Verletztengeld: Voraussetzungen für den Erhalt
Im Falle eines Arbeitsunfalls mit Verletztengeld über die Runden kommen.
In Deutschland sind die Vorschriften auf Baustellen und in Büros eindeutig geregelt. Tragen Angestellte auf dem Bau keinen Helm, kann es schnell sehr schmerzhaft und unter Umständen teuer werden. Dabei gibt es nicht nur auf Baustellen Unfälle.
Auch im Büro kann ein Mitarbeiter über Kabel stolpern und schwer stürzen. Im Falle des Falles schauen sich Versicherungen den Unfallhergang genau an. Deswegen sollten Arbeitgeber stets um die Sicherheit des Personals bemüht sein.
Kommt es aber doch mal zu einem Betriebsunfall, erhält der Mitarbeiter für die Zeit des Ausfalls kein Krankengeld, sondern Verletztengeld. Was das ist und was es darüber hinaus noch zu beachten gibt, erfährst du in diesem Beitrag.
Wer bekommt Verletztengeld?
Verletztengeld wird gezahlt, wenn ein Arbeitsunfall vorliegt und dieser vom Betrieb anerkannt wurde. Grundvoraussetzung ist, dass das Ereignis während der Arbeitszeit geschehen ist. Dazu gehören auch Wegeunfälle.
Prinzipiell hat jeder Mitarbeiter Anspruch, sofern es sich nicht um einen Selbstständigen oder einen erkrankten Angestellten handelt. Ausgezahlt wird das Verletztengeld von der Krankenkasse, bis der Empfänger wieder genesen ist bzw. eine endgültige Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Wie ist der Ablauf?
Erkrankt ein Angestellter und kann aufgrund dessen nicht zur Arbeit gehen, lässt sich dieser krankschreiben. Für die ersten sechs Wochen ist der Arbeitgeber für die Entgeltfortzahlung zuständig. Das bedeutet, dass sich am Einkommen nichts ändert. Ist diese Zeit abgelaufen, übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung. Die Auszahlung von Krankengeld findet statt. Liegt allerdings ein Arbeitsunfall vor, wird Verletztengeld gezahlt.
Der Unterschied hierbei liegt in der Auszahlungshöhe. Krankengeld beträgt maximal 70 Prozent des Bruttoverdienstes, wohingegen der Satz für Verletztengeld bei 80 Prozent des Bruttoverdienstes liegt. Welche Unfallursache während der Arbeitszeit zugrunde liegt, spielt übrigens keine Rolle.
Wissenswertes darüber hinaus
- Wegeunfall zur Arbeit: gesetzliche Unfallversicherung greift; Voraussetzung: Mitarbeiter muss sich von seinem Zuhause aus direkt zur Arbeit begeben haben
- eine Höchstbezugsdauer gibt es nicht
- Verletztengeld muss nicht beantragt werden
- grundsätzlich beträgt das Verletztengeld 80 Prozent des Bruttoeinkommens
- Beiträge zu den Sozialversicherungen müssen entrichtet werden
- Steuern fallen nicht an
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