Steuerfreibetrag 2020 & 2019: Freibeträge & Pauschbeträge
Berufstätige sparen mit dem Grundfreibetrag und weiteren Freibeträgen Steuern.
Wer mit einem geringen Gehalt auskommen muss, weiß, wie sehr der steuerliche Abzug monatlich ins Gewicht fällt. Um Arbeitnehmern dennoch zumindest das Einkommen zu sichern, mit dem sie sich und ihre Familie ernähren können, gibt es vom Staat den sogenannten Grundfreibetrag.
Dieser Steuerfreibetrag gibt an, bis zu welcher Höhe man verdienen darf, ohne Steuern zahlen zu müssen. Dadurch wird vermieden, dass einzelne Steuerzahler übermäßig belastet werden. Zudem wird die Steuerverteilung dadurch gerechter. Durch Steuerfreibeträge werden vor allem Geringverdiener und Familien mit Kindern steuerlich entlastet.
Es lohnt sich deshalb, die Freibeträge im Steuerrecht zu kennen und zu beanspruchen, um nicht mehr Steuern als nötig an das Finanzamt abzuführen. Die Höhe der Steuerfreibeträge ändert sich in der Regel von Jahr zu Jahr.
Steuerfreibetrag: Allgemeines zum Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag steht jedem Bürger zu. Er dient jedem Einkommenssteuerpflichtigen zur Sicherung des Existenzminimums. Erst ab einem bestimmten Einkommen müssen Steuern an den Staat gezahlt werden. Jedes Jahr erhöht sich dieser Grundfreibetrag um wenige hundert Euro - im Jahr 2018 lag dieser für Ledige bei 9.000 Euro. 2019 betrug er 9.168 Euro. Im Jahr 2020 ist der Grundfreibetrag auf 9.408 Euro erhöht worden. Für verheiratete Paare gilt ein entsprechend höherer Freibetrag. 2020 liegt dieser Betrag bei 15.540 Euro.
Vom Kinderfreibetrag profitieren
Der Kinderfreibetrag unterstützt Familien, die nach dem Grundgesetz unter besonderem Schutz des Staats stehen. Der Freibetrag soll also der Existenzsicherung des Kindes dienen. Um dies zu erreichen, wird ein Teil des Einkommens der Eltern steuerfrei. Dadurch bleibt den Eltern mehr Netto vom Brutto übrig. Eltern, die den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen, erhalten aber im Gegenzug kein Kindergeld. Hier zeigt sich der Vorteil einer Steuererklärung: Wer diese abgibt, bekommt vom Finanzamt ausgerechnet, ob er finanziell stärker vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag profitiert. Die bessere Lösung wird dann angewendet.
Kinderfreibetrag inklusive Betreuungsfreibetrag
Jahr | Freibetrag |
---|---|
2018 | 7.428 € |
2019 | 7.620 € |
2020 | 7.812 € |
2021 | 8.388 € |
Um Kindergeld zu erhalten, muss aber zuerst ein Antrag bei der Familienkasse gestellt werden. Weitere Informationen zum Kindergeld stehen hier.
Rentenfreibetrag
Ein Teil der gesetzlichen Rente muss versteuert werden. Wie hoch der entsprechende Anteil ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Rentner, die im Jahr 2005 oder in einem früheren Jahr in den Ruhestand gegangen sind, müssen 50 Prozent ihrer Rente versteuern. Von 2005 bis 2020 stieg der Besteuerungsanteil pro Jahr um 2 Prozentpunkte - damit lag der Besteuerungsanteil im Jahr 2020 bei 80 Prozent. Seit 2020 steigt der zu versteuernde Rentenanteil langsamer - pro Jahr um einen Prozentpunkt. Bürger, die ab dem Jahr 2040 in den Ruhestand wechseln, müssen ihre komplette Rente versteuern.
Für das Jahr des Renteneintritts wird berechnet, wie viel Euro von der gesetzlichen Rente steuerfrei sind. Dieser Betrag ändert sich bis zum Ende des Rentenbezugs nicht mehr. Der Rentenfreibetrag ist der Teil der Rente, der von der Einkommenssteuer verschont bleibt. Hier sind die Prozentwerte für ausgewählte Jahre:
- 2005 und früher - 50 %
- ab 2016 - 72 %
- ab 2017 - 74 %
- ab 2018 - 76 %
- ab 2020 – 80 %
- ab 2021 – 81 %
- ab 2040 wird jeder Rentner seine Rente zu 100 Prozent versteuern müssen.
Weitere Beispiele für Freibeträge
- Übungsleiterfreibetrag
- Versorgungsfreibetrag
- Ausbildungsfreibetrag