt das Bundesversicherungsamt einmalig bis zu 210 Euro.
Ist eine werdende Mutter nicht berufstätig und zugleich familienversichert, dann besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Anders ist es, wenn eine Familienversicherung vorliegt und einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen wird. In diesem Fall übernimmt das Bundesversicherungsamt das Mutterschaftsgeld.
Wer freiwillig gesetzlich versichert und selbstständig ist, kann nur dann von einer Zahlung des Mutterschaftsgelds profitieren, wenn die Versicherung einen Anspruch auf Krankengeld beinhaltet. Der zu zahlende Betrag gleicht dann der Höhe des Krankengeldes.
Höhe des Mutterschaftsgeld
Die Krankenkassen zahlen maximal 13 Euro pro Kalendertag. Die Höhe des Mutterschaftsgelds orientiert sich allerdings am Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Wer in diesem Zeitraum monatlich mehr als 390 Euro verdient hat, hat Anspruch auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber.
Arbeitgeber sind in Deutschland dazu verpflichtet, die Differenz zwischen dem eigentlichen Lohn und dem Mutterschaftsgeld auszugleichen.
Übrigens: Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Wie wird Mutterschaftsgeld besteuert?
Sowohl Mutterschaftsgeld als auch der Arbeitgeber-Zuschuss sind für die Empfängerin grundsätzlich steuerfrei. Zu beachten ist jedoch, dass der Progressionsvorbehalt Anwendung findet. Das bedeutet, dass es bei den steuerpflichtigen Einnahmen zu einer Erhöhung der Einkommensteuer führen kann.
Wie genau funktioniert das? Die steuerfreien Einnahmen, also in diesem Fall das Mutterschaftsgeld, werden zur Berechnung des persönlichen Steuersatzes zum eigentlichen Einkommen addiert, woraus ein höherer Steuersatz resultiert, mit dem das zu versteuernde Einkommen belegt wird. Unter Umständen führt das dann dazu, dass Steuern nachgezahlt werden müssen oder die Rückerstattung geringer ausfällt.