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Einkommensteuervorauszahlung: Das sollten Steuerzahler wissen

Einkommenssteuervorauszahlung: Wen betrifft das?

Beruflich geht es am Ende nur ums Geld. Schließlich gehen wir deswegen ja arbeiten. Ob Selbstständiger, Freiberufler oder Angestellter - der Fiskus möchte auf jeden Fall von jedem Steuern kassieren. Für Selbstständige und Freiberufler gibt es allerdings eine Besonderheit - die Einkommensteuervorauszahlung.

Was ist eigentlich die Einkommensteuer?

Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine direkte Steuer. Sie wird in Deutschland auf die Einkünfte natürlicher Personen erhoben. Die Einkommensteuer als Gemeinschaftsteuer stellt die wichtigste Einnahmequelle des Staats dar. Im Gegensatz zu natürlichen Personen müssen Unternehmen die sogenannte Körperschaftsteuer abführen.

Generell müssen hierzulande sowohl Einkommen aus selbstständiger als auch Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert werden. Die Grundlage zur Berechnung der Höhe ist im Einkommensteuergesetz (EStG) festgeschrieben.

Einkommensteuervorauszahlung für wen?

Der Staat möchte sicherstellen, dass seine steuerpflichtigen Bürger regelmäßig auf das laufende Einkommen Steuern zahlen. Aus diesem Grund erhebt der Staat regelmäßige Vorauszahlungen im Rahmen von Abschlagzahlungen auf die zu erwartende jährliche Steuerschuld und zwar in einem monatlichen oder vierteljährlichen Rhythmus. So soll verhindert werden, dass der Steuerpflichtige am Jahresende die Steuerlast auf einmal zahlen muss. Während Arbeitnehmer (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit) im Rahmen der Lohnsteuer monatlich diese Vorauszahlung leisten, werden Vorauszahlungen für andere Einkommensarten vierteljährlich eingefordert.

Einkommensteuervorauszahlung für Selbstständige & Freiberufler sowie Vermieter

Im Gegensatz zu Angestellten, die die Einkommensteuer bereits über ihre Lohnsteuermerkmale monatlich abführen, müssen Selbstständige und Freiberufler sowie Vermieter eine vom Finanzamt festgelegte Vorauszahlung leisten. Basierend auf dem Einkommen des letzten veranlagten Jahres bzw. des vorletzten Jahres setzt das zuständige Finanzamt die Vorauszahlung im Vorauszahlungsbescheid fest. Setzt das Finanzamt eine zu hohe Steuerlast an, weil sich beispielsweise die Einkommensverhältnisse geändert haben, kann auf Antrag eine Herabsetzung der Einkommensteuer beim Finanzamt gestellt werden.

Nach Ablauf des Steuerjahres ist der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, in dem er das gemachte Einkommen des Vorjahres deklarieren muss. Auf Basis dieser wird die Höhe der Einkommensteuer im Steuerbescheid festgelegt. Im Rahmen dieses Vorganges wird zudem die fällige Steuerschuld mit den Vorauszahlungen verglichen und der Differenzbetrag ausgeglichen. Der Steuerbescheid ist dann wieder die Grundlage für eine zukünftige Festsetzung einer Vorauszahlung im Rahmen eines Vorauszahlungsbescheides.

Einkommensteuervorauszahlung

Ab wann greift eine Einkommensteuervorauszahlung für Selbstständige & Freiberufler sowie Vermieter?

Eine Vorauszahlung ist prinzipiell nur dann notwendig, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt beträgt. Generell werden für die Berechnung der Einkommensteuer auch Kosten wie Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Co. berücksichtigt. Anschließend werden die Vorauszahlungen in der Regel immer am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. geleistet.

Hinweis: Liegt das Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 9.408 Euro in 2020 (nach 9.168 Euro in 2019 und 9.000 Euro in 2018), fällt keine Einkommensteuer an. Dabei ist es unerheblich, ob das Einkommen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit stammt.