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Das kommt 2018 auf Steuerzahler zu

Jedes Jahr gibt es einige Änderungen.

Dass das Leben einem ständigen Wandel unterliegt, wissen wir alle wohl nur zu gut. Nichts bleibt so, wie es ist. Dagegen kann man sich noch nicht mal so richtig wehren. Die Lebensumstände verändern sich kontinuierlich. Eine neue Wohnung muss her, der Arbeitsplatz muss gewechselt werden und auch die Menschen um uns herum beeinflussen unseren Alltag maßgeblich.

Veränderungen sind prinzipiell nichts Schlechtes. Es kommt lediglich auf die Perspektive an. Auch das Steuerrecht ist vor Neuerungen und Überarbeitungen nicht gefeit. So gibt es im Jahr 2018 wieder Neues, das auf jeden einzeln Steuerzahler zukommt.

Der Fokus lag dieses Mal auf der Modernsierung des Besteuerungsverfahrens. Prozesse sollen vereinfacht und schneller gemacht werden. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und die Bürger nicht zu überlasten. Es gibt zudem aber noch einige weitere Änderungen, die wir etwas genauer beleuchten möchten.

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Neue Abgabefrist und Bußgelder

Für das Steuerjahr 2018 gibt es eine neue Abgabefrist. Fortan müssen Steuererklärungen nicht mehr bis zum 31. Mai des Jahres eingereicht werden. Zukünftig haben Steuerzahler dafür Zeit bis zum 31. Juli des Folgejahres. Wer für 2018 also über seine Einnahmen und Ausgaben Auskunft geben muss, hat dafür bis zum 31.07.2019 Zeit.

Damit einher gehen auch erhöhte Bußgelder. Wird die Steuererklärung trotz verlängerter Frist nicht rechtzeitig eingreicht, drohen sogenannte Verspätungszuschläge. Ob es dazu kommt, entscheidet letztendlich aber immer noch der zuständige Sachbearbeiter. Mit einem Zuschlag ist auch dann zu rechnen, wenn die Steuerschuld 0 beträgt. Das heißt, das „Bußgeld" ist unabhängig von der Höhe der Nachzahlung bzw. Rückerstattung.

Bei Jahressteuererklärungen beträgt der Verspätungszuschlag für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 % der Steuernachzahlung, mindestens jedoch 25 Euro je Monat.

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Nachweispflicht wird gelockert

Bisher mussten für viele Ausgaben entsprechende Belege mitgeschickt werden. Das ist künftig nicht mehr zwingend notwendig. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass der Steuerzahler seine Belege in den Papierkorb werfen sollte.

In erster Linie soll somit der bürokratische Aufwand gemindert werden. Möchte der Finanzbeamte jedoch trotzdem einen wichtigen Nachweis sehen, muss dieser eingereicht werden. Ansonsten können entstandene Kosten gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden. Im Fachjargon wird aus der Belegvorlagepflicht also eine Belegvorhaltepflicht.

Wer sich von vornherein sicher ist, dass das Finanzamt Belege anfordern wird, kann trotzdem weiterhin sämtliche Nachweise direkt mitsenden. So wird unter Umständen der Bearbeitungsprozess verkürzt.

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Überprüfung läuft automatisch ab

Technologie wird auch in Finanzämtern immer beliebter. Zukünftig werden Steuererklärungen zum Teil voll automatisiert überprüft. Der Steuerbescheid wird dann ebenfalls wie von Geisterhand verschickt.

Ein bereits installiertes Risikomangementsystem sortiert weiterhin die kniffligen Fälle aus. Diese Einkommensteuererklärungen werden dann wie gewohnt von Finanzbeamten bearbeitet. Des Weiteren werden stichprobenartig eingreichte Erklärungen kontrolliert. Eine hundertprozentige Automatisierung wird es also auch ab 2018 noch nicht geben.

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Einfachere Kommunikation

Viele wichtige Unterlagen werden bereits von Dritten an die zuständigen Finanzämter geschickt. Der Umweg über den Steuerzahler findet also nicht statt. Das hat zur Folge, dass man nicht mehr genau weiß, welche Informationen dem Sachbearbeiter vorliegen. So soll es möglich sein, dass sämtliche Daten eingesehen und gegebenenfalls korrigiert werden können. Das kommt der „Vorausgefüllten Steuererklärung" zugute, mit der die Steuererklärung online ausgefüllt werden kann.

Wer möchte, kann seinen Steuerbescheid zudem auch online zukommen lassen. In diesem Zusammenhang soll es später möglich sein, Einspruch komplett online erheben zu können.

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