Frist verpasst: Wenn die Steuererklärung zu spät abgegeben wird
Wenn du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bist.
Wir haben Juni und das bedeutet nicht nur, dass der Sommer kalendarisch anfängt, sondern auch, dass die Abgabefrist für die Steuererklärung verstrichen ist. In den letzten Wochen war das Internet quasi überfüllt mit Headlines, die einen nahezu dazu aufgefordert haben, die Deadline unbedingt einzuhalten.
Trotz der allgegenwärtigen Frist haben es viele Steuerzahler wieder nicht geschafft, bis zum 31. Mai ihre Einkommensteuererklärung abzugeben. Wer daran gedacht hat, konnte noch rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen. Wer das nicht wusste oder auch dazu keine Zeit gefunden hat, muss jetzt mit Konsequenzen rechnen.
Doch wie sehen die Konsequenzen überhaupt aus? Wird der Fiskus knallhart zuschlagen oder drücken Finanzämter auch mal ein Auge zu? Wir sind den Fragen auf die Schliche gegangen und zeigen dir, wie es nach einer Frist-Versäumnis weitergeht.
Wer ist überhaupt zur Abgabe verpflichtet?
Zur Abgabe verpflichtet sind Steuerzahler, wenn
- Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen hat (keine Abgabepflicht, wenn erzielter Arbeitslohn nicht 10.800€ pro Kalenderjahr übersteigt und keine zusätzlichen Einnahmen verzeichnet wurden)
- Leistungen erhalten wurden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen und mehr als 410€ betragen
- bei getrennt lebenden Eheleuten der Ausbildungsfreibetrag, Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag für Kinder nicht 50/50 aufgeteilt wird
- mehrere Einkünfte von mehreren Arbeitgebern eingenommen wurden
- Abfindung mit Fünftelungsmethode gezahlt wurde
- abgeltungssteuerpflichtige Kapitalerträge, auf die keine Abgeltungsteuer gezahlt wurde, eingenommen wurden
- Urlaubsvergütung aus Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft erhalten wurde
- Eheleute IV-Faktor/IV-Faktor gewählt haben
- Ehe des Arbeitnehmers während des Veranlagungszeitraums durch Tod oder Scheidung aufeglöst wurde
- Mindestvorsorgepauschale höher ist als Vorsorgeaufwendungen
- Nebeneinkünfte über 410€ liegen
Sämtliche Fristen verpasst - was jetzt?
Wer die Abgabefrist am 31. Mai versäumt und vorab keine Fristverlängerung beantragt hat, fragt sich natürlich, welche Konsequenzen daraus entstehen. In der Regel ist das aber kein Weltuntergang.
Finanzämter versenden zunächst ein Erinnerungsschreiben, in welchem ein neuer Abgabetermin bekannt gegeben wird. Sollte auch bei diesem Termin geschludert werden, schickt der Finanzbeamte erneut einen Brief raus, in dem zur Abgabe der Steuererklärung unter Androhung eines Zwangsgeldes aufgefordert wird. Nicht selten wird in diesem Zusammenhang auch ein Verspätungszuschlag erhoben. Umso mehr Zeit sich der Steuerzahler dann lässt, desto teurer kommt ihm das Aufschieben zu stehen.
Steuerschätzung vermeiden
Jedes Jahr gibt es einige Unbelehrbare, die partout keine Einkommensteuererklärung abgeben. Das mag viele Gründe haben. Die Konsequenzen fallen für diejenigen dann aber auch dementsprechend drastisch aus.
Im schlimmsten Fall droht nämlich eine Steuerschätzung. Im Beamten-Deutsch heißt das dann: „Bescheid über Zwangsgeldfestsetzung". Dabei wird die Besteuerungsgrundlage geschätzt und folglich ein Steuerbescheid erlassen. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass die Schätzung immer zu Ungunsten des Steuerzahlers ausfällt.
Hinweis: Ab 2018 gibt es eine Neuerung. Fortan wird jedem Säumigen ein Verspätungszuschlag in Höhe von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber mit 25 Euro pro verspätetem Monat berechnet. Der maximale Verspätungszuschlag beträgt 25.000€. Davon ausgenommen sind Steuerzahler, die eine Rückzahlung erhalten.
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