Die Rente in Zeiten von Corona
Wie wirkt sich Kurzarbeit auf Deine Rente aus? Und was ist mit Deinen Rentenbeiträgen, wenn Du in Kurzarbeit bist? Wir erklären Dir, was Du wissen musst!
Rente in Zeiten von Corona
Corona und Kurzarbeit sind die dominierenden Themen des Jahres 2020. Mittlerweile ist absehbar, dass das Coronavirus sich immer wieder verändert - und bleibt. Wir fragen uns alle, was Corona für unsere Zukunft bedeutet – und ein wichtiger Teil unserer Zukunft ist unsere Altersversorgung.
Wenn Du in Kurzarbeit bist oder warst, fragst Du Dich vielleicht, wie sich Dein Lohnausfall und die Kurzarbeit auf Deine Rentenbeiträge und Deine zukünftige Rente auswirken?
Seit 2010, als die Rentenerhöhung wegen der Finanzkrise ausgesetzt wurde, sind die Altersbezüge jährlich gestiegen. Denn ihre Anpassung (jedes Jahr zum 1. Juli) richtet sich immer nach der Entwicklung der rentenversicherungspflichtigen Bruttolöhne des Vorjahres. Die sind jedoch 2020 gesunken – wegen gestiegener Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit während der Corona-Krise. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert aktuell darüber, dass für das Jahr 2021 die Renten im Westen nicht steigen. Im Osten wird die Rente zum 1. Juli um 0,72 Prozent erhöht. Das liegt daran, dass die Ost-Rente bis 2025 schrittweise an das Niveau der West-Rente angepasst wird.
Die Rentenbeiträge steigen möglicherweise ein Jahr früher als geplant. Vor der Corona-Pandemie ging man von einer Erhöhung der Rentenbeiträge ab 2024 aus. Denkbar ist nun eine Erhöhung ab 2023. Im Jahr 2020 liegt der Beitragssatz bei 18,6 %. Die große Koalition hatte sich 2019 in ihrem Rentenpaket aber darauf geeinigt, dass die Beiträge bis 2025 nicht über 20 % steigen.
Was passiert mit meinen Rentenbeiträgen, wenn ich in Kurzarbeit bin?
Wenn Dein Arbeitgeber Kurzarbeit für Dich angemeldet hat, bleibst Du weiterhin gesetzlich rentenversichert. Für den Lohn, den Du mit regulärer Arbeit verdienst, ändert sich nichts: Den Rentenbeitrag teilst Du Dir weiterhin zur Hälfte mit Deinem Arbeitgeber. Für den Verdienst, der wegen Kurzarbeit wegfällt, gilt: Dein Arbeitgeber zahlt für Dich Sozialversicherungsbeiträge – also auch Rentenversicherungsbeiträge – für 80 % Deines Verdienstausfalls. Bis Juli 2021 werden ihm diese Beiträge von der Bundesagentur für Arbeit komplett erstattet, danach bekommt er 50 % von der Arbeitsagentur zurück. Das ist eine der Erleichterungen, die die Bundesregierung Corona-bedingt beschlossen hat. Denn normalerweise müssten Arbeitgeber diese 80 % selbst tragen. Die Aufstockung durch Deinen Arbeitgeber ist übrigens gesetzlich vorgesehen, Du musst sie nicht extra beantragen. Die Auswirkungen auf Deine spätere Rentenhöhe sind also ziemlich gering – das sieht auch die Deutsche Rentenversicherung so.
Übrigens: Wenn Dein Betrieb spätestens bis März 2021 Kurzarbeit angemeldet hat, erhöht sich Dein Kurzarbeitergeld ab dem 4. Monat von 60 % auf 70 % und ab dem 7. Monat auf 80 % (Eltern bekommen jeweils 7 % mehr Kurzarbeitergeld).
Und was ist mit Deiner Betriebsrente?
Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort, denn es gibt 5 verschiedene Arten der Betriebsrente – von Direktversicherung über Pensionsfonds bis zu Pensionskassen. Kurzarbeit wirkt sich auf jede Finanzierungsart unterschiedlich aus. Beispiel Direktversicherung (Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab):
- Arbeitgeberfinanziert (er übernimmt allein die Versicherungsbeiträge): Wenn Du in Kurzarbeit Null bist, wird die Beitragszahlung ausgesetzt, sofern ihr keine andere Vereinbarung getroffen habt und er keine Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld zahlt. Wird Deine Arbeitszeit nur reduziert, zahlt er entsprechend niedrigere Beiträge.
- Entgeltumwandlung (ein Teil Deines Bruttolohns fließt in die Lebens- oder Rentenversicherung): Bei Kurzarbeit Null zahlst Du ebenfalls keine Beiträge. Bei reduzierter Arbeitszeit zahlst Du entsprechend verminderte Beiträge von Deinem regulären Lohn. Kurzarbeitergeld ist kein Lohn, sondern eine Lohnersatzleistung. Deshalb können Du und Dein Arbeitgeber davon keine Beiträge zur Betriebsrente zahlen.
Die spätere Versicherungsleistung sinkt also je nach Dauer und Ausmaß der Kurzarbeit. Du kannst bei Kurzarbeit Null allerdings private Beiträge weiterzahlen. Informationen und Beratung kannst Du dir bei Deinem Betriebsrat oder der Personalabteilung holen.
Informationen zu Reha-Maßnahmen in Kurzarbeit
Während einer Reha wird kein Kurzarbeitergeld gezahlt. Stattdessen zahlt Dir die Rentenversicherung das sogenannte Übergangsgeld. Das Übergangsgeld wird so wie Kurzarbeitergeld anhand Deines Netto-Entgelts berechnet. Es beträgt 68 % (75 % für Eltern) Deines letzten Netto-Entgelts. Wenn Du vor der Reha bereits in Kurzarbeit warst, wird für die Berechnung des Übergangsgeldes Dein Verdienst vor dem Arbeitsausfall herangezogen. Beginnt die Kurzarbeit während Deiner Reha, ruht Dein Kurzarbeitergeldanspruch für die Zeit, in der Du das Übergangsgeld erhältst.
Weitere Information und Tipps zu Rente und Kurzarbeit
- Rentner, die ihre Rente mit einem Job aufstocken, haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
- Freiwillige Vorsorge ist unabhängig von Betriebsrente und staatlicher Rente empfehlenswert.
- Altersvorsorge: Bei Kurzarbeit kannst Du die Beiträge für Produkte wie Riester-Rente anpassen.
- Die Mitgliedschaft der versicherungspflichtigen Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt bei Kurzarbeit erhalten.
Weitere kostenlose Beratung und Informationen gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV).