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Darlehen in der Steuererklärung: Was muss ich beachten?

Was hat ein Darlehen überhaupt mit der Steuererklärung zu tun?

Es gibt Situationen im Leben, in denen es finanziell mal etwas enger wird. Wenn die Waschmaschine den Geist aufgibt, das Auto mal wieder nicht durch den TÜV gekommen ist oder der Ehering für die Hochzeit doch mit Diamenten verziert werden soll, muss schnell Geld her.

In solchen Fällen kann zum Beispiel ein Darlehen von der Bank weiterhelfen. Zwar ist eine Finanzspritze dann in der Regel garantiert, aber auch Zinsen werden in den nächsten Monaten fällig. So eine Verschuldung kostet eben auch ein paar Euro zusätzlich.

Personen, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind oder auch solche, die sie freiwillig erstellen, stellen sich dann die Frage, ob das Darlehen in der Steuererklärung irgendwo vermerkt werden muss. Wir liefern Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

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Was ist ein Darlehen überhaupt?

Rein objektiv betrachtet, handelt es sich bei einem Darlehen um einen schuldrechtlichen Vertrag. Dabei geht es vor allem darum, dass eine Person einer anderen Geld aushändigt. Wichtig ist, dass keine Schenkung vorliegt, sondern das Geld nur zum temporären Gebrauch überlassen wird.

Das bedeutet, dass der Darkehensgeber seinen gewährten Kredit wieder zurückfordert. Ob in Raten oder auf einem Schlag zu einem festgesetzen Datum spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass keine Schenkung vorliegt. Daher ist ein schriftlicher Vertrag meistens üblich, in dem die Konditionen eindeutig festgelegt worden sind.

Übrigens: Darlehen können generell zinslos als auch entgeltlich sein. Bei einem entgeltlichen Darlehen muss der Darlehensnehmer Zinsen auf den Kredit zahlen.

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Ich bin Darlehensgeber

Vergibt jemand ein Darlehen, führt das in der Regel zu Einkünften durch Zinsen oder Gebühren. Diese Einnahmen gehören dann zum Kapitalvermögen, das in der Steuererklärung angegeben werden muss.

Handelt es sich beim Darlehensgeber um ein Unternehmen, dann sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen Betriebseinnahmen. Auch diese müssen dann im Rahmen einer Steuererklärung dem Finanzamt mitgeteilt werden.

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Ich bin Darlehensnehmer

Unter bestimmten Umständen können Darlehensnehmer ihre Ausgaben für zum Beispiel Zinsen steuerlich geltend machen. Das Darlehen selbst bleibt davon aber unberührt. Wichtigste Voraussetzung, um Zinsen und Co. von der Steuer absetzen zu können, ist, dass das Darlehen im Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen steht.

Dieses Kriterium ist für betriebliche Darlehensnehmer in der Regel immer gegeben, weswegen der steuerlichen Absetzbarkeit nichts im Wege steht. Für Privatpersonen ist das Absetzen möglich, wenn beispielsweise ein Darlehen aufegnommen wird, um ein Haus zu finanzieren, welches vermietet werden soll. Abzugsfähig sind für private Darlehensnehmer insbesondere die Zinsen, welche als Werbungskosten in der Steuererklärung festgehalten werden.

Hinweis: Damit das Finanzamt das Darlehen als solches auch anerkennt, müssen folgende Bedingungen im Vertrag erfüllt werden:

  • Darlehen unterliegt dem Fremdvergleich
  • Benennung von Laufzeit
  • Benennung von Darlehenshöhe
  • Vergabe von Sicherheiten
  • Berechnung der Verzugszinsen