Wie sieht ein Steuerbescheid aus? ▶ Wir zeigen's Dir
Nach Erhalt des Steuerbescheids herrscht oft Ungewissheit.
Warterei kann einem so ziemlich jeden Nerv rauben. Das Schlimmste an der ganzen Sache ist, dass wir selten Einfluss auf die Wartezeit haben. Dabei sind einige Angelegenheiten dermaßen wichtig, dass es nur sehr schwer fällt, sich in Geduld zu üben.
So ist es zum Beispiel auch mit dem Steuerbescheid. Ehe man diesen in den eigenen Händen hält, können gut und gerne mehrere Wochen vergehen, ohne in dieser Zeit auch nur etwas vom Finanzamt gehört zu haben. Dabei wird die Frage aller Fragen immer präsenter im Kopf: Wie viel bekomme ich vom Staat zurück? Darüber gibt der Steuerbescheid Auskunft.
Gewissheit dank Steuerbescheid
Nachdem die Steuererklärung ans Finanzamt geschickt wurde, heißt es abzuwarten. Nach Erhalt gibt es allerdings einiges zu beachten. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, das Schreiben gründlich zu überprüfen, ob zum Beispiel alle Angaben korrekt sind. Gegen mögliche Fehler kann nämlich innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden.
In der Regel verschicken Finanzämter die Bescheide im Schnitt etwa 3 bis 10 Wochen nach Eingang der Einkommensteuererklärung. Das kann mitunter auch deutlich länger, aber auch kürzer dauern. In erster Linie hängt das von den Abgabefristen ab. Zu diesen Zeiten ist der Arbeitsaufwand für den Sachbearbeiter natürlich deutlich höher und es kann zu Verzögerungen kommen.
Übrigens: Etwa jeder 6. Steuerbescheid enthält Fehler. Es ist also gar nicht so unwahrscheinlich, dass auch das eigene Schriftstück fehlerhaft ist. Eine Überprüfung kann also bares Geld sparen.
Aufbau des Steuerbescheids
Der Grundaufbau eines Steuerbescheids ist immer derselbe. Zunächst wird in dem Schreiben darüber Auskunft gegeben, ob es sich um einen vorläufigen oder um einen endgültigen Steuerbescheid handelt.
Ein Vorläufigkeitsvermerk findet meistens dann Anwendung, wenn in Bezug auf eine steuerrechtliche Problematik noch kein entsprechendes Gerichtsurteil verkündet wurde. Ist ein Urteil gesprochen worden, ändert sich der vorläufige Steuerbescheid in einen endgültigen. Manchmal wird anschließend ein neuer Steuerbescheid mit der aktuellen Rechtsprechung an den Steuerzahler gesendet.
Im weiteren Verlauf wird die Steuerschuld des Bürgers aufgelistet. Diese wird vom Finanzamt bestimmt. Aufgeteilt ist die Steuerschuld in Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Darunter sind persönliche Daten niedergeschrieben. Dabei gilt es zu kontrollieren, ob die richtige Bankverbindung angegeben wurde, damit eine mögliche RÜckzahlung auch auf das richtige Konto überwiesen werden kann.
Im letzten Abschnitt, den “Erläuterungen”, wird erklärt bzw. begründet, wie das Finanzamt zu seiner Entscheidung gekommen ist. Hier kann der Steuerzahler nachlesen, welche Ausgaben, Ansätze oder Pauschbeträge nicht anerkannt wurden und warum. Zudem ist hier eine Rechtsbehelfsbelehrung festgehalten, die darüber informiert, wann und wie gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt werden kann.
Einspruch Steuerbescheid
Gegen einen Steuerbescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Es genügt ein formloses Schreiben, das dem Finanzamt auch ohne Nennung von Gründen anzeigt, dass von einem Einspruch Gebrauch gemacht wird.
Änderungsantrag Steuerbescheid
Soll allerdings nur ein bestimmter Teil des Steuerbescheids erneut geprüft werden, ist es ratsam, einen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen.