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Wie werden Minijobs versteuert?

Es gibt steuerliche Besonderheiten, die man kennen sollte.

Minijobs sind aus unternehmerischer Perspektive besonders lukrativ. Sie stellen eine steuerlich attraktive Beschäftigungsform dar. Egal, wo man auch hinsieht, fast überall stößt man auf Arbeiter, die nur auf 450-Euro-Basis angestellt sind. Der Verkäufer im Supermarkt, der Kellner an der Bar, die Reinigungskraft im Büro oder der Student, der sich neben dem Studium etwas dazu verdient. Doch was genau ist ein Minijob genau und wie sieht es mit der Versteuerung aus?

Was ist ein Minijob?

Im Grunde genommen kennt das deutsche Steuerrecht den Begriff Minijob nicht. Vielmehr ist die Rede von Arbeitsplätzen mit einer geringen Entlohnung oder von Jobs mit begrenzter Dauer. Beide Varianten bieten einige Vorteile. So kann zum Beispiel die Lohnsteuer pauschal ans Finanzamt abgetreten werden. Allerdings gibt es auch einiges zu beachten.

Rein rechtlich gesehen, muss zwischen geringfügig entlohnten und zeitlich begrenzten, kurzfristigen Beschäftigungen unterschieden werden.

Geringfügige Beschäftigung

  • durchschnittlicher Verdienst darf 450 Euro im Monat nicht übersteigen
  • Mindestlohn muss gezahlt werden
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld muss bei Berechnung beachtet werden
  • bei Schwankungen ist Arbeitslohn entscheidend
  • bei mehreren Minijobs darf 450-Euro-Grenze nicht überschritten werden
  • Minijob neben Haupttätigkeit bleibt versicherungsfrei

Kurzfristige Beschäftigung

  • Beschäftigung ist zeitlich begrenzt
  • unabhängig von Höhe des Lohns besteht keine Sozialversicherungspflicht
  • 3-Monats-Frist (an mindestens 5 Tagen pro Woche muss gerarbeitet werden)
  • 70-Tage-Frist (geringe wöchentliche Beschäftigung)
  • mehrere Angestelltenverhältnisse werden zusammengerechnet

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Versteuerung von Minijobs

Arbeitnehmer müssen im Prinzip nichts weiter beachten. Etwas mehr Aufwand haben Arbeitgeber, die für das Beschäftigungsverhältnis eine Pauschalsteuer entrichten müssen. Diese Art von Versteuerung hat jedoch keinen Einfluss auf das Einkommen des Angestellten.

Es gibt 3 Arten, wie der Arbeitgeber den Minijob versteuern kann

  • Pauschsteuer in Höhe von 2 %: es werden pauschale Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt; damit wird die Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag entrichtet
  • Pauschalierung der Lohnsteuer: monatliche pauschale Versteuerung mit 20 %; hinzu kommen Beiträge für Kirchensteuer und Soli
  • individuelle Besteuerung: erfolgt anhand der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

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Besonderheiten

Es gibt eine Besonderheit in Bezug auf zeitlich begrenzte Minijobs. Diese können im Vergleich zu geringfügig entlohnten Beschäftigungen lediglich mit 25 % pauschaler Lohnsteuer versteuert werden. Das ist vor allem dann der Fall, wenn:

  • gelegentliche Beschäftigung vorliegt
  • Tätigkeit darf nicht länger als 18 zusammenhängende Arbeitstage andauern
  • pro Arbeitstag darf der Lohn nicht höher als 62 Euro sein
  • Beschäftigungsbeginn ist unvorhersehbar und kurzfristig

Übrigens: Beiden Varianten von Minijobs ist hingegen gemeinsam, dass der Arbeitslohn nicht höher als 12 Euro pro Stunde sein darf.