Vermögenswirksame Leistungen und die Steuererklärung
Vermögenswirksame Leistungen und ihre Auswirkungen in der Steuererklärung.
Durchschnittlich 37.873 Euro haben Arbeitnehmer 2018 verdient. Wer diesen Durchschnittswert erreicht, befindet sich nicht nur rein statistisch in der Mitte der Gesellschaft, er erhält dafür sogar noch einen kleinen Bonus - immerhin gibt dafür einen Rentenpunkt, was später wiederum knapp 30 Euro mehr Rente pro Monat bedeutet.
Obwohl 37.873 Euro schon viel Geld ist, fällt es trotzdem schwer, damit ein Vermögen anzuhäufen. Vor allem in Großstädten lässt sich mit dem Betrag nur schwierig für den Ruhestand vorsorgen oder in eine eigene Immobilie investieren. Immerhin gibt es vermögenswirksame Leistungen, die das Sparen ein wenig erleichtern. Was es damit auf sich hat, erfährst du hier.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
VL oder VwL - hinter diesen Kürzeln verbirgt sich nichts anderes als “vermögenswirksame Leistungen”. Sie sind vor allem für Arbeitnehmer interessant, die Vermögen anhäufen möchten. Unter die Arme wird ihnen dabei vom Arbeitgeber gegriffen, der sich mit bis zu 40 Euro pro Monat am Vorhaben beteiligen kann.
Bei der Unterstützung handelt es sich um eine freiwillige Angelegenheit. In vielen Tarifverträgen ist das allerdings verankert. Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, das Geld sinnvoll zu investieren.
Genutzt werden können vermögenswirksame Leistungen für:
- Baufinanzierungen
- Bausparverträgen
- Aktienfondssparplänen
- Banksparplänen
Vermögenswirksame Leistungen - Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen gemeinsam ein
Zunächst einmal schließt der Arbeitnehmer einen Vertrag ab, der von vermögenswirksamen Leistungen profitieren kann. Anschließend zahlt der Chef den vorab festgesetzten Betrag ein. In der Regel laufen solche Kontrakte sieben Jahre, wovon ein Jahr ein Ruhejahr ist (Ausnahme: Bausparverträge). Nachdem bereits sechs Jahre lang eingezahlt wurde, kann aber schon während des Ruhejahrs ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Ist die Vertragslaufzeit abgelaufen, kann das Geld zum Beispiel in die Altersvorsorge investiert werden.
Auch der Staat beteiligt sich an vermögenswirksamen Leistungen
Nicht nur der Arbeitgeber zahlt einen gewissen Betrag ein, sondern auch der Staat. Dieser beteiligt sich ebenfalls am Vermögensaufbau. Dies erfolgt mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage, deren Höhe sich am zu versteuernden Einkommen orientiert. Der Staat fördert Baufinanzierungen, Fondssparpläne und Bausparverträge.
Staatliche Zulage abhängig von der Einkommengrenze
- Bausparvertrag: Arbeitnehmersparzulage bis 17.900 Euro netto mit 9 % der eingezahlten Summe (maximal 43 Euro); Wohnungsbauprämie bis 25.6000 Euro netto mit 8,8 % der eingezahlten Summe (maximal 45 Euro)
- Baukredit: Arbeitnehmersparzulage bis 17.900 Euro netto mit 9 % der eingezahlten Summe (maximal 43 Euro)
- Aktienfonds-Sparplan: Arbeitnehmersparzulage bis 20.000 Euro netto mit 20 % der eingezahlten Summe (maximal 80 Euro)
Hinweis: Bausparer können zusätzlich noch von einer Wohnungsbauprämie profitieren.
Vermögenswirksame Leistungen: Werden Steuern und Sozialabgaben fällig?
Zahlt ein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, dann sind diese auch steuer- und sozialabgabenpflichtig. Hinzu kommt, dass sich das Bruttogehalt dementsprechend erhöht. Der Arbeitgeber überweist die VL auf das eingerichtete Sparkonto und der Arbeitnehmer zahlt im Gegenzug Steuern und Sozialabgaben. Das wiederum hat zur Folge, dass am Ende des Monats auch der Nettobetrag gemindert wird. Erwirtschaftete Erträge aus den Geldanlagen sind übrigens auch steuerpflichtig.
Hinweis: Es ist in diesem Zusammenhang anzuraten, bei der Bank einen Freistellungsauftrag einzureichen.