Steuern sparen im Alter - wie mehr von der Rente übrig bleibt
Viele Kosten, die im Rentenalter anfallen, können von der Steuer abgesetzt werden. Wir zeigen, welche.
Wie wir wissen, fällt die Rente nicht nur immer geringer aus, sie muss auch noch versteuert werden. Dies führt dazu, dass sich die finanziell schwierige Situation für Menschen im Rentenalter immer weiter zuspitzt.
Gerade deshalb sollten Rentner darauf achten, sich die zuviel gezahlten Steuern wieder zurückzuholen und dem Fiskus somit nicht unnötig Geld zu schenken.
Dafür lohnt es sich, bei der Steuererklärung besonders aufmerksam zu sein und alle möglichen Kosten abzusetzen. Und zu diesen Kosten zählt mehr als man denkt. Welche Punkte bei der Steuererklärung auf keinen Fall vergessen werde sollten, zeigt dieser Artikel im Folgenden.
Krankheitskosten
Mit dem steigenden Alter erhöht sich auch das Gesundheitsrisiko drastisch. Der Arztbesuch wird häufig zum leidigen Alltag und die Kosten für Arzneimittel, Prothesen, Zahnersatz und Krankenhausaufenthalte häufen sich an. Diese Kosten gelten als außergewöhnliche Belastung und können meist kaum eigenständig vom Patienten getragen werden. Deshalb gibt es eine Grenze, die die zumutbare Eigenbelastung markiert. Bis zu diesem Betrag muss der Patient selbst für die Kosten auskommen. Alles, was darüber liegt, kann steuerlich geltend gemacht werden.
Werbungskosten
Renter profitieren von einer Werbungskostenpauschale von 102€. Diese wird automatisch vom Finanzamt anerkannt und abgezogen. Sollten in dem Jahr jedoch Kosten entstanden sein, die diesen Betrag überschreiten, können auch höhere Beträge abgesetzt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Steuerberater konsultiert oder auf die Hilfe eines Rechtsberaters bei der Rentenbeantragung zurückgegriffen wurde. In solchen Fällen müssen unbedingt die Belege gesammelt werden, um sie auf Anfrage dem Finanzamt vorzulegen.
Sonderausgaben
Auch Versicherungsbeträge sollten dem Finanzamt mitgeteilt werden, da diese als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind. Hierzu zählen unter anderem gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen. Die Beitragszahlungen sind in voller Höhe absetzbar.
Haushaltshilfe
Im voranschreitenden Alter sind häusliche Aufgaben oft nur noch mühselig selbst zu erledigen. Viele ältere Menschen greifen deshalb gerne auf die Unterstützung professioneller Haushaltshilfen zurück. Das fördert der Staat insofern, als dass ein Teil der Kosten ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden kann. Handelt es sich um ein reguläres Dienstverhältnis sind das 20% der Gehaltszahlungen, maximal 4.000€ im Jahr. Bei einer geringfügigen Anstellung werden ebenfalls 20%, jedoch nur maximal 510€ des Gehalts angerechnet. Anders sieht das bei einer Person mit der Pflegestufe I bis III aus - hier verdoppelt sich der Höchstbetrag auf 1.020€.
Freibeträge
Ab einem Alter von 64 Jahren können Rentner ihre Steuerlast generell um bis zu 1.900€ im Jahr senken. Der sogenannte Altersentlastungsbetrag hängt von dem Geburtsjahr ab - daraus ergibt sich die Höhe des Freibetrags.
Der Steuerfreibetrag für Renter liegt im Jahr 2018 bei 24%. Dieser Teil der Rente wird nicht versteuert und soll so die finanzielle Situation erleichtern.