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Das Diensthandy und seine steuerlichen Vorteile

Ein Diensthandy gehört heutzutage fast schon zum guten Ton.

Natürlich zählt das Smartphone schon längst zu den wichtigsten Begleitern im Alltag. Dafür sind nicht zuletzt die vielen verschiedenen Funktionen verantwortlich, die sich gewinnbringend nutzen lassen. Die hohen Kosten, die vor allem mit der Anschaffung eines neuen Geräts verbunden sein können, lassen sich unter Umständen bei der Steuererklärung geltend machen. Wie dies am besten gelingt, beleuchten wir in diesem Artikel.

Der Gebrauch ist entscheidend

In welchem Rahmen es tatsächlich möglich ist, die Anschaffungskosten des Smartphones abzusetzen, hängt vor allem von seinem Gebrauch ab. Je mehr dieser der beruflichen Seite zugeschrieben werden kann, desto höher wird unter dem Strich auch der Anteil der Kosten, der abgesetzt werden kann. Doch hier ist es nicht möglich, aus der Luft gegriffene Angaben zu machen. Stattdessen muss die berufliche Nutzung des Smartphones klar nachgewiesen werden, da die Forderungen ansonsten vom Finanzamt meist abgelehnt werden.

Je eher das Smartphone zum eigenen Berufsbild passt, desto besser stehen die steuerlichen Chancen. Dies gilt zum Beispiel für Journalisten, Wissenschaftler oder Angestellte im Außendienst, die Kontakt zu vielen Personen pflegen müssen. Nützlich kann es sein, über einen Zeitraum von zwei bis vier Monaten Eintragungen zur Nutzung zu machen. Werden dort Datum, Grund der Nutzung und Dauer verbucht, so handelt es sich später um einen handfesten Beleg, auf den zurückgegriffen werden kann.

Auch die Chance des Absetzens befreit nicht von der Möglichkeit, den Kauf möglichst günstig zu gestalten. Wer ein neues Handy auf Raten mit einem Vertrag erwirbt, kann dabei meist den besten Preis erzielen. Dadurch lohnt es sich, dieses Modell ganz bewusst in Betracht zu ziehen.

Diensthandy

Das Handy als geringwertiges Wirtschaftsgut

Eine besondere steuerliche Rolle nimmt das Smartphone in der Kategorie der geringwertigen Wirtschaftsgüter ein. Seit dem Jahr 2018 wurde der absetzbare Betrag hier von 410 auf 800 Euro pro Jahr erhöht. Gerade bei Selbstständigen stehen die Chancen gut, dass die Kosten zu 100 Prozent abgesetzt werden können, wodurch sich der Kauf eines zweiten Handys für private Zwecke durchaus lohnt. Hier ist es die Betriebsausgabe, die einen finanziellen Nutzen mit sich bringt. Diese Option bietet sich nicht nur Selbstständigen und Freiberuflern, die am Ende des Jahres einen genauen Blick auf die zu tragenden Kosten werfen. Weiterhin haben Arbeiter und Angestellte bei den Werbungskosten die Chance, ihr Handy eintragen zu lassen.

Für Unternehmer sind weitere Chancen mit der Anschaffung von Firmenhandys verbunden. Hierbei handelt es sich um eine sehr beliebte Chance, den Gewinn eines Jahres zu drücken, um höhere Steuerbelastungen zu vermeiden. Gleichsam kann auf diese Art und Weise für die lückenlose Vernetzung aller Mitarbeiter gesorgt werden. Doch bei der völligen Kostenübernahme hat der Arbeitgeber sogleich das Recht, klare Regelungen für die Nutzung des Handys zu erlassen. So ist es zum Beispiel möglich, die private Nutzung auszuschließen und allein geschäftliche Anlässe zuzulassen. Darüber hinaus ist es für den Arbeitgeber aus rechtlicher Sicht möglich, das Diensthandy zu kontrollieren, sofern die private Nutzung nicht ausdrücklich gestattet wurde.

Zu viel Steuern gezahlt?

Chancen bei Betriebskosten

Doch der Kauf des Geräts ist per se nicht der einzige Moment, in dem Kosten mit dem Smartphone verbunden sind. Stattdessen ist es notwendig, die Gebühren für Telefonate und die Nutzung des Internets ebenso mit in die Rechnung einzubeziehen. An und für sich kann hier das Finanzamt ebenfalls beteiligt werden, sofern eine berufliche Nutzung des Geräts nachgewiesen werden kann. Insgesamt gelten hier dieselben Voraussetzungen, die auch im Bereich der Anschaffung angesetzt werden müssen. Eine glaubhafte Begründung, die zudem mit einem Nachweis versehen werden kann, macht eine Absetzung im großen Stil möglich. Kann dieser Nachweis jedoch nicht erbracht werden, so ist es gut möglich, dass das Finanzamt nur rund ein Fünftel der anfallenden Kosten tatsächlich bei der Berechnung der Steuer hinzuzieht.

Nicht zuletzt aufgrund der klar verbesserten Möglichkeiten geringwertige Wirtschaftsgüter steuerlich geltend zu machen, nimmt das Diensthandy hier längst eine wichtige Rolle ein. Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft noch mehr Erwerbstätige in Deutschland auf diese Chance zurückgreifen und dadurch den Staat an der Finanzierung des Geräts und der Deckung der laufenden Kosten beteiligen.