Was ist eine Einkommensteuer-Vorauszahlung?
AUF EINEN BLICK
- Bei jeder Steuerart müssen Steuerpflichtige Vorauszahlungen leisten.
- Die Vorauszahlungen sind Abschlagszahlungen auf die Steuer, die für Dein Jahreseinkommen anfällt.
- Bei Arbeitnehmer:innen gilt die monatliche Lohnsteuer als Vorauszahlung.
- Selbstständige leisten die Einkommensteuer-Vorauszahlung in vierteljährlichem Rhythmus.
- Die Vorauszahlungen werden im Rahmen der Steuererklärung mit der festgesetzten Steuer verrechnet.
Was ist eigentlich die Einkommensteuer?
Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine direkte Steuer. Sie wird in Deutschland auf die Einkünfte natürlicher Personen erhoben. Die Einkommensteuer als Gemeinschaftsteuer stellt die wichtigste Einnahmequelle des Staats dar. Im Gegensatz zu natürlichen Personen müssen Unternehmen die sogenannte Körperschaftsteuer abführen.
Generell müssen hierzulande sowohl Einkommen aus selbstständiger als auch Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert werden. Die Grundlage zur Berechnung der Höhe ist im Einkommensteuergesetz (EStG) festgeschrieben.
Alle Steuerpflichtigen leisten eine Einkommensteuervorauszahlung
Der Staat möchte sicherstellen, dass Steuerpflichtige regelmäßig auf das laufende Einkommen Steuern zahlen. Aus diesem Grund erhebt der Staat regelmäßige Vorauszahlungen im Rahmen von Abschlagszahlungen auf die zu erwartende jährliche Steuerschuld. Die Steuervorauszahlung erfolgt in einem monatlichen oder vierteljährlichen Rhythmus. So soll verhindert werden, dass Steuerpflichtige am Jahresende die Steuerlast auf einmal zahlen müssen. Während Arbeitnehmer:innen (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit) im Rahmen der Lohnsteuer monatlich diese Vorauszahlung leisten, werden Vorauszahlungen für andere Einkommensarten vierteljährlich eingefordert.
Vorauszahlung für Selbstständige, Freiberufler:innen & Vermieter:innen
Im Gegensatz zu Angestellten, die die Einkommensteuer bereits über ihre Lohnsteuermerkmale monatlich abführen, müssen Selbstständige, Freiberufler:innen und Vermieter:innen eine vom Finanzamt festgelegte Vorauszahlung leisten. Basierend auf dem Einkommen des letzten veranlagten Jahres bzw. des vorletzten Jahres setzt das zuständige Finanzamt die Vorauszahlung im Vorauszahlungsbescheid fest.
Tipp: Setzt das Finanzamt eine zu hohe Steuerlast an, weil sich beispielsweise die Einkommensverhältnisse geändert haben, kannst Du beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuer stellen.
Nach Ablauf des Steuerjahres ist der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das Finanzamt legt anhand der Angaben die Höhe der Einkommensteuer im Steuerbescheid fest. Im Rahmen dieses Vorganges wird zudem die fällige Steuerschuld mit den Vorauszahlungen verglichen und der Differenzbetrag ausgeglichen. Der Steuerbescheid ist dann wiederum die Grundlage für die zukünftige Festsetzung einer Vorauszahlung im Rahmen eines Vorauszahlungsbescheides.
Hinweis
Du musst Deine geleisteten Vorauszahlungen in Deiner Steuererklärung nicht angeben. Das Finanzamt verrechnet sie automatisch mit Deiner gesamten Steuerschuld.
Wann werden Einkommensteuervorauszahlungen fällig?
Eine Vorauszahlung ist prinzipiell nur dann notwendig, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt beträgt. Generell werden für die Berechnung der Einkommensteuer auch Kosten wie Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Co. berücksichtigt. Anschließend werden die Vorauszahlungen in der Regel immer am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. geleistet.
Hinweis: Liegt das Einkommen unter dem jährlichen Grundfreibetrag (2024: 11.604 Euro), fällt keine Einkommensteuer an. Dabei ist es unerheblich, ob das Einkommen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit stammt.