Was tun, wenn der Steuerbscheid fehlerhaft ist?
Post vom Finanzamt bedeutet nicht immer nur Gutes.
Fällt die Rückerstattung auf dem Steuerbescheid niedriger aus, als du gedacht hast oder musst du gar nachzahlen, ist das Entsetzen groß. Allerdings schleichen sich auch manchmal Fehler in den Steuerbescheid ein. Was du jetzt dagegen unternehmen kannst, erfährst du hier.
Wie sieht so ein Steuerbescheid überhaupt aus?
Der Grundaufbau eines Steuerbescheids ist immer derselbe. Zunächst wird in dem Schreiben darüber Auskunft gegeben, ob es sich um einen vorläufigen oder um einen endgültigen Steuerbescheid handelt. Ein Vorläufigkeitsvermerk findet meistens dann Anwendung, wenn in Bezug auf eine steuerrechtliche Problematik noch kein entsprechendes Gerichtsurteil verkündet wurde.
Im weiteren Verlauf wird die Steuerschuld des Bürgers aufgelistet. Diese wird vom Finanzamt bestimmt. Aufgeteilt ist die Steuerschuld in Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Im letzten Abschnitt, den “Erläuterungen”, wird erklärt bzw. begründet, wie das Finanzamt zu seiner Entscheidung gekommen ist.
Steuerbescheid immer prüfen
Etwa jeder 5. bis 7. Steuerbescheid enthält Fehler. Es ist also gar nicht so unwahrscheinlich, dass auch das eigene Schriftstück fehlerhaft ist. Ein Blick in die Erläuterungen des Sachbearbeiters kann Aufschluss darüber geben, welche Posten anerkannt wurden und welche nicht. Es ist also ersichtlich, an welchen Punkten das Finanzamt von den angegebenen Daten abgewichen ist. Aber auch im Allgemeinen können Zahlendreher oder falsch gesetzte Kommata schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
Sollte sich tatsächlich ein Fehler eingeschlichen haben oder man zeigt sich mit den Erläuterungen des Finanzbeamten nicht einverstanden, gibt es in Deutschland mehrere Möglichkeiten, sich gegen den Steuerbescheid zu wehren.
Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen
Nach Erhalt des Steuerbescheids hast du einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen. Zunächst einmal genügt ein formloses Schreiben, das dem Finanzamt auch ohne Nennung von Gründen anzeigt, dass von einem Einspruch Gebrauch gemacht wird. Später kann dieses Schreiben auch noch zurückgezogen werden, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Einsprüche müssen immer schriftlich erfolgen. Das regelt der Paragraf 357 Abs. 1 AO (Abgabenordnung). Dem Schreiben muss entnommen werden können, wer Einspruch einlegt. Dazu muss der Name und die Anschrift niedergeschrieben werden.
Der Weg zum Anwalt
Einem Einspruch kann stattgegeben werden und wird anschließend entsprechend geändert oder er wird mit einer Begründung abgelehnt. Wer sich mit der Entscheidung nicht zufrieden gibt, kann sich einen Anwalt nehmen und vors Finanzgericht ziehen.
Aufgabe des Finanzgerichts ist es, in erster Instanz über sämtliche Klagen gegen Finanzbehörden in Steuer- und Zollangelegenheiten zu entscheiden. Zudem fällt das Finanzgericht auch Urteile über Streitfälle, wenn es ums Kindergeld geht.
Hinweis: Ist ein bestimmter Sachverhalt noch ungeklärt, empfiehlt es sich, schriftlich die “Ruhe des Verfahrens” zu beantragen. Dabei wird auf ein laufendes Verfahren des Bundesfinanzhofes mit dem Aktenzeichen verwiesen. Sobald der Bundesfinanzhof entschieden hat, erhältst du einen Brief vom Finanzamt. Darin steht, wie das Urteil ausgefallen ist und der Steuerbescheid wird gegebenenfalls angepasst.
Was tun, wenn es sich um eine Nachzahlung handelt?
Wenn es hart auf hart kommt, sollte der geforderte Betrag zunächst einmal überwiesen werden, auch wenn das Ergebnis noch offen ist. Das ist vor allem dann anzuraten, wenn es sich um eher kleinere Beträge handelt. Hintergrund ist der, dass auf den Betrag noch Zinsen berechnet werden, sollte z. B. einem Einspruch nicht stattgegeben werden. So können sie zudem noch Versäumniszuschlägen aus dem Weg gehen.
Übrigens: Hast du einen Antrag auf “Aussetzung der Vollziehung” gestellt, muss der geforderte Betrag vorerst nicht überwiesen werden, bis der Fall geklärt ist. Diese Variante ist dann hilfreich, wenn es sich um sehr große Summen handelt.