Mit einer Photovoltaik-Anlage Steuern sparen
Mit der Sonne auf zweierlei Wegen bares Geld sparen.
Das Prinzip ist einfach: Die Ressource der Sonne, die uns jeden Tag kostenlos zur Verfügung steht und Energie liefert, nutzen und dabei noch eine Menge Geld sparen. Quasi aus dem Nichts Gold machen. Na gut, das klingt vielleicht doch etwas übertrieben.
Wenn man es ganz genau betrachtet, ist es aber mehr oder weniger so. Mit heutiger moderner Technik in Form einer Solaranalge, auch Photovoltaik-Anlage genannt, kann innerhalb von wenigen Jahren enorm viel Geld gespart werden. Und das Beste an der ganzen Sache ist, dass diese Variante umweltschonend ist.
Auch der Fiskus beteiligt sich daran. Wer sich für eine Solaranlage entscheidet, kann in der Einkommensteuererklärung davon profitieren. Viele Ausgaben, die im Rahmen der Installation entstehen, können steuerlich geltend gemacht werden. Welche das sind und wie genau das funktioniert, ist Thema dieses Artikels.
Mit der Solaranlage Steuern sparen
Umweltbewusste Menschen entscheiden sich immer häufiger für eine eigene Photovoltaik-Anlage. Mit dieser wird nicht nur die Umwelt geschützt, auch der Geldbeutel bleibt verschont. Zwar sind die einmaligen Investitionskosten recht hoch, nach ein paar Jahren haben sich die Kosten aber in der Regel wieder amortisiert.
Wer sich für diesen Energie-Speicher entscheidet, spart zudem noch Steuern. Bis zu 55 Prozent der Investitionskosten können in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Zudem kann die gesamte Mehrwertsteuer, also immerhin 19 Prozent, komplett vom Staat zurückgeholt werden. Doch es gibt noch mehr, was Interessierte wissen sollten.
Wie sich der Fiskus beteiligt
Der deutsche Staat fördert den Bürger, indem dieser eine 20 Jahre gültige Einspeisevergütung garantiert bekommt. Bis zu 13,35 Cent erhalten Steuerzahler pro Kilowattstunde netto.
Hinzu kommt, dass Energieproduzenten dieselben steuerlichen Vorteile genießen, die auch Unternehmen in Anspruch nehmen. Unternehmen können mit einer Vorsteuererstattung zum Beispiel die Mehrwertsteuer erstattet bekommen. Von diesem Steuervorteil können auch einzelne Bürger profitieren.
Steuerersparnisse können mit Abschreibungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das Zauberwort heißt an dieser Stelle „AfA". Hinter dem Kürzel verbirgt sich nichts Anderes als Absetzung für Abnutzung. Dabei handelt es sich um Abschreibungen, die bestimmen, wie die Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Abschreibungen sind also „scheinbare" Kosten, die die Einkommensteuer senken. Je früher die Solaranlage abgeschrieben wird, desto früher kann von den Steuerersparnissen profitiert werden.
Abschreibungen seit 2011
Seit 2011 werden Solaranlagen mit jährlich 5 Prozent über 20 Jahre abgeschrieben. Seit Kurzem gibt es auch den sogenannten Investitionsabzugsbetrag, mit dem 40 Prozent der gesamten Anschaffungskosten auf einen Schlag abgeschrieben werden können. Die restlichen 60 Prozent werden dann wie üblich jährlich mit 5 Prozent über einen Zeitraum von 20 Jahren abgeschrieben.
Photovoltaik-Betreiber haben zusätzlich noch die Möglichkeit, einmalig 20 Prozent der Kosten in der Steuererklärung als Sonderausgaben anzugeben.
Hinweis: Wie viel Geld der Staat zurückerstattet, hängt immer von der individuellen Situation ab. Wie teuer war zum Beispiel die Anlage, wie hoch ist das Einkommen des Betreibes usw.
Welche Posten können abgesetzt werden?
Ausgaben für eine Photovoltaik-Anlage können grundsätzlich in 2 Kategorien eingeteilt werden. Zum einen gibt es mehrere Posten in Bezug auf Inbetriebnahme und Wartung sowie zum anderen im Rahmen der Anschaffungskosten.
Generell können folgende Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden:
- Kreditzinsen
- Versicherung
- Miete des Stromzählers
- Umsatzsteuer
- Anschaffungskosten
- Montage der Anlage
- Zusatzgeräte