Mit dem steuerfreien Job-Ticket zur Arbeit pendeln und Geld sparen
Endlich ist das Job-Ticket wieder zurück.
Die meisten von uns müssen jeden Tag aufs Neue zur Arbeit pendeln. Ob es sich dabei um einen Job im Büro oder auf der Baustelle handelt, spielt keine Rolle. Fakt ist, dass für den Weg zur Arbeit viel Zeit flöten geht. Und dass so ein Ticket für die Öffis und das Tanken nicht gerade gerade günstig sind, wissen wir alle.
So kommt es auch, dass Arbeitnehmer am meisten Geld für das Job-Ticket oder das Auto ausgeben. Das honoriert der Staat mit einer Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent je zurückgelegtem Kilometer. Das gilt allerdings nur für die einfache Strecke, Hin- und Rückweg können nicht zusammen berücksichtigt werden.
Wegen der hohen Ausgaben, die einzelne Arbeitnehmer selbst tragen müssen, beteiligt sich seit Anfang des Jahres 2019 der Staat an den Kosten, in dem er wieder das steuerfreie Job-Ticket eingeführt hat. Was das bedeutet und welche Besonderheiten es gibt, erfährst du hier.
Dank steuerfreiem Job-Ticket weniger Ausgaben
Die Steuerfreiheit für Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) für den Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist wieder zurück. Zuletzt gab es sie 2004. Seit dem 1.1.2019 gibt es die Steuerfreiheit für das Job-Ticket wieder.
Arbeitgeber müssen aber trotzdem einiges beachten, wenn sie ihre Angestellten finanziell unter die Arme greifen möchten. Aber keine Sorge, der bürokratische Aufwand soll so gering wie möglich gehalten werden.
Seit 2019 Steuerfreiheit für Arbeitgeberleistungen zum Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Seit 2019 werden Arbeitgeberleistungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel von der Steuer befreit. Das bezieht sich auf Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie auf private Fahrten mit den Öffis. Ziel ist es, die Umwelt- und Verkehrsbelastungen zu senken.
Steuerbefreit bleiben die Zuschüsse nur, wenn der Arbeitgeber diese zusätzlich zum Gehalt auszahlt. Arbeitgeber haben fortan die Möglichkeit, die Bezuschussung unabhängig von der monatlichen 44-Euro-Grenze ihren Mitarbeitern zukommen zu lassen. Eine pauschale Besteuerung findet dann nicht mehr statt.
Was der Arbeitgeber beim Job-Ticket beachten muss
Arbeitnehmer müssen den Zuschuss getrennt vom Lohnkonto leisten und auszeichnen. Das gilt allgemein für Zuschüsse und andere Sachbezüge. Auf der Lohnsteuerbescheinigung wird dann ein gesonderter Vermerk aufgeführt.
Hinzu kommt, dass Arbeitgeber keinen Vorsteuerabzug mehr in Anspruch nehmen können, wenn das Job-Ticket erworben bzw. ersetzt wird. Dabei handelt es sich nämlich nicht um Umsätze, die das Unternehmen verbucht.
Übrigens: Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass die steuerfreien Leistungen im Rahmen der Steuererklärung auf die Entfernungspauschale angerechnet werden, was wiederum bedeutet, dass sich der Werbungskostenabzug der Arbeitnehmers verringert.